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Mitgliederbeiträge

Dieses Dokument beschreibt wie die Sektionen Mitgliederbeiträge einziehen dürfen und wie mit diesen umgegangen werden muss.

Allgemein

Die Sektionen sind im Allgemeinen weder verpflichtet noch ist es Ihnen erlaubt, Mitgliederbeiträge ein zu ziehen.

Ausnahmen sind:
  • Akkreditierung an einer Versammlung;
  • Mitglied zahlt auf Sektionskonto;
  • Mitglied zahlt an einem Stammtisch oder andererorts in Bar;

Akkreditierung

  • Die Schatzmeister der Sektionen der Piratenpartei Schweiz dürfen Mitgliederbeiträge an den Piratenversammlungen der Sektion einziehen, so dass diese per sofort aktives Stimmrecht haben.
  • Die Zahlung MUSS durch eine Quittung bestätigt werden, welche mit dem Namen des Mitgliedes und wenn vorhanden, der Mitgliedernummer versehen sind.
  • Die Mitgliederbeiträge müssen vollumfänglich, also ohne Abzüge, der Piratenpartei Schweiz überwiesen werden.
  • Der nationalen Schatzmeister muss per Email über die Zahlung informiert werden, inklusive Liste der Namen/Nummern und Beträge.
  • Spenden, welche gegebenenfalls zusätzlich zum Mitgliederbeitrag gezahlt werden, können direkt in der Sektion behalten werden und müssen nicht weitergegeben werden.
  • Wird keine separate Kasse geführt, müssen die Zahlungen in der Buchhaltung ersichtlich sein.

Einzahlung auf Sektionskonto

  • Die Mitgliederbeiträge müssen vollumfänglich, also ohne Abzüge, der Piratenpartei Schweiz überwiesen werden.
  • Der nationalen Schatzmeister muss per Email über die Zahlung informiert werden, inklusive Liste der Namen/Nummern und Beträge.
  • Spenden, welche gegebenenfalls zusätzlich zum Mitgliederbeitrag gezahlt werden, können direkt in der Sektion behalten werden und müssen nicht weitergegeben werden.
  • Wird keine separate Kasse geführt, müssen die Zahlungen in der Buchhaltung ersichtlich sein.

Barzahlung an Stammtisch oder anders

  • Die Schatzmeister der Sektionen der Piratenpartei Schweiz dürfen Mitgliederbeiträge an den Piratenversammlungen der Sektion einziehen, so dass diese per sofort aktives Stimmrecht haben.
  • Die Zahlung MUSS durch eine Quittung bestätigt werden, welche mit dem Namen des Mitgliedes und wenn vorhanden, der Mitgliedernummer versehen sind.
  • Die Mitgliederbeiträge müssen vollumfänglich, also ohne Abzüge, der Piratenpartei Schweiz überwiesen werden.
  • Der nationalen Schatzmeister muss per Email über die Zahlung informiert werden, inklusive Liste der Namen/Nummern und Beträge.
  • Spenden, welche gegebenenfalls zusätzlich zum Mitgliederbeitrag gezahlt werden, können direkt in der Sektion behalten werden und müssen nicht weitergegeben werden.
  • Wird keine separate Kasse geführt, müssen die Zahlungen in der Buchhaltung ersichtlich sein.

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