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Antrag #7071

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h1. Antrag 

 Die Piratenversammlung möge beschliessen, dass sich die Piratenpartei Zentralschweiz zur Zuger Videoüberwachungsverordnung vernehmen wie folgt vernehmen lässt: 

 h2. § 2 

 > Das Gesuch soll auch die Haltung der betroffenen regelmässigen Benützer des Gebäudes, der Anlage oder des Geländes wie etwa Angestellte, Schüler, Kunden und Nutzer enthalten müssen. Diese Benützer sind in geeigneter Form zur Videoüberwachung zu befragen. Nur wenn alle Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme beschäftigt sich die Bewilligungsbehörden mit der Sorge der Rundumüberwachung. 
 >  
 > Das Gesuch soll ausserdem ein Sicherheitskonzept für die Videodaten enthalten müssen. Darin soll dargelegt werden, wie die Daten bei der Übermittlung, Speicherung und Bearbeitung gegen unbefugte und missbräuche Zugriffe geschützt werden und wie die lückenlose und manipulationssichere Protokollierung sichergestellt wird. 

 h2. § 3 

 > Die Zugriffe müssen nicht nur lückenlos, sondern auch manipulationssicher aufgezeichnet werden. Alle vorgenommenen Auswertungen müssen der Datenschutzstelle gemeldet werden, welche darüber jährliche eine Statistik publiziert. Diese Transparenz verhindert nicht nur unnötige Auswertungen, sondern sorgt auch dafür, dass bekannt wird, ob die Videoüberwachung ihren Zweck erfüllt. 

 h2. § 6 

 > Abweichungen vom bewilligten Betrieb müssen zwingend der Datenschutzstelle gemeldet und durch diese zu publiziert werden. Diese Transparenz verhütet den fahrlässigen Umgang mit der Videoüberwachung. 

 h2. § 7 

 > Die generelle Kennzeichnung nur am Eingang von Gebäuden ist zu wenig. Es soll deutlich werden, wo im Gebäude überall überwacht wird. Daher ist mindestens jeder überwachte Raum am Eingang zu kennzeichnen. https://ppzs.piratenpad.de/Vernehmlassung-VideoV-2016 

 h1. Begründung 

 Der Schutz der Privatsphäre ist ein Hauptanliegen der Piratenpartei.

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