Motion #5855
closedÄnderungsantrag Gerichtsgebühren / motion modifications des frais du tribunal
Description
Die Gerichtsgebühren sollen wie bei staatlichen Gerichten üblich durch die unterlieende Partei bezahlt werden.
Begründung
Wer berechtigterweise klagt soll nicht mit Kosten belastet werden. Wer aber berechtigterweise verklagt wird, soll auch die Kosten tragen.
Antragstext
Art. 20 des Antrags ist wie folgt zu ändern:
Art. 20 Gebühren
1 Das Schiedsverfahren ist gebührenpflichtig. Es wird eine Spruchgebühr zwischen CHF 100.- und CHF 500.- zu Gunsten der Piratenpartei Schweiz verlangt. Die Spruchgebühr richtet sich nach der Komplexität und Tragweite des Verfahrens. Sie ist jeweils von der unterliegenden Partei bzw. den unterliegenden Parteien zu tragen.
2 In begründeten Härtefällen kann ausnahmsweise auf eine Spruchgebühr ganz oder teilweise verzichtet werden.