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Motion #6260

Updated by mrw about 10 years ago

Antrag: Der Vorstand möge beschliessen: 

 Für das Fassen eines Umlaufbeschlusses gilt: 
 # Berechtigt zur Einreichung eines Umlaufbeschlusses ist jedes Vorstandsmitglied 
 # Es wird ein Beschlussticket mit Beschlussart «Umlaufbeschluss» verfasst und der Umlaufbeschluss muss per Mail an die Vorstandsadresse angekündigt werden 
 # Der Umlaufbeschluss läuft genau 48h ab Sende-Datum der Mail 
 # Der Umlaufbeschluss kommt mit einem relativen 2/3-Mehr zustande, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder ihre Stimme abgegeben haben 
 # Kommt kein Umlaufbeschluss zustande, so wird der Beschluss an der nächsten Vorstandssitzung behandelt (es reicht, wenn der Umlaufbeschluss vor der Vorstandssitzung ausläuft, er ist ja ohnehin mindestens 48h vorher angekündigt worden) 
 # Das Mitglied, welches den Beschlussantrag eingereicht hat, kann diesen jederzeit zurückziehen, solange noch kein Beschluss zustande gekommen ist.

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