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Motion #7982

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h2. Antrag 

 h3. Statutenänderung betreffend "Unvereinbarkeit mit rechtsextremen Parteien und Organisationen" 

 Die Piratenversammlung möge folgende Statutenänderung beschliessen. 

 Art. 4 Abs. 5 
 Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Schweiz ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft oder themenübergreifenden oder andauernden Zusammenarbeit mit rechtsextremen Parteien und Organisationen. Näheres bestimmt eine Ordnung. 

 h3. Unvereinbarkeitsordnung 

 Die Piratenversammlung möge folgende Unvereinbarkeitsordnung beschliessen. 

 Art. 1 Unvereinbarkeit 
 1 Rechtsextreme Parteien und Organisationen gemäss Art. 4 Abs. 5 der Statuten sind insbesondere: 
 a. Schweizerische Volkspartei 
 b. Partei National Orientierter Schweizer 
 c. Eidgenössisch Demokratische Union 
 d. Movement Citoyen Genevois 
 e. Lega dei Ticinesi 
 f. Ecopop 
 2 Gemeinsame Fraktionen, Listen und Listenverbindungen mit rechtsextremen Parteien und Organisationen sind ausgeschlossen. 
 3 Eine themenbezogene Zusammenarbeit zur Erreichung der Ziele gemäss Art. 2 Abs. 2 der Statuten, insbesondere im Rahmen von Initiativen, Referenden und Abstimmungskämpfen, ist davon unberührt. 

 Art. A Übergangsbestimmungen 
 1 Diese Ordnung tritt mit Beschluss sofort in Kraft. 
 2 Mitglieder, die bei Inkrafttreten eine unvereinbare Zusammenarbeit unterhalten, beseitigen diesen Zustand bis spätestens 30 Tage nach Inkrafttreten. 

 h3. Begründung 

 Diese rechtsextremen Parteien machen eine Politik, die den Zielen der Piratenpartei diametral entgegenläuft. Insbesondere setzen sich sie gegen Menschenrechte, rechtsstaatliche Garantien sowie die Rechtsgleichheit, Partizipation und Freiheit von Ausländern ein. 

 Aus diesem Grund sollten wir jedem politischen Bündnis mit diesen Parteien, welches nicht klar und ausschliesslich eines unserer eigenen Ziele verfolgt jetzt und in der Zukunft eine Absage erteilen. Es darf nicht sein, dass wir unsere Ziele und Werte einem kurzfristigen Machterhalt oder -gewinn opfern. 

 h2. Urabstimmung 

 Es wird eine Urabstimmung beantragt. Falls die Ordnung wegen der Einheit der Form von der Statutenänderung abgetrennt werden muss, soll sie trotzdem zur selben Zeit abgestimmt werden und unter der Bedingung der Annahme der Statutenänderung in Kraft treten. 

 h2. Antragssteller 

 * Stefan Thöni 
 * Jolanda Spiess-Hegglin 

 h2. FAQ 

 Q: Warum jetzt nochmal? 
 A: Weil das Problem einer Fraktion aus Piraten und SVP noch immer besteht und die rechtsextremen Hetzer der SVP mit der SBI schlimmer den je sind. Ich selbst habe nach eine Anti-SBI-Tweet einen Reply bekommen, den man als Morddrohung verstehen könnte. 

 Q: Warum nicht auch linksextreme Parteien? 
 A: Weil linksextreme wie z.B. die AL oder Kommunisten aktuell und auf absehbare Zeit keine Gefahr für unseren Rechtsstaat, unsere Demokratie und unsere Menschenrechte darstellen. Diese sind einfach nicht erfolgreich genug. Rechtsradikale Parteien hingegen sind in ganz Europa auf dem Vormarsch. 

 Q: Wie können 30% der Wählen extrem sein? 
 A: Meiner Meinung nach ist das ständige hetzen gegen Ausländer, den Rechtsstaat und die internationalen Institutionen unabhängig von der Wählerzahl extrem. Programmatisch ist die SVP wegbereiterin von AfD, FPÖ, FN, PiS, Fidez, etc. und wenn die Schweiz nicht eine so starke Zivilgesellschaft und demokratische Tradition hätte, hätten wir längst Zustände wie in Ungarn und Polen. 

 Q: Was ist mit der kommunalen Ebene? 
 A: Wir haben in den letzten 9 Jahren schmerzhaft erfahren, dass ohne kommunale Erfolge eine nationale Partei nicht möglich ist. Das gilt auch für rechtsextreme Parteien, deren Hetze auch von Kommunalpolitikern getragen wird, die sich selbst nicht beteiligen. 

 Q: Was ist mit Lobbyaktionen und thematischer Zusammenarbeit? 
 A: Die sind erstmal direkt nicht betroffen. Es ist jedoch mit gewissen Reaktionen zu rechnen. Für mich ist genau hier aber die rote Linie überschritten worden und diese Abstimmung soll zeigen, ob ich damit alleine bin.

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