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Beschluss / Décision #6652

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h1. Antrag 

 Die Piratenversammlung möge beschliessen, die Statuten wie folgt zu ändern: 

 Art. 4 Mitgliedschaft (alt) 
 1 ... 
 2 Die Piraten sind diejenigen Mitglieder, welche natürliche Personen sind und im laufenden Rechnungsjahr den Mitgliederbeitrag bezahlt haben. 
 3 ... 

 Art. 4 Mitgliedschaft (neu) 
 1 ... 
 2 Die Piraten sind diejenigen Mitglieder, welche den zuletzt fälligen fälligen, jedoch mindestens einen, Mitgliederbeitrag bezahlt haben. Der Mitgliederbeitrag wird mit dem Beitritt und jeweils 30 Tage nach Versand der ersten Zahlungsaufforderung fällig. 
 3 ... 

 h1. Begründung 

 Mit dieser Änderung soll die bestehende Rechtsunsicherheit bezüglich Mitgliedschaft im neuen Jahr vor der Rechnungsstellung beseitigt werden.

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