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Information / Varia #7838

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Statutenänderung: Anzahl Mitglieder im Vorstand

Added by diuuk about 6 years ago. Updated about 5 years ago.

Status:
Considered
Priority:
Normal
Assignee:
-
Category:
-
Target version:
Start date:
27 March 2018
Due date:
% Done:

0%

Estimated time:

Description

Damit es möglich ist, auch nur mit 2 Personen einen Vorstand zu bilden, werden die Statuten wie folgt geändert:

Art. 9 Vorstand

1. Der Vorstand setzt sich aus mindestens drei zwei Mitgliedern der Piratenpartei Zürich zusammen und besteht aus:

a. Präsident/-in;

b. SchatzmeisterIn;

c. allenfalls Aktuar/-in;

d. allenfalls Beisitzer/-innen.

2. Ämterkumulation ist zulässig.

Art. 13 Versammlungsordnung an der Piratenversammlung

6. Bei Vorstandswahlen gilt das absolute Mehr. Es werden Präsident/-in und Schatzmeister/-in und Aktuar/-in einzeln von der Piratenversammlung gewählt. Kann kein/-e Kandidat-/in in einem Wahlgang das absolute Mehr auf sich vereinen, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt, bei dem keine neuen Kandidat/-innen zugelassen sind und derjenige/diejenige mit den wenigsten Stimmen ausgeschlossen wird. Das wird wiederholt bis ein/eine Kandidat/-in das absolute Mehr erreicht oder nur noch einer übrig ist. Die weiteren Vorstände werden in globo gewählt, als gewählt gilt jede/-r Kandidat/-in, der/die das absolute Mehr erreicht.

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Updated by diuuk about 5 years ago

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