Motion #3219
Updated by LukyLuke over 12 years ago
Hier ein Vorschlag als Pflichtenheft zur Gründung der beschlossenen *AG Finance* Das ganze ist ein wenig länge, es muss jedoch auch mehr geregelt(definiert sein da es ja doch um die finanziellen Mittel und den Zugriff darauf geht. Sind noch einige Ungereimtheiten drin und wohl schreibfehler, auch ist das ganze noch nicht auf Validität geprüft. ---- Pflichtenheft und Reglement der AG Finance Gültig ab 9. Juni 2012 Als politische Partei, welche sich für sowohl für die Transparenz wie auch für den Persönlichkeitsschutz einsetzt, haben wir eine besondere Verantwortung im Umgang mit den Finanzen. Durch die Bezahlung der Mitgliederbeiträge bei der Mutterpartei und der quartalsweisen Verteilung der Gelder an die Sektionen, sind genaue Regelungen und Abläufe ein zu halten und in der Buchhaltung zu vermerken. Selbiges gilt im Umgang mit Spendengeldern, Rechnungen und anderen Ausgaben und Einnahmen sowie der Planung von Budgets, Zwischen- und Jahresabrechnungen. Die Arbeitsgruppe ist sich bewusst, dass die Buchhaltung sauber und korrekt geführt werden muss und jederzeit von internen wie auch externen Prüfern begutachtet werden kann und es keine Unklarheiten geben darf. Alle Daten, welche in Bezug auf den Zugriff eines Kontos bei einer Bank oder einem anderen Anbieter vorhanden sind, werden innerhalb der Arbeitsgruppe als geheim eingestuft und werden weder dritten zur Verfügung gestellt, noch werden diese ohne Bewilligung des nationalen Schatzmeisters verwendet - es sei denn, dieser ist nicht mehr handlungsfähig. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind sich bewusst, das jedwede Zuwiederhandlung mit einer Straffanzeige geahndet werden kann. 1. Bezeichnungen a) Weibliche und männliche Bezeichnungen werden im Folgenden synonym verwendet. 2. Name a) Unter dem Namen Arbeitsgruppe Finance, abgekürzt AG FIN, besteht eine Arbeitsgruppe der Piratenpartei Schweiz im Sinne von Artikel 12 der Statuten der Piratenpartei Schweiz. 3. Reglemente a) Für die Arbeitsgruppe Finance gilt das Reglement der Arbeitsgruppen der Piratenpartei Schweiz, soweit dieses Pflichtenheft nicht weitergehende Bestimmungen definiert. b) Die Absätze 2.c, 3.b-d, 4.a-c,e, 6.b.ii-iv, 7.a, 8.b,d.ii,d.iv-v, 9 und 10 des _Reglement der Arbeitsgruppen_ sind für diese Arbeitsgruppe nicht wirksam. 4. Mitglieder a) Abweichend zu 4.a. des _Reglement der Arbeitsgruppen_ ist der Natioanle Schatzmeister der Leiter der Arbeitsgruppe. b) Neben dem Schatzmeister ist ein weiteres Mitglied der Geschäftsleitung, welches Zugriff auf das Vereinskonto hat, teil der Arbeitsgruppe. c) Abweichend zu 2.a. des _Reglement der Arbeitsgruppen_ besteht die Arbeitsgruppe aus maximal 7 Mitgliedern. d) Die Mitglieder werden von der Geschäftsleitung der Piratenpartei Schweiz bestimmt. e) Jedes Mitglied der Piratenpartei Schweiz kann sich als Mitglied der Arbeitsgruppe Finance bewerben. f) Ein Mitglied der GPK kann nicht Mitglied der Arbeitsgruppe Finance sein. 5. Auftrag a) Die Arbeitsgruppe besitzt alle Zugangsdaten der unterschiedlichen Finanzinstitute und - Anbieter. b) Die Arbeitsgruppe ist verantwortlich für den Schutz und die sichere Lagerung aller Daten und Zugänge. c) Die Arbeitsgruppe prüft zusammen mit der GPK regelmässig die Buchhaltung. d) Die Arbeitsgruppe erstellt Abläufe und Regelungen für den nationalen Schatzmeister. e) Die Arbeitsgruppe erstellt Abläufe und Regelungen für die sektionalen Schatzmeister. f) Die Arbeitsgruppe ist für das Rechnungs- und Mahnwesen der Mitgliederbeiträge zuständig. g) Die Arbeitsgruppe darf Dritte beauftragen für den Druck und Versand von (Papier-) Rechnungen und Mahnungen, sofern dies nicht gegen den Datenschutz und die Privatsphäre verstösst. h) Die Arbeitsgruppe überwacht den nationalen Schatzmeister in seinem Schaffen. i) Die Arbeitsgruppe unterhält eine private Mailingliste mit allen sektionalen Schatzmeistern. j) Die Arbeitsgruppe prüft die Jahresabrechnungen vor der GPK und erstellt das Jahresbudget. k) Die Arbeitsgruppe verwaltet alle Spenden und veröffentlicht diese sofern notwendig/gewünscht. l) Die Arbeitsgruppe kann auf Wunsch einen sektionalen Schatzmeister Überwachen in seinem tun. m) Die Arbeitsgruppe kann auf Wunsch der Sektionen dessen Buchhaltung und Spenden prüfen. 6. Haftung der Mitglieder Ohne ausdrückliche Erlaubnis des nationalen Schatzmeisters, ist es den weiteren Mitgliedern der Arbeitsgruppe nicht erlaubt: a) Zahlungen zu tätigen; b) Die Zugänge zu den unterschiedlichen Diensten Dritten preis zu geben; c) Die Zugänge fahrlässig auf zu bewahren, so dass Dritte unerlaubt Zugang erlangen könnten; d) Daten Dritten preis zu geben, welche dem Datenschutz unterliegen; e) Zugänge zu ändern oder neue zu beantragen; f) Buchungen vor zu nehmen; g) Datensicherungen oder andere Kopien zu erstellen (ausgenommen Aktionen und Sicherungen von Seiten der Arbeitsgruppe Digitale Infrastruktur); Zuwiederhandlungen nach 6.a-g werden als *schwere Missachtung missachtung der Vereinsstatuten* betrachtet. 7. Inkraftreten und Änderungen a) Dieses Pflichtenheft kann durch die Geschäftsleitung der Piratenpartei Schweiz mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder angepasst werden. b) Dieses Pflichtenheft tritt durch Beschluss der Geschäftsleitung der Piratenpartei Schweiz vom 24. Mai 2012 am 9. Juni 2012 in Kraft. 8. Übergangsregelungen a) Dieses Dokument ersetzt alle anderen Pflichtenhefter für die Arbeitsgruppe Finance.