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BGE / Arena Argumentation Werner

An der Arena-Diskussion hat sich gezeigt, dass wir unbedingt die Argumentation pro BGE überarbeiten müssen : es darf nie mehr passieren, das nach einer 90-minütigen Diskussion aus Zuhörerkreisen eine Aussage kommt à la "ich bin nicht für das BGE, weil ich aus dieser Diskussion nicht erfahren habe, warum ein BGE sinnvoll sein soll".

Ich habe mir einige Gedanken zur Argumentationsstrategie gemacht, die ich heute abend gerne zur Diskussion stellen möchte :
Diskussionen müssen meines Erachtens strukturiert werden, es sind sauber getrennte Dialoge zu führen zu den Aspekten

  • Legitimität
  • das BGE als die bessere Alternative zum heute gebräuchlichen Sozialhilfesystem (Gründe: viel weniger Aufwand für nicht-nutzengenerierende Aministration und deren Kostenfolge, einfacher, gerechter UND VORALLEM VÖLLIG MISSBRAUCHSRESISTENT)
  • BGE sinnvoll? Nutzen auch für jene, deren Einkommen über dem BGE-Betrag liegt (wichtig für die Mehrheitsfähigkeit)
  • Finanzierbarkeit
  • Motivation zur Leistungserbringung (angemessene Lebensqualität soll weiter erarbeitet bzw verdient werden)
  • wie wirkt sich das BGE aus für gut Verdienende? für zuwenig Verdienende? für Arbeitgeber? für die staatliche Verwaltung ?
  • Überlegungen zur Höhe des BGE-Betrages und zum Leistungsumfang, welche Kosten mit dem BGE-Betrag abgedeckt werden sollen"
    (Neben den bereits erwähnten Kosten für Lebensraum und Nahrung sollten m.E. sinnvollerweise auch Energie, Bildung und Gesundheitsversorgung
    jedermann zustehen)

Legitimität

Als Einstieg ist das Einholen der Bestätigung hilfreich, dass auch der Diskussionspartner am in allen menschlichen Gemeinschaften üblichen (bedingungslosen) Recht auf Leben festhalten will.

Dann kann gezeigt werden, das ein Recht auf leben die Nutzung von lebensnotwendigen Ressourcen zwingend voraussetzt. (das ist der BGE-relevante Aspekt des Rechts auf Leben)

Und weil diese Ressourcen nicht einfach so jedermann zu Verfügung stehen, sondern käuflich erworben werden müssen, muss also jedermann, dem ein Recht auf Leben zugestanden wird, zwingend auch mindestens soviel Geld zur Verfügung haben, damit er die lebensnotwendigen Ressourcen erwerben kann.

Diese Verfügbarkeit von Geld ist auf 2 Arten möglich

  1. man verdient es sich (im Tausch gegen Arbeitsleistung) selber
  2. man verdient nicht genug, dann ist (existenziell) zwingend eine Ergänzung nötig - diese wird aus der Kasse der Gemeinschaft bezahlt.

Hier nun muss der Hinweis kommen, dass dies schon heute so gehandhabt wird (Volksmund: bei uns muss niemand verhungern oder im ungeschützten Freien übernachten).

Das bisher dafür angewandte System ist unser Sozialhilfesystem.

Bis zu diesem Punkt ist also nicht "Neues erfunden" worden. Neu kommt nun das BGE als bessere Alternative zum heute üblichen Sozialhilfesystem ins Spiel, wobei das BGE alle Zielsetzungen (Vorzüge) des bisherigen Sozialhilfesystem übernimmt, aber dessen gravierende Schwächen (Kosten, Missbrauchsanfälligkeit) ausmerzt.

Sinnvoll?

Der Nutzen für zuwenig Verdienende muss sicher nicht erklärt werden (bedingungslose Beschaffungsmöglichkeit und Nutzung der lebensnotwendigen Ressourcen). Das BGE bringt jedoch auch für genug-verdiendene einen Nutzen, der zwar nicht in einem höheren Geldzufluss liegt, wohl aber in der geringeren Steuerlast, weil die Gemeinschaftskasse von den hohen Aufwendungen für die Administrierung der Sozialhilfe entlastet wird.

