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Beschluss / Décision #6739

Updated by Exception about 9 years ago

Neues Geschäftsreglement wie folgt. 

 Grundsätze: 
 * Möglichst schlank 
 * Was nicht drinsteht, kann trotzdem gemacht werden 
 * Was nicht um- und durchsetzbar ist, gehört nicht rein 
 * Was keine rechtliche Wirkung hat, gehört nicht rein 


 h1. Geschäftsreglement 

 h3. Art 1 Mitglieder 

 # Die Benennung eines Vertreters einer kantonalen Sektion erfolgt schriftlich an die Co-Präsidenten. Es ist das Protokoll des Beschlusses der Kantonalen Sektion beizufügen. 
 # Ein Wechsel ist ab angegebenen Datum oder, falls dieses fehlt, ab dem Datum der Mitteilung wirksam. 
 # Alle Vorstandsmitglieder haben das gleiche Stimmrecht und nehmen Verantwortung für mindestens ein Ressort wahr. 
 # Unterschriftsberechtigt sind die Co-Präsidenten und der Schatzmeister jeweils einzeln. 

 h3. Art 2 Ressorts 

 # Der Vorstand beschliesst für jedes Ressort ein verwantwortliches Vorstandsmitglied und einen Stellvertreter. 
 # Der Verantwortliche sorgt eigenständig dafür, dass alle mit dem Ressort zusammenhängenden Aufgaben erfüllt werden und trifft die dazu notwendigen Beschlüsse, soweit in seiner Kompetenz. 
 # Der Verantwortliche kann Beauftragungen aussprechen und entziehen. 
 # Der Verantwortliche dokumentiert seine Beschlüsse. 

 h3. Art 3 Finanzkompetenz 

 # Die Ausgabenkompetenz liegt grundsätzlich beim Gesamtvorstand. 
 # Jedes Vorstandsmitglied hat Ausgabenkompetenz bis 100 Franken pro Monat, die Co-Präsidenten und der Schatzmeister jeweils bis 500 Franken pro Monat. Mehrere Vorstandsmitglieder können ihre Ausgabenkompetenz kumulieren. 
 # Der Schatzmeister führt Zahlungen und Erstattungen gemäss Beschlusslage autonom aus. 

 h3. Art 4 Personal 

 # Über die Anstellung, Entlassung und Entlöhnung des Personals entscheiden die Co-Präsidenten mit dem Schatzmeister in nicht-öffentlicher Sitzung. 
 # Der Schatzmeister ist der Vorgesetze des gesamten Personals. 

 h3. Art. 5 Abmeldung 

 # Abgemeldete Mitglieder des Vorstandes werden bei der Berechnung von Mehrheiten und Quoren nicht berücksichtigt. 
 # Es gilt als abgemeldet, wer per E-Mail oder Telefon nicht innerhalb von 5 Tagen erreichbar ist. 

 h3. Art 6 Allgemeine Beschlussfassung 

 # Die Entscheide werden grundsätzlich mit einfachem Mehr der Anwesenden gefasst. 
 # Gibt es keine Gegenrede, so gilt an der Sitzung als beschlossen, was der Sitzungsleiter vorschlägt. 

 h3. Art 7 Sitzungen 

 # Die Sitzung muss mindestens eine Woche im Voraus unter Angabe von Ort, Zeit und Datum bekannt gegeben werden. 
 # Mit Zustimmung aller nicht abgemeldeten Vorstandsmitglieder kann jederzeit eine ausserordentliche Sitzung abgehalten werden. 
 # Die regelmässige Sitzung des Vorstandes findet online jeden zweiten Dienstag statt. Zur regelmässigen Sitzung muss nicht eingeladen werden. 

 h3. Art 8 Umlaufbeschluss 

 # Ein Umlaufbeschluss wird im Projects gefasst und per Email angekündigt. 
 # Der Umlaufbeschluss gilt als gefasst, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder zustimmen. 

 h3. Art 9 Antragsrecht 

 # Anträge an den Vorstand sind vorgängig mit dem zuständigen Ressortleiter zu besprechen und dann im Project einzugeben. 
 # Der Vorstand behandelt in der Regel nur Anträge, welche 24 Stunden vor der Sitzung gestellt wurden. 

 h3. Art 10 Protokollierung 

 # Der Sitzungleiter sorgt dafür, dass die Entscheide protokolliert werden. 
 # Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn bis 7 Tage nach Publikation und Ankündigung per Email keine Beschwerden eingehen. 

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