Task / Tâche #6263
closedTask / Tâche #4734: Kanton Aargau - geplante Vernehmlassungsverfahren
Änderung des EG zum ZGB und Partnerschaftsgesetz;Aufhebung der Grundbuchabgaben
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CTA wird bis nächsten DO, 29. Mai den Entwurf mal durchsenden, Feedback innerhalb von 96 Std. erwartet und Abgabe nächste Woche in Plein Text an Kanton.
Updated by cta over 10 years ago
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Eingeschickt am 6.6.2014. Erhalt durch DVI bestätigt
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Piratenpartei Aargau bedankt sich für die Gelegenheit, sich zum Thema «Änderung des EG ZGB mit Aufhebung des Gesetzes über die Grundbuchabgaben» zu äussern und bezieht folgendermassen Stellung:
Organisation: Piratenpartei Aargau
Kontaktperson: Christian Tanner
Kontaktadresse: Piratenpartei Aargau, 5000 Aarau
Telefon: 079 513 01 98
E-Mail: christian.tanner@piraten-aargau.ch
Grundsätzlich
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Die Beharrlichkeit, mit welcher sich der Regierungsrat gegen die Umsetzung dieses Auftrages sträubt, wirkt befremdlich und kann ihm als mutwillige Missachtung des Volkswillens ausgelegt werden. Ebenso der Umstand, dass die Regierung beinahe die volle Frist von vier Jahren abwartet, bis dem Grossen Rat ein Vorschlag unterbreitet wird. Diese Taktik kommt einer Verschleppung nahe und hinterlässt einen fahlen Beigeschmack. Dieser Beigeschmack bleibt, obschon die Entwicklungen der letzten Jahre ein Umfeld hervorgebracht haben, in welchem ein Verzicht auf Einnahmen im von der Regierung genannten Ausmass wenig sinnvoll erscheint.
Frage 1
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Antwort: nein
Ohne bösartige Absicht der Verallgemeinerung: Grundbesitz ist einem eher kleinen, privilegierten Kreis der Bevölkerung vorbehalten.
Dementsprechend handelt es sich bei dieser Änderung um ein Geschenk an die, welche es nicht nötig haben. Werden die Einnahmen hingegen beibehalten, so kommen sie dem Staatshaushalt und somit der gesamten Bevölkerung des Kantons zu Gute.
Frage 2
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Antwort: nein
Auf die Änderung ist zu verzichten.
Sollte die Motion dennoch umgesetzt werden, so erscheint uns die Regelung gemäss § 148b zweckdienlich.
Frage 3
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Antwort: eher einverstanden
Frage 4
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Antwort: nein
Auf die Änderung ist zu verzichten.
Sollte die Motion dennoch umgesetzt werden, so erscheint uns diese Lösung zweckdienlich.
Frage 5
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Antwort: eher dagegen
Ziffer 6 des Anhörungsberichtes ist unsauber formuliert. Es geht nicht an, einleitend den Grundsatz fixer Gebühren zu postulieren um anschliessend in drei Vierteln des Textes mögliche aufwands- oder wertabhängige Gebührenstrukturen darzulegen.
Dessen ungeachtet: wie in unserer Bemerkung zu Frage 1 bereits erwähnt ist Grundbesitz einer privilegierten Minderheit vorbehalten. In diesem Sinne fordern wir die Regierung dazu auf, sich im Falle einer Umsetzung der Motion für progressive, wertabhängige Gebühren einzusetzen.
Anmerkung
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Die Piratenpartei Aargau setzt sich für einen transparenten und zugänglichen Staat ein. In diesem Bereich ist der Kanton Aargau sehr oft vorbildlich unterwegs. Für die Fragebögen zu Anhörungen setzt der Kanton aber in letzter Zeit vermehrt auf proprietäre Software, welche sich nur mit Produkten von Adobe verwenden lässt. Das entspricht nicht unseren Anforderungen an einen zugänglichen und offenen Staatsbetrieb. Deswegen verzichten wir darauf, das "offizielle" Formular zu verwenden und senden unsere Antwort in dieser Form ein.