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Task / Tâche #6469

closed

Steuererklärungen der PPAG

Added by kilian. over 9 years ago. Updated over 9 years ago.

Status:
Closed
Priority:
Low
Assignee:
Category:
Admin
Target version:
-
Start date:
07 July 2014
Due date:
% Done:

100%

Estimated time:

Description

Feedback / Antwort bitte wieder zuoberst einfügen. Als Zielversion Sitzung vom 22. Juli 2014

---------------------------------
Antwort 7.7.2014

Sehr geehrter Herr xxx

Besten Dank für die Präzisierungen.
Gemäss ihren Statuten [1] ist die Piratenpartei Aargau eine politische
Partei. Sie hat mit eigenen Kandidierenden sowohl an den letzten
Nationalratswahlen von 2011 [2] als auch den letzten Grossratswahlen
von 2012 [3] teilgenommen.
Die Piratenpartei Aargau bietet ihren Mitgliedern regelmässig die
Möglichkeit, sich anlässlich von Piratenversammlungen
(Vereinsversammlungen) intensiv mit anstehenden politischen Themen zu
befassen und zu diesen in Form von Parolen [4] Stellung zu beziehen.
Weiterhin organisiert die Piratenpartei Aargau regelmässige
Stammtische [5]. Diese ermöglichen es den Mitgliedern und weiteren
interessierten Personen, sich mit aktuellen politischen Themen zu
befassen und sich darüber auszutauschen.
Die Piratenpartei Aargau beteiligt sich regelmässig an kantonalen
Anhörungen [6] und ist Hauptinitiantin der kantonalen Volksinitiative
«Weg mit dem Tanzverbot» [7], [8].

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben ausreichend Präzise Informationen
geliefert zu haben. Bei Fragen steht Ihnen der Vorstand der PPAG
jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen

- --
xxx
Mitglied Initiativkomitee «Tanzverbot weg!»
Piratenpartei Aargau

xx

http://www.tanzverbot-weg.ch
http://www.piraten-aargau.ch
http://www.cryptoag.ch
BM-NB8qiHzUWQD6G8kJ7YsQ4bpknoiT97tm

[1]
http://www.piraten-aargau.ch/wp-content/uploads/2014/04/Statuten-g%C3%BCltig-ab-2014-3-301.pdf
(PDF)
[2] http://www.ag.ch/app/wahlen/nrw2011/output/wa_kanton.html (0.77%)
[3] https://www.ag.ch/app/wahlen/grw2012/output/ws_bezirk_01.html
(Bezirk Aarau, 0.85%) und
https://www.ag.ch/app/wahlen/grw2012/output/ws_bezirk_02.html (Bezirk
Baden, 0.31%)
[4]https://projects.piratenpartei.ch/projects/sectionag/wiki/Protokolle%3EPV-2013-01-27#9-Motionen-PDF
und
https://projects.piratenpartei.ch/projects/sectionag/wiki/Protokolle%3EPV-2014-01-28#1-Traktanden
[5] https://www.piraten-aargau.ch/aktuell/veranstaltungen/
[6] https://www.piraten-aargau.ch/positionen-initiativen/vernehmlassungen/
[7] http://tanzverbot-weg.ch/
[8]
https://www.ag.ch/de/weiteres/aktuelles/wahlen_und_abstimmungen/volksinitiativen/aktuelle_und_haengige_initiativen/aktuelle_und_haengige_initiativen.jsp#2072160

-----------------------------------
07.07.2014

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich beziehe mich auf die untenstehende E-Mail vom 7. Juli 2014, welche durch Herr xxx an Sie weitergeleitet wurde. Diesbezüglich ist folgende Ergänzung bzw. Korrektur anzubringen:

Entgegen der ersten Antwort wird für eine Steuerbefreiung nicht vorausgesetzt, dass die Piratenpartei, Sektion Aargau (PPAG) gegenwärtig im Grossen Rat oder in den Gemeinde-/Einwohnerräten vertreten ist. Es wird einzig darauf abgestellt, ob eine politische Partei im Kanton Aargau bzw. in den aargauischen Gemeinden tätig ist sowie an Wahlen teilnimmt und ob deren Ziele und innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen (vgl. § 14 Abs. 1 lit. c StG).

Für die Beantwortung der Frage, ob die Piratenpartei, Sektion Aargau (PPAG) von der Steuerpflicht befreit werden kann, ersuchen wir Sie deshalb, uns darüber Auskunft zu erteilen bzw. nachzuweisen, dass die PPAG regelmässig an Wahlen teilnimmt und sich der politischen Meinungsbildung in allen Bereichen widmet.

