Task / Tâche #8515
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https://pad.pep.security/PPS:Vernehmlassung-Gesichtsverhuellung
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/90/cons_1
Umsetzung des Verbots zur Gesichtsverhüllung (Art. 10a BV)
Behörde: Bundesrat
Am 7. März 2021 hiessen Volk und Stände eine Volksinitiative gut. Seither verbietet Artikel 10a der Bundesverfassung die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum. Dieses Verbot ist innert zwei Jahren umzusetzen. Der Bundesrat schlägt eine Umsetzung im Strafgesetzbuch vor.
Abschluss: 03.02.2022
Betroffene SR Nummer(n): 311.0
Federführendes Amt: Bundesamt für Justiz
Letzte Aktualisierung: 2. September 2021