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Motion #8125

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PV191 Statutenänderungen und Anpassung der Reglemente

Added by kilian. almost 5 years ago. Updated about 4 years ago.

Status:
Not Considered
Priority:
Normal
Assignee:
-
Category:
Änderung Statuten/Reglemente
Target version:
-
Start date:
10 June 2019
Due date:
% Done:

0%

Estimated time:

Description

Anpassungen der Statuten der Sektion Basel.

Stand vom 29.05.2017 (PDF): https://projects.piratenpartei.ch/projects/sectionbb/wiki/Statuten
(am 7. Februar 2015, am 10. März 2016 und am 29. April 2017 von der Piratenversammlung abgeändert)

Bitte entsprechende Untertickets für die einzelnen Punkte zur Abstimmung erfassen.


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Actions #1

Updated by kilian. almost 5 years ago

Begründung:
Das Ziel dieser Statutenänderungsantrages ist, das Personen auch nur Mitglied mit Stimm- und Wahlrecht bei der Piratenpartei beider Basel sein können. Dies sollte auch jüngeren Personen einen vereinfachten finanziellen Eintritt in die politischen Mitgestaltung ermöglichen (Inklusion). In finanziellen Engpässen sollten Mitglieder nicht aufgrund einer momentanen Situationen sich von der Politik abwenden sondern immer noch als vollwertiges Mitglied auf kantonaler Ebene fungieren können.

Im weiteren werden den einzeln Mitglieder jedes Jahr wieder auf die Möglichkeit der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Schweiz aufmerksam gemacht. Die Rechnungsstellung erfolgt weiterhin über die PPS und wird auch zentral verwaltet.

Die bestehenden Mitglieder müssen von sich aus auf den Vorstand der Piratenpartei beider Basel zukommen, um diesen Prozess zu initialisieren. Neumitglieder wird bei der Anmeldung über die PPS Seite nicht speziell darauf hingewiesen.

Detaillierte Anträge zu https://projects.piratenpartei.ch/projects/sectionbb/wiki/Statuten

Kapitel 2, Art 3. Abs. 2
Alt: Alle Mitglieder der Piratenpartei beider Basel sind zugleich Mitglieder der Piratenpartei Schweiz und der Beitritt zur Piratenpartei beider Basel hat den automatischen Beitritt zur Piratenpartei Schweiz zur Folge.

Neu: gestrichen

Kapitel 2, Art 3. Abs 4.
Alt:
Die Piraten sind diejenigen Mitglieder, welche natürliche Personen sind und im laufenden Rechnungsjahr den Mitgliederbeitrag der Piratenpartei beider Basel und der Piratenpartei Schweiz bezahlt haben.

Neu:
Die Piraten sind diejenigen Mitglieder, welche natürliche Personen sind und im laufenden Rechnungsjahr den Mitgliederbeitrag der Piratenpartei beider Basel und der Piratenpartei Schweiz bezahlt haben.

Kapitel 2, Art. 4, Abs. 3.
Alt: Der Beitritt zur Piratenpartei beider Basel hat den automatischen Beitritt zur Piratenpartei Schweiz zur Folge.

Neu: gestrichen

Kapitel 2, Art. 4, Abs. 4.
Alt: Für die Aufnahme der Mitglieder ist der Vorstand der Piratenpartei beider Basel verantwortlich.

Keine Anpassungen, ausser Bezeichnung (wie bei nachfolgenden Abs.)

Kapitel 2, Art. 4
Alt: Abs. 5. Der Eintritt ist mit der Bestätigung der gültigen Mitgliedschaft bei der Piratenpartei Schweiz rechtskräftig.

Alt: Abs. 5. Der Eintritt ist mit der Bestätigung der gültigen Mitgliedschaft bei der Piratenpartei beider Basel rechtskräftig.

Kapitel 2, Art. 4, Abs. 8.
Alt:
Mit dem Austritt oder Ausschluss aus der Piratenpartei Schweiz geht auch die Mitgliedschaft in der Piratenpartei beider Basel verloren.

Neu:
Mit dem Austritt oder Ausschluss aus der Piratenpartei Schweiz geht auch die Mitgliedschaft in der Piratenpartei beider Basel verloren.

Actions #2

Updated by kilian. almost 5 years ago

Kapitel 5: Finanzen
Art. 14 Finanzierung

Alt:
Die Piratenpartei beider Basel wird durch Transferzahlungen der Piratenpartei Schweiz und Spenden finanziert.
1bis. Mandatsabgaben richten sich nach den Bestimmungen der Piratenpartei Schweiz.

Neu:
Die Piratenpartei beider Basel wird durch Transferzahlungen der Piratenpartei Schweiz, Crowdfunding, Merchendising und Spenden finanziert.
1bis. Mandatsabgaben richten sich nach den Bestimmungen der Piratenpartei beider Basel.

Actions #3

Updated by kilian. almost 5 years ago

Art. 8 Piratenversammlung

Alt:
5. Die Piratenversammlung muss mindestens einen Monat im Voraus per E-Mail angekündigt werden.

Neu:
5. Die Piratenversammlung muss mindestens 14. Tage im Voraus per E-Mail angekündigt werden.

Begründung:
Mit der verkürzten Zeit ist ein Minimum an Tagen geplant, welches dem Vorstand mehr Flexibilät gibt, aber kann aber weiterhin auch viel länger im Voraus angekündigt werden.

Actions #4

Updated by jowi about 4 years ago

  • Status changed from New to Not Considered
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