Information / Varia #7838
closedStatutenänderung: Anzahl Mitglieder im Vorstand
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Description
Damit es möglich ist, auch nur mit 2 Personen einen Vorstand zu bilden, werden die Statuten wie folgt geändert:
Art. 9 Vorstand
1. Der Vorstand setzt sich aus mindestens drei zwei Mitgliedern der Piratenpartei Zürich zusammen und besteht aus:
a. Präsident/-in;
b. SchatzmeisterIn;
c. allenfalls Aktuar/-in;
d. allenfalls Beisitzer/-innen.
2. Ämterkumulation ist zulässig.
Art. 13 Versammlungsordnung an der Piratenversammlung
6. Bei Vorstandswahlen gilt das absolute Mehr. Es werden Präsident/-in und Schatzmeister/-in und Aktuar/-in einzeln von der Piratenversammlung gewählt. Kann kein/-e Kandidat-/in in einem Wahlgang das absolute Mehr auf sich vereinen, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt, bei dem keine neuen Kandidat/-innen zugelassen sind und derjenige/diejenige mit den wenigsten Stimmen ausgeschlossen wird. Das wird wiederholt bis ein/eine Kandidat/-in das absolute Mehr erreicht oder nur noch einer übrig ist. Die weiteren Vorstände werden in globo gewählt, als gewählt gilt jede/-r Kandidat/-in, der/die das absolute Mehr erreicht.