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Motion #2549

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Grundlagenpapier

Added by mrw almost 13 years ago. Updated about 12 years ago.

Status:
Considered
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
Other
Target version:
Start date:
17 February 2012
Due date:
% Done:

100%

Estimated time:

Description

(Diskussion: http://forum.piratenpartei.ch/index.php?topic=3485.0)

Der folgende Text soll als «Grundlagenpapier» aufgenommen werden. Es handelt sich um einen direkten Gegenvorschlag zum Grundlagenpapier der AG-PPP. Die beiden Vorschläge sollen gegegeinander ausgemehrt werden, über das Papier mit der einfachen Stimmenmehrheit soll danach zur Aufnahme als Grundlagenpapier abgestimmt werden soll, wobei eine 2/3 Mehreit gelten soll.

Unteranträge zum Verfahren:

  • Es soll am Samstag diskutiert und am Sonntag abgestimmt werden.
  • Es soll genug Zeit einberaumt werden (mind. 2h, eher 4h), wo alle Piraten, oder alle am Thema interessierten Piraten in einer Arbeitsgruppe gemeinsam über alle Vorschläge an Grundlagenpapieren gemeinsam diskutieren und versuchen, eine optimale Synthese aus allen Vorschlägen zu extrahieren. Wenn möglich soll gemeinsam ein Vorschlag für ein Grundlagenpapier erarbeitet werden.
  • Falls man sich nicht auf einen einzigen Vorschlag einigen kann:
    • Die vorgelegten Grundlagenpapiere sollen durch einfaches Mehr gegeneinander ausgemehrt werden.
    • Bei drei oder mehr Varianten in der umgekehrten Reihenfolge ihrer Einreichung (die zuletzt eingereichten Papiere werden zuerst ausgemehrt, das zuerst eingereichte Papier wird zuletzt ausgemehrt).
  • Wenn ein Papier fest steht:
    • Das verbleibende Grundlagenpapier wird zu Abstimmung gebracht und mittels 2/3-Mehr angenommen.

Begründung: Ein Grundlagenpapier ist wichtig und wesentlich. Es ist wichtig, dass es von einer grossen Mehrheit der Piraten getragen wird. Daher kommt auch nur ein 2/3-Mehr in Frage. Ebenfalls wegen der Bedeutung eines Grundlagenpapiers ist es wichtig, dass man sich die notwendige Zeit nimmt und zusammen nach einem gemeinsamen Konsens sucht. Es ist besser kein Grundlagenpapier zu haben, als ein unbefriedigendes.

Keinesfalls sollte man bei der Ausarbeitung und der Diskussion des Grundlagenpapiers an Zeit sparen.

Hauptantrag: Das folgende Papier ist als theoretisches Grundlagenpapier der Piratebnpartei anzunehmen, es enthält philosophische Grundlagen und zeigt die Grundhaltung, mit der Piraten an Probleme herangehen, es bildet das Fundament, um später Grundwerte der Piraten zu definieren:

Grundhaltungen der Piraten

Grenzen der Erkenntnis

Der Mensch verfügt über keine Möglichkeit, objektive «Wahrheit» als absoluten Wert wahr zu nehmen, der Mensch hat keinen direkten Zugang zu Wahrheit. Vielmehr ist er darauf angewiesen, die Welt durch seine Sinne und seinen Verstand zu beobachten und zu beschreiben. Der Mensch gelangt somit durch Beobachtung, Denken, Überprüfung und Kommunikation zu seinen Erkenntnissen. Diese Vorgehensweise manifestiert sich im systematischen und kritisierbaren Ansatz der Naturwissenschaft. Die Versuche von Religion und Philosophie, absolute Ankerpunkte zu definieren, müssen als gescheitert betrachtet werden. All diesen Ansätzen unterliegen dieselben Schwachstelle, dass die Grundannahmen nicht weiter hinterfragt werden können.

Aus dieser Einsicht lassen sich weitere Grundhaltungen ableiten:

Jede menschliche Erkenntnis ist relativ.

Da menschliches Wissen dauernd hinterfragt werden muss, ist jede Form einer ideologischen Haltung bereits im Ansatz falsch. Die Bereitschaft, gemeinsam zu kommunizieren und andere Sichtweisen anzuerkennen ist die Voraussetzung für eine lebendige und prosperierende Gemeinschaft.

