Antrag #7356
closedStatutenänderungen betreffend Artikel 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder und Artikel 7 Vorstand
Description
Antrag¶
Die Piratenversammlung möge beschliessen, die Statuten wie folgt zu ändern:
Alt
Art. 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1-3 ...
4 Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Zweck und die Positionen der Piratenpartei Zentralschweiz zu respektieren und Schaden davon abzuwenden sowie alle anderen Mitglieder mit Anstand und Respekt zu behandeln.
Art. 5
1 Die Piratenversammlung ist zuständig für:
a. den Beschluss von Parteiprogramm und Positionen;
b-m ...
2-8 ...
Neu
Art. 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1-3 ...
4 Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Zweck und die Identität der Piratenpartei Zentralschweiz zu unterstützen und Schaden davon abzuwenden sowie alle anderen Mitglieder mit Anstand und Respekt zu behandeln.
Art. 5
1 Die Piratenversammlung ist zuständig für:
a. den Beschluss von Identität, Parteiprogramm und Positionen;
b-m ...
2-8 ...
Art. 7
1-4 ...
5 Der Parteipräsident vertritt die Piratenpartei Zentalschweiz gegen aussen. Er wird dabei von den Vizepräsidenten unterstützt. Die Parlamentsmitglieder sind in ihrer parlamentarischen Arbeit davon entbunden.
Begründung¶
Die aktuelle Regelung, dass jedes Mitglied sämtliche Positionen unterstützen soll ist weder realistisch noch wünschenswert im Sinne des Meinungspluralismus. Der Präsident und die Vizepräsidenten sollen jedoch die Partei vertreten. Dies ergibt aber ein besonderes Problem mit mit den Parlamentsmitgliedern, welche ihr Mandat frei ausüben sollen. Die noch zu erarbeitende Identität soll die verbindenden Grundhaltungen der Piratenpartei Zentralschweiz festhalten.