Task / Tâche #7402
closedÜberarbeitung der VAR ZS
90%
Description
Ich bitte dich das VAR ZS auf den neuesten Stand zu bringen, analog zum nationalen VAR, unter Berücksichtigung der Kantonalen Besonderheiten.
- Wir brauchen keine Übersetzung.
- Fristen sind alle in den Statuten der ZS geregelt.
- die Lex Wäckerlin ist bei uns wohl auch nötig
- Das VAR ZS ist hinsichtlich der Urabstimmung an das Nationale anzupassen unter Berücksichtigung der Fristen gemäss Satzung
- was ich sonst noch so übersehen haben könnte.
Zum überarbeiten des VAR hab ich dir ein Tex Projekt angelegt: https://latex.savvy.ch/project/578f43bda298b51103cc052d
Die gültigen Statuten: https://projects.piratenpartei.ch/dmsf/files/3657/view
Altes noch gültiges VAR https://projects.piratenpartei.ch/dmsf/files/3591/view
Files
Updated by Atropos about 8 years ago
Die aktuelle VAR der PPS habe ich dir freigegeben. Du solltest ein Mail erhalten haben.
bitte die Artikel nicht neu nummerieren, ausser es ergibt sich mit wenig Änderung eine Harmonisierung mit der Nummerierung der VAR PPS.
Updated by vipa about 8 years ago
- File PPZS_VAR_New__Copy_V1.pdf PPZS_VAR_New__Copy_V1.pdf added
- % Done changed from 0 to 90
Bitte drüber schauen, sollte soweit fertig sein (note: link im ticket ist veraltet, gebe gerne den link per mail weiter, da public R/W, falls benötigt)
Gab, ausser ich hätte etwas relevantes nicht gesehen, nicht besonders viel Arbeit, da die Mehrheit beider VARS ja sowieso von Stefan und Moira stammt(?) ;)
Ich hab Kommentare im TeX hinterlassen, wenn ich etwas nicht geändert oder eine starke Änderung vorgenommen habe (aka alles bei der Urabstimmung)
Relevante Abweichungen zur PPS / Änderungen:
- Art. 6 Abs. 5
"Auf dem Podium, sofern ein solches vorhanden ist, darf das Wort in der Debtatte nicht ergriffen werden."
Nicht integriert in der PPZS.
- Art. 7 Abs. 7
"Sind auf einer Versammlung nicht mehr Kandidaten als Posten vorhanden, so werden diese einzeln und offen durch Handheben gewählt, andernfalls wird geheim abgestimmt. Vorbehalten ist der Ordnungsantrag auf geheime Beschlussfassung."
wäre aktuell weiterhin Teil der VARPPZS. Ich denke, dass dies weiterhin eine sinnvolle Vereinfachung ist für kantonale Sektionen.
- Art. 21 Ordnungsantrag auf einmalige Änderung des Reglements
Eigener Artikel
- Art. 21(alt)-25(neu) "Totalrevision"
Artikel Nr. 21 neu zugeordnet, s.o.
22-25 Neu nummeriert, da relevant-grosse Änderungen im Vergleich zur alten VARPPZS; konnte, soweit gesehen, praktisch alles aus der VARPPS übernehmen, da Fristen (neu Art. 24) identisch bleiben.
- Art. 25
Übergangsbestimmungen reingenommen - kontrollieren ob gewollt für ppzs!
Einige Anpassungen bzgl "schriftlich" aus der VARPPS übernommen, einige Schreibfehlerchen behoben, sofern gefunden.
Updated by Atropos about 8 years ago
Hallo
Vielen Dank fürs überarbeiten, das meiste sieht sehr gut aus, bin jetzt mal im Schnellzug drüber gegangen. Schaue dann später noch im Detail an, folgendes ist mir schon aufgefallen.
Art 22.
muss dahingehend angepasst werden, dass es entweder elektronisch und geheim oder Elektronisch und offen (EMail) oder brieflich und geheim sein kann.
Dies unterliegt aktuell dem Entscheid des PPV.
Art 25. Die Auszählung muss an obiges angepasst werden.
LG
Moira
Updated by vipa about 8 years ago
Ist angepasst, bitte nochmals drüberschauen.