Entscheidungen basieren auf wissenschaftlicher Erkenntnis und rationaler Argumentation.

In einer Gemeinschaft von Menschen können sich dogmatische und ideologische Ansätze nur behaupten, wenn abweichende Ansichten unterdrückt oder diskriminiert werden. Es ist zum Beispiel nicht möglich, einen überzeugten Atheisten mit Verweis auf die Bibel zu überzeugen. Daher muss der öffentliche Diskurs auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und auf für alle Beteiligten verständlichen rationalen Argumenten basieren, die unabhängig von der weltanschaulichen Grundhaltung nachvollziehbar sind.

Meinungsäusserungsfreiheit führt zu neuer Erkenntnis.

Nur wenn keine Ansichten und Meinungen unterdrückt werden, nur wenn eine offene Diskussionskultur herrscht, nur wenn es keine Tabus und keine Zensur gibt, können sich neue Ideen frei entwickeln und sich durch gute Argumentation verbreiten.

Jeder Mensch definiert den Sinn des Lebens selbst.

Der Mensch könnte einen übergeordneten Lebenssinn selbst dann nicht erkennen, wenn es einen gäbe. Daher muss jeder Mensch für sich den Sinn seines Lebens bestimmen. Halt, Anleitung und Unterstützung findet er im gesellschaftlichen Austausch und im offenen Dialog mit andern. jeder Mensch ist frei, den Sinn seines Lebens so zu wählen, wie er es für richtig hält, sofern er anderen dasselbe Recht zugesteht.

Probleme sind durch Forschung und Diskussion zu lösen.

Technik hat den Menschen weit gebracht. Daher ist es angebracht, Problemen mit einem wissenschaftlichen und technischen Ansatz zu begegnen, begleitet von einer offenen Diskussion. Der Mensch ist für sein Schicksal und die Gestaltung seiner Zukunft selbst verantwortlich. Er soll nicht darauf vertrauen, dass «höhere Mächte» seine Probleme lösen.

Handlungen sind an ihrer Wirkung zu messen.

Da es keine übergeordnete Moral, keinen absoluten Wertmassstab gibt, werden Handlungen und Entscheidungsoptionen nach ihrer Wirkung auf Mensch, Umwelt und Gesellschaft beurteilt. Die Frage ob eine Handlung zu tun oder zu unterlassen ist, beruht nicht auf moralischen Überlegungen, sondern darauf, welche Auswirkungen die Handlung oder deren Unterlassung hätte, ob sie der Zielerreichung dienen, ohne Schaden anzurichten.

Es gibt kein «Gut» und kein «Böse»

Da jede Handlung an ihrer Wirkung zu messen ist und kein absoluter Massstab existiert, kann die Welt nicht einfach in «Gut» und «Böse». Vielmehr relativiert sich «Gut» und «Böse» aus der Sicht des Betrachters. So kann ein Mensch überzeugt davon sein, etwas Gutes zu tun, während andere Menschen unter dieser Handlung leiden. Daher muss bei der Beurteilung von Taten versucht werden, die subjektive Sichtweise so weit als möglich zu objektivieren. Auf der anderen Seite ist bei der Beurteilung von Tätern die subjektive Sichtweise des Täters zu berücksichtigen.

Veränderungen

Nach wissenschaftlicher Auffassung ist der Mensch ist ein Zwischenresultat einer langen Entwicklung. Unsere Welt ist ein temporärer Zustand in einem zeitlich eingeschränkten Universum. Die Menschheit blickt auf eine lange Geschichte zurück. Alles ist dauernder Veränderung unterworfen. Der Mensch muss lernen, mit dauernden Veränderungen umzugehen und sie für neue wünschenswerte Entwicklungen zu nutzen. Es ist unsere Aufgabe, neu technische Errungenschaften oder geistige Strömungen in unserem Sinne zu gestalten und zu nutzen.

