Antrag #8007
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h2. Antrag Die Piratenversammlung möge beschliessen, die Statuten wie folgt zu ändern: Art. 1 Name und Sitz 1 ... 2 (aufheben) Art. 3 Mitgliedschaft 1-2 ... 2bis Bei Mitgliedern, welche ihren Mitgliederbeitrag 60 Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt haben wird der Austritt vermutet. 3 Für die Aufnahme und Verwaltung der Mitglieder ist der Vorstand zuständig. Art. 5 Piratenversammlung 1 Die Piratenversammlung ist zuständig für: a. ... b. den Beschluss von Parole, Teilnahme und Unterstützung für Initativen und Referenden; c-m. ... Art. 9 Finanzierung 1 ... 2 Die Mitgliederbeiträge werden durch die Piratenversammlung festgesetzt. 3-4 ... Art. 10 Schlussbestimmungen 1 Das offizielle Publikationsorgan ist die Website «piratenpartei-zentralschweiz.ch». 2 1-2 ... 3 Bei einer Auflösung fällt das verbleibende Vereinsvermögen einer Organisation mit ähnlicher Zielsetzung zu. Über die Einzelheiten entscheidet die Piratenversammlung. Art. A Einkrafttreten und Übergangsbestimmungen 1 Die Statutenänderung tritt nach Beschluss sofort in Kraft. 2 Bei Mitgliedern, welche seit 1. Dezember 2016 keinen Mitgliederbeitrag bezahlt haben, wird der Austritt vermutet. .h2 Begründung Die Piratenpartei Schweiz ist unwillig, gegen die SVP-Piraten-Fraktion in Winterthur einzuschreiten und vertritt somit nicht länger unsere Werte.