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Antrag #8007

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h2. Antrag 

 Die Piratenversammlung möge beschliessen, die Statuten wie folgt zu ändern: 

 Art. 1 Name und Sitz 
 1 ... 
 2 (aufheben) 

 Art. 3 Mitgliedschaft 
 1-2 ... 
 2bis Bei Mitgliedern, welche ihren Mitgliederbeitrag 60 Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt haben wird der Austritt vermutet. 
 3 Für die Aufnahme und Verwaltung der Mitglieder ist der Vorstand zuständig. 

 Art. 5 Piratenversammlung 
 1 Die Piratenversammlung ist zuständig für: 
 a. ... 
 b. den Beschluss von Parole, Teilnahme und Unterstützung für Initativen und Referenden; 
 c-m. ... 

 Art. 9 Finanzierung 
 1 ... 
 2 Die Mitgliederbeiträge werden durch die Piratenversammlung festgesetzt. 
 3-4 ... 

 Art. 10 Schlussbestimmungen 
 1 Das offizielle Publikationsorgan ist die Website «piratenpartei-zentralschweiz.ch». 
 2 1-2 ... 
 3 Bei einer Auflösung fällt das verbleibende Vereinsvermögen einer Organisation mit ähnlicher Zielsetzung zu. Über die Einzelheiten entscheidet die Piratenversammlung. 

 Art. A Einkrafttreten und Übergangsbestimmungen 
 1 Die Statutenänderung tritt nach Beschluss sofort in Kraft. 
 2 Bei Mitgliedern, welche seit 1. Dezember 2016 keinen Mitgliederbeitrag bezahlt haben, wird der Austritt vermutet. 

 .h2 Begründung 

 Die Piratenpartei Schweiz ist unwillig, gegen die SVP-Piraten-Fraktion in Winterthur einzuschreiten und vertritt somit nicht länger unsere Werte.

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