Beschluss / Décision #6739
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Neues Geschäftsreglement wie folgt.
Grundsätze:
* Möglichst schlank
* Was nicht drinsteht, kann trotzdem gemacht werden
* Was nicht um- und durchsetzbar ist, gehört nicht rein
* Was keine rechtliche Wirkung hat, gehört nicht rein
h1. Geschäftsreglement
h3. Art 1 Mitglieder
# Die Benennung eines Vertreters einer kantonalen Sektion erfolgt schriftlich an die Co-Präsidenten. Es ist das Protokoll des Beschlusses der Kantonalen Sektion beizufügen.
# Ein Wechsel ist ab angegebenen Datum oder, falls dieses fehlt, ab dem Datum der Mitteilung wirksam.
# Alle Vorstandsmitglieder haben das gleiche Stimmrecht und nehmen Verantwortung für mindestens ein Ressort wahr.
# Unterschriftsberechtigt sind die Co-Präsidenten und der Schatzmeister jeweils einzeln.
h3. Art 2 Ressorts
# Der Vorstand beschliesst für jedes Ressort ein verwantwortliches Vorstandsmitglied und einen Stellvertreter.
# Der Verantwortliche sorgt eigenständig dafür, dass alle mit dem Ressort zusammenhängenden Aufgaben erfüllt werden und trifft die dazu notwendigen Beschlüsse, soweit in seiner Kompetenz.
# Der Verantwortliche kann Beauftragungen aussprechen und entziehen.
# Der Verantwortliche dokumentiert seine Beschlüsse.
h3. Art 3 Finanzkompetenz
# Die Ausgabenkompetenz liegt grundsätzlich beim Gesamtvorstand.
# Jedes Vorstandsmitglied hat Ausgabenkompetenz bis 100 Franken pro Monat, die Co-Präsidenten und der Schatzmeister jeweils bis 500 Franken pro Monat. Mehrere Vorstandsmitglieder können ihre Ausgabenkompetenz kumulieren.
# Der Schatzmeister führt Zahlungen und Erstattungen gemäss Beschlusslage autonom aus.
h3. Art 4 Personal
# Über die Anstellung, Entlassung und Entlöhnung des Personals entscheiden die Co-Präsidenten mit dem Schatzmeister in nicht-öffentlicher Sitzung.
# Der Schatzmeister ist der Vorgesetze des gesamten Personals.
h3. Art. 5 Abmeldung
# Abgemeldete Mitglieder des Vorstandes werden bei der Berechnung von Mehrheiten und Quoren nicht berücksichtigt.
# Es gilt als abgemeldet, wer per E-Mail oder Telefon nicht innerhalb von 5 Tagen erreichbar ist.
h3. Art 6 Allgemeine Beschlussfassung
# Die Entscheide werden grundsätzlich mit einfachem Mehr der Anwesenden gefasst.
# Gibt es keine Gegenrede, so gilt an der Sitzung als beschlossen, was der Sitzungsleiter vorschlägt.
h3. Art 7 Sitzungen
# Die Sitzung muss mindestens eine Woche im Voraus unter Angabe von Ort, Zeit und Datum bekannt gegeben werden.
# Mit Zustimmung aller nicht abgemeldeten Vorstandsmitglieder kann jederzeit eine ausserordentliche Sitzung abgehalten werden.
# Die regelmässige Sitzung des Vorstandes findet online jeden zweiten Dienstag statt. Zur regelmässigen Sitzung muss nicht eingeladen werden.
h3. Art 8 Umlaufbeschluss
# Ein Umlaufbeschluss wird im Projects gefasst und per Email angekündigt.
# Der Umlaufbeschluss gilt als gefasst, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder zustimmen.
h3. Art 9 Antragsrecht
# Anträge an den Vorstand sind vorgängig mit dem zuständigen Ressortleiter zu besprechen und dann im Project einzugeben.
# Der Vorstand behandelt in der Regel nur Anträge, welche 24 Stunden vor der Sitzung gestellt wurden.
h3. Art 10 Protokollierung
# Der Sitzungleiter sorgt dafür, dass die Entscheide protokolliert werden.
# Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn bis 7 Tage nach Publikation und Ankündigung per Email keine Beschwerden eingehen.