Task / Tâche #6606
closedAutoverlad Furka
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Description
Pendenz: Anfrage an BLS bezüglich Datenschutz
Inhalt: Datenschutzbedenken hinsichtlich der Nicht-Übertragbaren Verladekarte bei der BLS
Detail:
Bisher (bis zum 14.Dez 2014) war die Verladekarte übertragbar, also wenn man mit dem auto durchs loch will, kann dir jemand die Karte ausleihen, oder du kannst dir bei der Tankstelle eine ausleihen, und kannst dann ein paar Franken "günstiger" durch den tunnel.
ab 14. Dezember ist die karte nicht mehr übertragbar, siehe dazu auch die Gruppenbeiträge. Es stellt sich nun die frage wie das kontrolliert werden soll.
Durch personal wäre zu teuer, also ist z.b. eine elektronische Erfassung der Nummernschildern auf den pkw's eine vermutete Option. dazu habe ich jedoch keine quellen. es geht nun einfach mal drum die BLS zu frage, wie diese kontrollieren wollen, ob effektiv nur der Karteninhaber die karte benutzt und auch wie das kontrolliert werden soll. gilt die karte denn nur für einen pkw oder nur für eine person? also kann ich mit meiner karte auch durch den tunnel wenn ich in deinem auto fahre? oder ist die karte ans fahrzeug gebunden, also könntest du durch den tunnel mit meiner karte in meinem auto, obwohl du nicht der besitzer bist? fragen über fragen.
Updated by dataCore over 11 years ago
Folgende Anfrage mit folgenden 3 Fragen ging heute raus:
1. Auf welcher Basis/Einschränkung bezieht sich die „Übertragbarkeit“?
a) Persönlich, d.h. nur von der jeweiligen Person nutzbar (*auch wenn diese Beifahrer ist?)
b) Pro registriertem PKW, sprich Bindung an das Fahrzeug
c) Eine Kombination, z.B. Persönlich und pro registriertem PKW
2. Welche Sicherheitsmerkmale werden zur Kontrolle neu eingebaut? Name registrieren? Nummernschild registrieren?
3. Wie werden die Sicherheitsmerkmale abgefragt? Durch das BLS-Autoverlad Personal? Technische Prüfung durch z.B. Nummernschild-Scanner?
Updated by dataCore over 11 years ago
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Anfrage wurde beantwortet. Es zeigt sich, dass hier ein pragmatischer Ansatz gewählt worden ist und der Datenschutz nicht tangiert wird:
ANTWORT der BLS per Mail, 20.11.2014
Punktekarten, welche vor dem 14.12.2014 gekauft wurden oder werden sind nach den „alten“ AGBs weiterhin bis zur nächsten Aufladung übertragbar.
Nach dem 14.12.2014 gekaufte oder neu aufgeladene Punktekarten sind nach den AGBs nicht mehr übertragbar.
1. Auf welcher Basis/Einschränkung bezieht sich die „Übertragbarkeit“?
Die Übertragbarkeit bezieht sich Persönlich auf die registrierte Person (egal ob Fahrer oder Beifahrer / im eigenen oder fremden Fahrzeug). Eine Bindung an das Fahrzeug oder eine Kombination ist nicht vorgesehen.
2. Welche Sicherheitsmerkmale werden zur Kontrolle neu eingebaut? Name registrieren? Nummernschild registrieren?
Damit eine verlorengegangene Punktekarte ersetzt oder auch rückerstattet werden kann, bedarf es der Registrierung folgender Daten:
Name / Vorname, Adresse, zwingend / Tel, email freiwillig
3. Wie werden die Sicherheitsmerkmale abgefragt? Durch das BLS-Autoverlad Personal? Technische Prüfung durch z.B. Nummernschild-Scanner?
Mittels Stichkontrollen werden Punktekarte und Träger direkt an der Autokasse kontrolliert.