Task / Tâche #2167
closedTask / Tâche #2067: Ausarbeitung Gebietssektionen
Art 24 Vorschlag Moira
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Description
Art. 24 Gründung von Gebietsparteien
- Gründungsmitglieder einer Gebietspartei zweiter oder weiterer Stufen müssen Piraten der PPS sein.
- Ein Vertreter des Vorstandes jeweils übergeordneten Gebietspartei überprüft an der Gründungsversammlung,dass alle Gründungsmitglieder Art. 24.1 der PPS Statuten erfüllen.
- Alle Mitglieder der jeweils übergeordneten Gebietspartei werden durch ihren Vorstand vorgängig darüber informiert, wann eine neue Gebietspartei einer Stufe weiter unten ihre Gründungsversammlung durchführt.
- Die Gründung einer Gebietspartei führt zur vorläufigen Mitgliedschaft aller in diesem Gebiet wohnenden PPS Mitglieder, die nicht schon Mitglied einer anderen Gebietspartei gleicher Stufe sind.
- Der Vorstand der jeweils übergeortneten Gebietspartei informiert nach der Gründung einer Gebietspartei alle Mitglieder seiner Stufe, die im betreffenden Gebiets wohnen, dass sie der gegründeteten Gebietspartei zugeteilt werden, wenn sie sich nicht innerhalb von 30 Tagen beim Vorstand melden.
Die Gebietsparteien zweiter und weiterer Stufen regeln die Gründung untergeordneter Körper innerhalb der statuatrischen Regeln übergeordneter Gebietsparteien.
Updated by Atropos over 12 years ago
Hallo Marc.
Ich hab mich mal daran versucht Art 24. so umzuformulieren dass er allgemein gültig für die Gründung aller Gebietsparteien zweiter und weiterer Stufen gültig und anwendbar ist.
Bitte lass mich wissen ob ich es geschaft habe, den Artikel so anzupassen dass er in sich konsistent ist.
LG
Moira
Updated by mastgans over 12 years ago
Hallo Moria, liebe AG STAR,
anbei mein Vorschlag zur Änderung von Art. 24 der Statuten betreffend die zeitlichen Fristen des Übertritts und der Untersektionen.
Liebe Grüsse
Marc
Art. 24 Statuten (alt)
4 Die Gründung einer Kantonalen Sektion führt zur vorläufigen Mitgliedschaft aller in diesem
Kanton wohnenden PPS Mitglieder, die nicht schon Mitglied einer anderen Sektion sind.
5 Der Vorstand informiert nach der Gründung einer Kantonalen Sektion alle Mitglieder der PPS,
die im betreffenden Kanton wohnen, dass sie der Kantonalen Sektion zugeteilt werden, wenn
sie sich nicht innerhalb von 30 Tagen beim Vorstand melden.
Art. 24 Statuten (neu)
4 die Gründung einer Kantonalen Sektion oder Untersektion führt nach Ablauf der Widerspruchsfrist zur automatischen Mitgliedschaft aller in diesem Kanton wohnenden PPS Mitglieder, die nicht schon Mitglied in einer anderen Sektion sind.
5 Der Vorstand informiert nach Gründung einer Kantonalen Sektion oder einer Untersektion alle Mit-glieder der PPS, die im betreffenden Kanton wohnen, dass sie der Kantonalen Sektion oder der Un-tersektion zugeteilt werden, wenn sie der Zuteilung nicht innerhalb von 30 Tagen gegenüber dem Vorstand widersprechen.
Updated by Exception over 12 years ago
Dokument {{dmsf(867)}} updated.
Änderungen:- Art. 22 Abs 1: Lit f. hinzugefügt.
- Art. 24: Moira's Vorschlag und Marc's Vorschlag verallgemeinert und eingepflegt.
- Sprachfehler korrigiert. Bitte nochmals nachlesen.
Updated by Atropos over 12 years ago
An dem letzen Meeting besprochen und genehmigt
Updated by Atropos over 12 years ago
- Status changed from New to Closed
- % Done changed from 70 to 100