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Motion #8410

Updated by jowi over 3 years ago

7 Statutenänderungen 

 Anpassungen der Statuten der Sektion Basel. 

 Stand vom 29.05.2017 (PDF): https://projects.piratenpartei.ch/projects/sectionbb/wiki/Statuten 
 (am 7. Februar 2015, am 10. März 2016 und am 29. April 2017 von der Piratenversammlung abgeändert) 

 Bitte entsprechende Untertickets für die einzelnen Punkte zur Abstimmung erfassen. 


 7.1 Verkürzung der Ankündigungsfrist der PV auf 14 Tage 
 7.2 Verkürzung der Frist zur Versendung der Antraege auf 3 Tage 
 7.3 Mitgliedschaft auch nur bei PPBB 
 7.4 Anpassung vom Stimmrechtsalter ab Geburt bei der Piratenpartei beider Basel 

 weitere können angefügt werden 

 Details zu den ersten 3 Punkten: 

 Begründung: 
 Das Ziel dieser Statutenänderungsantrages ist, das Personen auch nur Mitglied mit Stimm- und Wahlrecht bei der Piratenpartei beider Basel sein können. Dies sollte auch jüngeren Personen einen vereinfachten finanziellen Eintritt in die politischen Mitgestaltung ermöglichen (Inklusion). In finanziellen Engpässen sollten Mitglieder nicht aufgrund einer momentanen Situationen sich von der Politik abwenden sondern immer noch als vollwertiges Mitglied auf kantonaler Ebene fungieren können. 

 Im weiteren werden den einzeln Mitglieder jedes Jahr wieder auf die Möglichkeit der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Schweiz aufmerksam gemacht. Die Rechnungsstellung erfolgt weiterhin über die PPS und wird auch zentral verwaltet. 

 Die bestehenden Mitglieder müssen von sich aus auf den Vorstand der Piratenpartei beider Basel zukommen, um diesen Prozess zu initialisieren. Neumitglieder wird bei der Anmeldung über die PPS Seite nicht speziell darauf hingewiesen. 

 Detaillierte Anträge zu https://projects.piratenpartei.ch/projects/sectionbb/wiki/Statuten 

 Kapitel 2, Art 3. Abs. 2 
 Alt: Alle Mitglieder der Piratenpartei beider Basel sind zugleich Mitglieder der Piratenpartei Schweiz und der Beitritt zur Piratenpartei beider Basel hat den automatischen Beitritt zur Piratenpartei Schweiz zur Folge. 

 Neu: gestrichen 

 Kapitel 2, Art 3. Abs 4. 
 Alt: 
 Die Piraten sind diejenigen Mitglieder, welche natürliche Personen sind und im laufenden Rechnungsjahr den Mitgliederbeitrag der Piratenpartei beider Basel und der Piratenpartei Schweiz bezahlt haben. 

 Neu: 
 Die Piraten sind diejenigen Mitglieder, welche natürliche Personen sind und im laufenden Rechnungsjahr den Mitgliederbeitrag der Piratenpartei beider Basel und der Piratenpartei Schweiz bezahlt haben. 

 Kapitel 2, Art. 4, Abs. 3. 
 Alt: Der Beitritt zur Piratenpartei beider Basel hat den automatischen Beitritt zur Piratenpartei Schweiz zur Folge. 

 Neu: gestrichen 

 Kapitel 2, Art. 4, Abs. 4. 
 Alt: Für die Aufnahme der Mitglieder ist der Vorstand der Piratenpartei beider Basel verantwortlich. 

 Keine Anpassungen, ausser Bezeichnung (wie bei nachfolgenden Abs.) 

 Kapitel 2, Art. 4 
 Alt: Abs. 5. Der Eintritt ist mit der Bestätigung der gültigen Mitgliedschaft bei der Piratenpartei Schweiz rechtskräftig. 

 Alt: Abs. 5. Der Eintritt ist mit der Bestätigung der gültigen Mitgliedschaft bei der Piratenpartei beider Basel rechtskräftig. 

 Kapitel 2, Art. 4, Abs. 8. 
 Alt: 
 Mit dem Austritt oder Ausschluss aus der Piratenpartei Schweiz geht auch die Mitgliedschaft in der Piratenpartei beider Basel verloren. 

 Neu: 
 Mit dem Austritt oder Ausschluss aus der Piratenpartei Schweiz geht auch die Mitgliedschaft in der Piratenpartei beider Basel verloren. 
 #2 
 Von kilian. vor 9 Monaten aktualisiert 
 Zitieren 

 Kapitel 5: Finanzen 
 Art. 14 Finanzierung 

 Alt: 
 Die Piratenpartei beider Basel wird durch Transferzahlungen der Piratenpartei Schweiz und Spenden finanziert. 
 1bis. Mandatsabgaben richten sich nach den Bestimmungen der Piratenpartei Schweiz. 

 Neu: 
 Die Piratenpartei beider Basel wird durch Transferzahlungen der Piratenpartei Schweiz, Crowdfunding, Merchendising, Spenden usw finanziert. 
 1bis. Mandatsabgaben richten sich nach den Bestimmungen der Piratenpartei beider Basel. 
 #3 
 Von kilian. vor 9 Monaten aktualisiert 
 Zitieren 

 Art. 8 Piratenversammlung 

 Alt: 
 5. Die Piratenversammlung muss mindestens einen Monat im Voraus per E-Mail angekündigt werden. 

 Neu: 
 5. Die Piratenversammlung muss mindestens 14 14. Tage im Voraus per E-Mail angekündigt werden. 

 Begründung: 
 Mit der verkürzten Zeit ist ein Minimum an Tagen geplant, welches dem Vorstand mehr Flexibilät gibt, aber kann aber weiterhin auch viel länger im Voraus angekündigt werden. 

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