Freundliche Grüsse
xxx


KANTON AARGAU
Departement Finanzen und Ressourcen

Von: xx DFRKSTA [mailto:]
Gesendet: Montag, 7. Juli 2014 13:52
An: <mailto:>
Cc: xxx e DFRKSTA; xx DFRKSTA
Betreff: AW: E-Mail über Kontaktformular

Sehr geehrter Herr xxx

Wir beziehen uns auf Ihre untenstehende Anfrage vom 14. März 2014. Für die ausserordentlich lange Bearbeitungsdauer möchten wir uns entschuldigen. Zu Ihrer Anfrage können wir wie folgt Stellung nehmen:

Von der Steuerpflicht befreit sind politische Parteien, die im Kanton oder in den aargauischen Gemeinden tätig sind und deren Ziele und innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen (§ 14 Abs. 1 lit. c des aargauischen Steuergesetzes). Als steuerbefreite politische Parteien gelten alle gegenwärtig im Grossen Rat, in den Gemeinde- oder Einwohnerräten vertretenen politischen Parteien (vgl. Wegleitung zur Steuererklärung 2013, Ziff. 15.2).

Für die Beantwortung der Frage, ob die Piratenpartei, Sektion Aargau (PPAG) von der Steuerpflicht befreit werden kann, ersuchen wir Sie deshalb uns darüber Auskunft zu erteilen, ob die PPAG gegenwärtig im Grossen Rat oder in den Gemeinde-/Einwohnerräten vertreten ist.

Sollte die PPAG nicht von der Steuerpflicht befreit werden können, wären die Steuererklärungen für die die noch nicht veranlagten Jahre einzureichen, welche Sie auf der Internetseite des Kantonalen Steueramtes finden: https://www.ag.ch/de/dfr/steuern/juristische_personen/steuererklaerungen_jp/steuererklaerungen_jp1.jsp/?tabId=0&sectionId=150638

Wir hoffen, dass die obenstehenden Ausführungen hilfreich sind. Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
xxx


KANTON AARGAU
Departement Finanzen und Ressourcen

xxx
www.ag.ch/steuern&lt;http://www.ag.ch/steuern>
_________________________________

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: <mailto:> [mailto:]
Gesendet: Mittwoch, 14. März 2012 16:27
An: KStA Steueramt DFRKSTA
Betreff: E-Mail über Kontaktformular

Es wurde eine neue E-Mail über das Kontaktformular der Kanton Aargau Webseite an Sie geschickt.

Name: Herr xxx

Telefon: +41 xx

E-Mail: <mailto:>

Mitteilung: Am 22. Dezember 2011 habe ich folgendes e-Mail an Frau xx (<mailto:>) geschickt, aber leider immer noch keine Antwort erhalten.

Sind wir nun steuerpflichtig oder nicht?

QUOTE

Sehr geehrte Frau xxx,

als Kassier der Piratenpartei, Sektion Aargau (PPAG) frage ich Sie, ob die PPAG steuerbefreit werden kann.

Wenn ja, werden wir ein entsprechendes Gesuch einreichen.

Wenn nein bitte ich Sie um Auskunft, wie wir weiter vorgehen müssen. Kann für die Deklaration auch EasyTax verwendet werden?

Die PPAG wurde am 29. Dezember 2010 in Aarau gegründet.

Die aktuellen Statuten finden Sie auf unserer Homepage.

6 unserer Mitglieder haben an den Nationalratswahlen 2011 kandidiert, leider hat niemand genügend Stimmen erhalten. Die PPAG ist deshalb weder im Nationalrat noch im Ständerat vertreten.

Im Kanton Aargau sind wir weder auf Gemeinde- noch Bezirks- oder Kantonsebene in Parlamenten oder der Regierung vertreten.

Unsere Einkünfte stammen aus Mitgliederbeiträgen und freiwilligen Spenden.

Danke für Ihre Stellungnahme. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Freundliche Grüsse


xxx

Vorstandmitglied Sektion Aargau

Piratenpartei Schweiz

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Gemäss Info im Goby:

Die Abklärungen sind seit 2012 am laufen und wir haben diese Woche ein 1. Feedback erhalten und eine Antwort eingereicht. Wir warten auf die Reaktion des Kantons.

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Antwort des Kantons:

Aufgrund Ihrer Erläuterungen können wir bestätigen, dass bei dem Verein Piratenpartei Aargau von einer politischen Partei im Sinne von § 14 Abs. 1 lit. c des aargauischen Steuergesetzes ausgegangen werden kann, die nicht der Steuerpflicht unterliegt. Die Sektion Juristische Personen wurde ebenfalls dahingehend orientiert. Damit müssen zukünftig keine Steuererklärungen mehr eingereicht werden.

Wir hoffen, dass diese Ausführungen hilfreich sind. Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Philipp Zehnder


KANTON AARGAU
Departement
Finanzen und Ressourcen

Philipp Zehnder, MLaw
Juristischer Mitarbeiter
Kantonales Steueramt
Rechtsdienst
Tellistrasse 67, 5001 Aarau

Direkt 062 835 25 49, Telefon 062 835 25 30
Fax 062 835 25 39

www.ag.ch/steuern

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