Information

Die Menschheit befindet sich mitten in einer digitalen Revolution. Dadurch gewinnt Information massiv an Bedeutung. Es liegt an uns, die Zukunft mit einer umsichtigen Digitalpolitik anzugehen, anstatt alte Lösungen aus der materiellen Welt in die digitale Zukunft zu retten. Ein freier Zugang zu Information und ein offener gegenseitiger Austausch fördert die Gesellschaft in ihrer Entwicklung.

Schuld

Die Hirnforschung legt nahe, dass es keinen Geist-Materie-Dualismus gibt. Vielmehr sind unsere Gedanken und unser Handeln geprägt von genetischer Veranlagung, gesellschaftlicher Prägung, dem Verlauf von Nervenbahnen im Hirn. Der freie Wille ist eine Illusion, wie schon Schopenhauer erkannte, als er sagte, der Mensch könne zwar tun, was er wolle, aber nicht wollen, was er wolle. Diese Erkenntnis hat Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit von Menschen: Ein Mensch ist das, wozu er durch Veranlagung und Prägung geworden ist. In der Praxis heisst das, dass wir die Tat verurteilen müssen, nicht den Täter. Strafrechtlich und gesellschaftlich macht es Sinn, weiterhin pragmatisch von einem freien Willen auszugehen, indem man den Willen respektiert und die Menschen sich für ihre Taten verantworten müssen. Dabei ist die Einschränkung der Willensfreiheit aber im Hinterkopf zu behalten. Wenn man die Menschen verbessern will, braucht es nicht härtere Strafen, vielmehr sind die Umstände, die Lebenssituation zu verbessern. Kriminalität kann man beispielsweise erfolgreich bekämpfen, indem man hoffnungslosen Menschen eine neue Perspektive öffnet.

Glück

Ohne übergeordneten Lebenssinn ist ein guter Ansatz, das Leben hier und jetzt auf Glück und Zufriedenheit der Menschen zu optimieren. Dabei muss jedem Menschen der eigene Weg zum Glück zugestanden werden. Da Menschen unterschiedlich sind, sind auch ihre Erwartungen und Wünsche unterschiedlich. Solange nicht anderen Menschen der Weg zum ihrem Glück versperrt wird, gibt es keine Einschränkungen in der eigenen Lebensgestaltung. Nachhaltiger Genuss wird befürwortet.

Freiheit

In Anbetracht der Tatsache, dass Menschen unterschiedlich sind, aus der Überlegung, dass es keinen direkten Zugang zu Wahrheit gibt, aus der Erkenntnis, dass es einen offenen Dialog braucht und aus der Forderung, dass jeder Mensch seinen Weg zum Glück finden muss, ergibt sich, dass dem Individuum grösstmögliche Freiheiten zugestanden werden müssen. Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, sich so frei als möglich zu entfalten und dabei auf den Errungenschaften der Gesellschaft auszubauen und diese weiter zu entwickeln.

Richtige Handlungsweise

Die «richtige Handlungsweise» lässt sich eruieren, indem man die Frage stellt, ob es wünschenswert wäre, ob es funktionieren würde, wenn allen Menschen diese Handlungsweise offen stünde, also durch verallgemeinderun in einer gleichberechtigten Gesellschaft. Anhand der Auswirkungen wird beurteilt, ob eine Handlung eher erwünscht, eher unerwünscht oder neutral ist. Ist die Handlung unerwünscht, so ist nur dann ein Verbot in Betracht zu ziehen, wenn die zu verhindernden negativen Auswirkungen von schwerwiegendem Ausmass auf die Gesellschaft sind und sich die Einschränkung für das Individuum in Grenzen hält. Ist eine Handlung erwünscht, ist sie nur dann zur Pflicht zu erheben, wenn die ganze Gesellschaft in erheblichem Mass von den Auswirkungen profitiert und sich die Einschränkung für das Individuum in Grenzen hält. Bei jedem Gebot oder Verbot, bei jedem Gesetz sind die erwünschten Wirkungen gegen unerwünschte Wirkungen, sowie gegen die Einschränkungen der Individuen abzuwägen, wobei die Einschränkungen hoch gewichtet werden sollen. Besser ist es, auf Empfehlungen, Leitlinien, Anreize oder Aufklärung zu setzen, um erwünschte Handlungsweisen zu fördern und unerwünschte zu beschränken.

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