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Task / Tâche #7773

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Überführung der Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung ins Güterkontrollgesetz

Added by kilian. over 6 years ago. Updated over 5 years ago.

Status:
Closed
Priority:
Normal
Assignee:
Target version:
-
Start date:
05 December 2017
Due date:
01 March 2018
% Done:

0%

Estimated time:
15.00 h

Description

Der Bundesrat hat am 13. Mai 2015 eine verfassungsunmittelbare Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung (VIM, SR 946.202.3) erlassen, die bis am 12. Mai 2019 gilt.

Mit dieser Vorlage soll die VIM gemäss Auftrag des Bundesrates vom 10. Mai 2017 in die ordentliche Gesetzgebung überführt werden.

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19960740/index.html

Eröffnet: 22.11.2017
Frist: 01.03.2018


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Updated by kilian. over 5 years ago

  • Status changed from New to Closed

Keine Arbeitspads
https://ag-ppp-ch.piratenpad.de

Keine Tickets
https://projects.piratenpartei.ch/projects/ag-ppp/issues

Eine VernehmlassungAntwort vom BR habe ich nirgends gefunden.

eMails oder sonstiges habe ich nirgends gesehen.

Somit gehe ich davon aus, dass keine weiteren Aktionen gemacht wurden und schliesse somit dieses Ticket.

Mitteilung vom SECO:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20151950/history.html

I
Die Anhänge 1 und 22 der Güterkontrollverordnung vom 3. Juni 20163 erhalten eine
neue Fassung.
II
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2018 in Kraft.
16. Februar 2018

Der Text der Anhänge 1 und 2 wird wird in der AS nicht publiziert. Er kann beim Staatssekretariat
für Wirtschaft, Ressort Exportkontrollen/Industrieprodukte, Holzikofenweg
36, 3003 Bern bestellt oder unter www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche
Zusammenarbeit > Exportkontrollen und Sanktionen > Industrieprodukte (Dual-
Use) und besondere militärische Güter (Licensing) eingesehen werden.

Allg. Positiv, die Spionage und elektronischer Überwachung SW und HW in gewisse Staaten werden vom SECO sowie die Bundesanwaltschaft nicht bewilligt https://www.inside-channels.ch/articles/50983

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