Task / Tâche #3160
closedSchutz der Privatsphäre / Datenschutz / Transparenz - Kontakt mit der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz
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Description
In Zusammenhang mit den im Flyer Privatsphäre aufgeworfenen Fragen bietet sich mE eine Kontaktaufnahme mit der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz des Kantons an (Gunhilt Kersten - https://www.ag.ch/de/dvi/ueber_uns_dvi/organisation_dvi/generalsekretariat/beauftragte_fuer_oeffentlichkeit_und_datenschutz/beauftragte_fuer_oeffentlichkeit_und_datenschutz.jsp). Die Stelle existiert, ist mW aber den wenigsten bekannt und ich würde es begrüssen, wenn wir da etwas detaillierter auf den Zahn fühlen. Das würde uns auch erlauben, fundiert Kritik zu üben.
Von besonderem Interesse sind für mich die Datensammlungen. Die Beauftragte verfügt über ein Register, in welchem alle solche Sammlungen verzeichnet sind (s. https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/dvi/dokumente_5/ges_1/organisation_8/idag/leitfaden_idag_datenschutz.pdf Punkt 1.5). Wäre für uns schon von Interesse, darin Einsicht zu erhalten (und im Sinne der Transparenz herauszufinden, wo diese Informationen zugänglich sind).
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Mail geschickt
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Sie hat geantwortet - und zwar schnell.
Updated by Anonymous over 12 years ago
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Wir erarbeiten Fragen die wir schriftlich einreichen können, http://projects.piratenpartei.ch/pad/edit/350
Updated by cta over 12 years ago
Da die Links im Mail bei mir ins Nirvana führen:
Jahresbericht https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/dfr/dokumente_3/finanzen/planung_und_berichterstattung/jahresbericht_mit_jahresrechnung_/Jahresbericht_2011.pdf
Und die Botschaft dazu https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/dfr/dokumente_3/finanzen/planung_und_berichterstattung/jahresbericht_mit_jahresrechnung_/Botschaft_RR_2011.pdf
Seite 18 des Jahresberichtes: mich hat die Aussage "Zudem ergaben sich u.a. Einsparungen im Personalbereich" schon etwas irritiert.
Interessant (aus der Botschaft, s 84):
Die Kontrollta?tigkeit wurde wiederum durch vermehrte Vor-Ort-Kontrollen mit gleichzeitiger Beratung gepra?gt. Die hohe Anzahl der bewilligten Videou?berwachungsanlagen mit rund 360 Kameras erforderte in einer Vielzahl der Gesuche auch eine gleichzeitige Kontrolle der Auflagen. Die festgestellten Ansta?nde wie beispielsweise die Mit-Beobachtung von Privat- ra?umen durch im Blickwinkel der Videokameras liegende Fenster hindurch konnten in der Regel durch verbesserte Ausrichtung der Kameras und andere, teilweise organisatorische Massnahmen sofort bereinigt werden. Erstmals wurde ausserdem von Privatpersonen eine Beschwerde gegen eine Bewilligung einer Videou?berwachungsanlage erhoben; diese war im Zeitpunkt der Berichterstattung noch pendent.
Updated by cta over 12 years ago
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Updated by Anonymous over 12 years ago
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Updated by Anonymous over 12 years ago
E-Mail am 1. September 2012 geschickt, siehe Anlage.
Updated by Anonymous over 12 years ago
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Updated by karasu about 12 years ago
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Updated by cta about 12 years ago
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Sehr geehrter Herr Sommer
Ihre Fragen beantworte ich gerne wie folgt:
Warum wurden denn 2011 im Personalbereich trotzdem Einsparungen realisiert?
Auf das Jahr 2011 wurde die Zahl der ordentlichen Stellen auf 300 Prozent erhöht und ein neuer Mitarbeiter fest eingestellt resp. dessen befristete Anstellung im letzten Quartal des Vorjahrs (im Rahmen einer Zusatzfinanzierung) in eine unbefristete Anstellung umgewandelt. Bei der Budgetierung des Personalkosten dieser Stelle wurde von Durchschnittskosten ausgegangen. Die effektiven Lohnkosten waren jedoch tiefer, da es sich um einen jungen Mitarbeiter mit unterdurchschnittlich hohen Personalnebenkosten (BVG) handelt.
Welche Tätigkeiten wurden aufgrund dieser ungenügenden Dotierung zurückgestellt?
