Task / Tâche #8516
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Verordnung über die Herstellung der Interoperabilität zwischen Schengen-Dublin-Informationssystemen https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/81/cons_1 Behörde: Bundesrat Mit der Interoperabilität werden verschiedene EU-Informationssysteme miteinander vernetzt. Darüber hinaus wird die Identifizierung von Personen erleichtert, indem neu biometrische Daten aus verschiedenen Informationssystemen miteinander abgeglichen werden. Die Verordnung soll die dafür notwendigen Ausführungsbestimmungen festlegen. Abschluss: 31.03.2022 Eröffnung geplant: 12.2021 Abschluss geplant: 03.2022 Betroffene SR Nummer(n): 361.3 | 362.0 | 142.513 | 361.0 | 142.512 Federführendes Amt: Bundesamt für Polizei Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2021