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Motion #7173

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Stimmrecht an PV nur für Piraten (zahlende Mitglieder)

Added by jowi about 8 years ago. Updated almost 8 years ago.

Status:
Considered
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
Änderung Statuten/Reglemente
Target version:
-
Start date:
05 March 2016
Due date:
% Done:

0%

Estimated time:

Description

Am 03.03.2016 um 14:38 schrieb Jan Fader:

Hallo Vorstand

Hier meine Anträge

Titel: Stimmrecht an PV nur für Piraten (zahlende Mitglieder)
Antragssteller: Jan Fader
Begründung: Dieser Antrag kümmert sich darum, dass nur zahlende Mitglieder (genannt Piraten) an der PV stimm- und antragsberechtigt sind. Wir nähern uns hiermit den Statuten der PPS und anderer Verbänder innerhalb der internationalen Piratenbewegung an und vereinfachen unsere Statuten weiter. Die Akkreditierung an der PV kann einfach durch den Vorstand oder durch andere beauftragte Personen mit Zugang zur Mitgliederverwaltung erfolgen.

  1. bisher:
    Kapitel 2: Mitgliedschaft
    Art. 3 Arten von Mitgliedschaft¶

Mitglieder der Piratenpartei beider Basel sind:
a. natürliche Personen, die nachfolgend als Piraten bezeichnen werden;
b. juristische Personen, die nachfolgend als Mitgliedsorganisationen bezeichnet werden.
Alle Mitglieder der Piratenpartei beider Basel sind zugleich Mitglieder der Piratenpartei Schweiz.
Ein Mitglied der Piratenpartei beider Basel kann nicht zugleich ein Mitglied einer anderen kantonalen Sektion sein.
Bei Bedarf können Bezirkssektionen gegründet werden.

Art. 4 Ein- und Austritt
Pirat bei der Piratenpartei beider Basel kann jede natürliche Person werden, welche die Grundsätze sowie die Statuten der Piratenpartei Schweiz und der Piratenpartei beider Basel anerkennt.
Mitgliedsorganisation bei der Piratenpartei beider Basel kann jede juristische Person werden, dessen Vereinsgrundsätze den Zwecken der Piratenpartei Schweiz und der Piratenpartei beider Basel nicht widersprechen.
Der Beitritt zur Piratenpartei beider Basel hat den automatischen Beitritt zur Piratenpartei Schweiz zur Folge.
Für die Aufnahme der Mitglieder ist der Vorstand der Piratenpartei beider Basel verantwortlich.
Der Eintritt ist mit der Bestätigung der gültigen Mitgliedschaft bei der Piratenpartei Schweiz rechtskräftig.
Der Übertritt in eine andere kantonale Sektion der Piratenpartei Schweiz ist jederzeit möglich und muss den Vorständen der alten und neuen Sektion gemeldet werden.
Ein Austritt aus der Piratenpartei beider Basel mit dem Ziel des Verbleibs in der Piratenpartei Schweiz ist jederzeit möglich und muss den Vorständen der Piratenpartei Schweiz und Piratenpartei beider Basel gemeldet werden.
Mit dem Austritt oder Ausschluss aus der Piratenpartei Schweiz geht auch die Mitgliedschaft in der Piratenpartei beider Basel verloren.

  1. neu:

Kapitel 2: Mitgliedschaft

Art 3. Arten von Mitgliedschaft
Mitglieder der Piratenpartei beider Basel sind:
natürliche Personen sowie die anerkannten Untergliederungen;
juristische Personen, die nachfolgend als Mitgliedsorganisationen bezeichnet werden.
Alle Mitglieder der Piratenpartei beider Basel sind zugleich Mitglieder der Piratenpartei Schweiz und der Beitritt zur Piratenpartei beider Basel hat den automatischen Beitritt zur Piratenpartei Schweiz zur Folge.
Ein Mitglied der Piratenpartei beider Basel kann nicht zugleich ein Mitglied einer anderen kantonalen Sektion der Piratenpartei Schweiz sein.
Die Piraten sind diejenigen Mitglieder, welche natürliche Personen sind und im laufenden Rechnungsjahr den Mitgliederbeitrag der Piratenpartei beider Basel und der Piratenpartei Schweiz bezahlt haben.

Art 4 Ein- und Austritt
Mitglied bei der Piratenpartei beider Basel kann jede natürliche Person werden, welche die Grundsätze sowie die Statuten der Piratenpartei Schweiz und der Piratenpartei beider Basel anerkennt.

Satz 2 bis 8 von Art. 4 sowie Art 5. und 6 bleiben unverändert bestehen.

Die Versammlungsordnung soll wie folgt geändert werden:

  1. bisher:

Abschnitt Versammlungsordnung
2. Stimm- und antragsberechtigt sind alle zu Zeit und Ort der Piratenversammlung anwesendennatürlichen Personen, die Mitglied der Piratenpartei beider Basel sind.

  1. neu:
    Abschnitt Versammlungsordnung
    2. Stimm- und antragsberechtigt sind alle zu Zeit und Ort der Piratenversammlung anwesenden Piraten der Piratenpartei beider Basel (gemäss Statuten).
Actions #1

Updated by jowi about 8 years ago

  • Status changed from New to Considered

angenommen.

Actions #2

Updated by janfader almost 8 years ago

  • Assignee set to janfader

@JFA: Bitte noch auf Website veröffentlichen.

Actions #3

Updated by janfader almost 8 years ago

Statuten sind aktualisiert.

NA: Anpassung der Versammlungsordnung auf der Website.

Actions #4

Updated by janfader almost 8 years ago

  • Category set to Änderung Statuten/Reglemente

Jetzt, ist auch die Versammlungsordnung aktualisiert.

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