Bei der Behandlung der eingehenden Fälle führen wir eine Triage mit absteigender Priorität durch- Fristgebundene Vernehmlassungen zu Gesetzesentwürfen und Massnahmen;
- Durchführung von Schlichtungsverfahren;
- Prüfung von Projekten, die einer Vorabkontrolle unterzogen werden müssen ;
- Begleitung von Projekten, die eine grosse Zahl von Personen betreffen oder eine erhöhte Gefahr von * Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht beinhalten;
- Beantwortung von Einzelanfragen (eine Ausnahme machen wir für einfache Auskünfte, die sich sofort beantworten lassen und bei denen der administrative Aufwand für Eingangsbestätigung und Bekanntgabe des weiteren Verfahrens unverhältnismässig wären).
Die Wartezeiten verlängern sich dementsprechend, je weiter unten sich ein Fall auf der Prioritätsliste befindet. Zudem wäre es angezeigt, eine grössere Anzahl von Kontrollen durchzuführen, die auch Informatik-Audits beinhalten.
Über welche Ressourcen müssten Sie verfügen können, um dem gesetzlichen Auftrag zu genügen?
Eine Studie der Universität Basel hat ergeben, dass im Kanton Aargau 526 Stellenprozente zur Verfügung stehen sollten, um einen wirksamen Datenschutz zu gewährleisten. Für den Bereich Öffentlichkeitsprinzip gibt es keine Studien. Da die Anfragen zum Öffentlichkeitsprinzip zahlenmässig viel weniger ins Gewicht fallen, können diese in der Regel zeitgerecht erledigt werden.
Bestehen im Parlament, in der Regierung oder der Öffentlichkeit Bestrebungen, die Ressourcen noch weiter zu reduzieren (analog Genf)?
Diesbezüglich ist uns nichts bekannt.
Auskunft hätten wir auch gerne auf folgende Fragen:
Gibt es eine Übersicht der Register der Datensammlungen gem. § 22 Abs. 4 IDAG (analog http://www.datareg.admin.ch (Register der Datensammlungen Bund) und wenn ja, wie ist das öffentlich zugänglich?
Wir verfügen über ein elektronisches Register der Datensammlungen der Gemeinden. Dieses kann nicht online von der Öffentlichkeit eingesehen werden; es besteht aber die Möglichkeit, Kopien anzufertigen. Die kantonalen Verwaltungsstellen sind ihrer Pflicht zur Meldung der Datensammlungen nur höchst ungenügend nachgekommen; wir prüfen diesbezügliche Massnahmen. Wir haben bisher schwergewichtig andere Themen behandelt, weil von der Öffentlichkeit bisher kein einziges Gesuch um Einsicht gestellt wurde. Dies deckt sich mit den Erfahrungen der Staatskanzlei, die bis zum Inkrafttreten des IDAG das Register (ohne Gemeinden) führte und den Erfahrungen anderer Kantone. Die Führung des Register ist ein hoher administrativer Aufwand für die Behörden und unsere Stelle ohne Nutzeffekt für die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Diese gehen in der Regel anders (und für sie einfacher) vor, indem sie sich direkt an die Verwaltungsstelle wenden, mit der sie Kontakt hatten, und Einsicht in ihre Daten verlangen, die in Zusammenhang mit einem konkreten Vorgang stehen. Bei Fragen zum Vorgehen geben wir Betroffenen oder Behörden telefonisch oder schriftlich Auskunft.
Falls es dieses Register nicht gibt:
Wie viele Datensammlungen gibt es im Kanton Aargau?
Diese Zahl ist nicht bekannt.
Welche Datensammlungen sind das?
Um was für Typen handelt es sich dabei?
Unter den Begriff der Datensammlung fallen alle Daten, die nach Namen erschlossen werden können. Da die Fallbearbeitungen fast ausschliesslich elektronisch erfolgen, liegt bei praktisch allen gespeicherten Personendaten eine Datensammlung vor. Dabei kann es sich um Geschäftskontrollen, Register, Falldatensammlungen etc. handeln.
Für Videoüberwachungsanlagen ist nach unserer internen Aufgabenteilung mein Stellvertreter, Herr lic. iur. Wolfgang Rohr, zuständig. Er wird Ihre Frage bezüglich neu bewilligten Kameras mit separatem Mail beantworten.
Freundliche Grüsse
Gunhilt Kersten
Kanton Aargau
Gunhilt Kersten, lic. iur.
Beauftragte für
Öffentlichkeit und Datenschutz
Bahnhofplatz 13, 5200 Brugg
Tel.: +41 (0)62 835 45 60
Fax: +41 (0)62 835 45 59
E-Mail: gunhilt.kersten@ag.ch
Internet: www.idag.ag.ch
Updated by cta about 12 years ago
Gehört eigentlich auch noch in den Bericht zu #3880 (Erfolge PPAG). mE lohnt es sich, hier am Ball zu bleiben und somit einen Kanal offen zu halten, mit dem wir eines unserer Kernthemen bewirtschaften können.
Updated by Anonymous about 12 years ago
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Updated by Anonymous about 12 years ago
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