Task / Tâche #8515
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https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/90/cons_1 Umsetzung des Verbots zur Gesichtsverhüllung (Art. 10a BV) Behörde: Bundesrat Am 7. März 2021 hiessen Volk und Stände eine Volksinitiative gut. Seither verbietet Artikel 10a der Bundesverfassung die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum. Dieses Verbot ist innert zwei Jahren umzusetzen. Der Bundesrat schlägt eine Umsetzung im Strafgesetzbuch vor. Abschluss: 03.02.2022 Eröffnung geplant: 10.2021 Abschluss geplant: 02.2022 Betroffene SR Nummer(n): 311.0 Federführendes Amt: Bundesamt für Justiz Letzte Aktualisierung: 2. September 2021