Motion #1119
closedAntrag auf Statutenänderung Betreffend Parteifinanzierung Teil 4
Description
Eingereicht von: Andreas Zimmermann
Bisher:
Kapitel 6: Kantonale Sektionen
Art. 25 Finanzen Kantonaler Sektionen
2. Kantonale Sektionen erheben keine eigenen Mitgliederbeiträge, können jedoch folgende Finanzierungsmöglichkeiten nutzen:
a) Spenden, die entsprechend den Stauten der PPS ausgewiesen werden müssen;
Vorschlag
Kapitel 6: Kantonale Sektionen
Art. 25 Finanzen Kantonaler Sektionen
2. Kantonale Sektionen erheben keine eigenen Mitgliederbeiträge, können jedoch folgende
Finanzierungsmöglichkeiten nutzen:
a) Spenden, die entsprechend den Statuten der PPS ausgewiesen werden müssen. Diese Ausweisung kann auch in Absprache mit dem Vorstand der PPS in einem gewissen Rahmen geändert werden.
Begründung: Die kantonalen Sektionen sollten ein etwas grösseren Spielraum betreffend ihrer Finanzierung haben, jene welche eine strengere Regelung wollen sind in den Sektionen genau so die Hände gebunden wie jene die eine etwas lockere Regelung möchten. Mit der Absprache mit dem Vorstand der PPS wird auch gewährleistet das es zu keine Exzesse kommen wird, da eine Zustimmung dafür notwendig ist und eine Ablehnung in jedem Fall für die Kantonssektionen bindend ist.
Updated by Banker over 13 years ago
Der Antrag wurde von mir zwecks erneuten überarbeitung zurückgezogen