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Antrag #7175

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h2. Antrag 

 Die Piratenversammlung möge beschliessen, die Statuten wie folgt zu ändern: 

 Art. 8 Piratengericht 
 1-5 1-6 ... 
 6 7 Das Piratengericht setzt sich aus einem Präsidenten und mehreren Richtern zusammen, welche von der Piratenversammlung individuell für vier Jahre gewählt werden. Auch Nichtmitglieder sind wählbar. 
 7 8 ... 

 Art. A Übergangsbestimmungen 
 1 Diese Statutenänderung tritt sofort in Kraft. 
 2 Mit Inkrafttreten endet die Amtszeit aller bisherigen Richter. 

 h3. Begründung 

 Angleichung an Wir haben aktuell das Problem, dass das Piratengericht de facto handlungsunfähig ist, weil mehrere Richter keine Zeit haben oder schon gar nicht mehr erreichbar sind. Zusätzlich sind Richter zurückgetreten. Wir müssen also von fünf Richtern mindestens drei austauschen. 

 Zudem hat sich gezeigt, dass man sich nicht unbedingt darauf verlassen kann, dass die Statuten gewählten Richter dann Zeit haben, wenn es für die Partei wichtig ist. Deshalb soll ihre Anzahl auf bis zu neun erhöht werden. 

 Wir haben aber auch ein Problem, diese Posten zu besetzen, denn die meisten aktiven wollen und sollen Politik machen. Deshalb sollen zukünftig auch Nichtmitglieder, insbesondere ausländische Piraten, wählbar sein. Das hat den zusätzlichen Vorteil, dass diese weniger Eigeninteressen in der PPS. Piratenpartei Schweiz haben. 

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