(hierzu hätte ich gerne Zahlenangaben: wie hoch ist der Anteil der ausbezahlten Sozialleistungen und der damit verbundenen administrativen Kosten?)

Und dazu kommt noch die Tatsache, dass zwar 97 % der Menschen unseres Landes aktuell einen existenzsichernden Verdienst haben, aber dennoch viele (50 - 70%!) keinerlei Garantien haben, dass sich dieser Zustand nicht irgendwann zum Schechteren wenden könnte! Die Sicherheit, in einem solchen Fall wenigstens über den BGE-Betrag verfügen zu können, ohne der Willkür von Arbeits- und Sozialämtern ausgeliefert zu sein (allein schon der Wegfall des Zwangs zum Formularkrieg, der zwar persönlichen Aufwand, aber keinen verwendbaren Nutzen generiert, ist eine erhebliche Erleichterung und Steigerung der mentalen Lebensqualität!).

Finanzierbarkeit

Mit diesem Thema MÜSSEN sich die Befürworter auseinandersetzen, wenn sie nicht den Gegnern die Chance eröffnen wollen, das Projekt BGE als nicht-finanzierbar und damit nicht-realisierbar abzuschiessen und bei den Stimmbürgern mehrheitsunfähig zu machen

Hier nochmals meine Berechnungen - auch hier wäre ich froh, wenn jemand mit Zugang zu statistischen Zahlen meine Zahlen verifizieren und gegebenfalls korrigieren könnte.

Ansatz BGE-Berechtigung

  • 5 Mio Schweizer ab 18 Jahren , 20'000 CHF/Jahr;
  • 1 Mio Schweizer unter 18 Jahren erstes und zweites Kind 10'000 CHF /Jahr (jedem Elternteil stehen maximal 2x 0,5 Kinderanteile à je 5000 CHF/Jahr zu)
    (Hinweis: beim Ansetzung des BGE-Betrages von CHF 20'000/Jahr sind die verringerten Lebenskosten - dank der auf Grund des geänderten Grundeigentumskonzepts tieferen Mietkosten - bereits berücksichtigt.)
    Total BGE-Ausgaben: 110 Mrd CHF
Ansatz Saläranteil-Zahlungen SZ an die Gemeinschaft (statt direkt an den Arbeitnehmer)
  • 4 Mio Saläre , 20'000 CHF /Jahr

Einnahmen

  • Salärzahlungen SZ der Unternehmen an BGE: 80 Mrd CHF
  • Einnahmen PZ Pachtzinsen (Wert des überbauten Landes: 2 Billio CHF; Pachtzins zu 5 % ) 100 Mrd CHF
    Total BGE-Einnahmen: 180 Mrd CHF

Die Berechnung mit diesen provisorischen Zahlem liefert einen BGE-Finanzierungsüberschuss von CHF 70 Mrd CHF!

Motivation zur Leistungserbringung

Ergänzung der verfügbaren Geldmittel zwecks Erreichen des bisherigen Lebensstandards anstelle eines minimalen (gerade mal existenz-sichernden) Lebensstandards !

Auswirkungen des BGEs

  • auf gut Vedienende:
    Das Einkommen bleibt gleich, die Steuerlast hingegen wird sinken. Einziger Effekt: der Zahlungseingang des Salärs (Entlöhnung/Belohnung für die erbrachte Arbeitsleistung) auf das Bankkonto erfolgt durch 2 statt nur durch 1 Zahlung (bisher nur voller Salärbetrag vom Arbeitgeber, neu ein um den BGE-Betrag reduzierte Zahlung vom Arbeitgeber plus BGE vom Staat)
  • auf schlecht Verdienende (weniger als BGE-Betrag oder 0):
    der Arbeitgeber bezahlt das gesamte Salär an die BGE-Staatskonto, keine Zahlung vom Arbeitgeber audf das Konto des ASrbeitnehmers, aber dafür volle BGE-Zahlung - also unter dem Strich mehr, dh. genug zur Bestreitung der existenziellen Kosten.
  • auf die Arbeitgeber:
    Der Arbeitgeber bezahlt das vereinbarte Salär minus BGE-Betrag auf das Konto des Arbeitnehmers und den BGE-Beitrag auf das BGE-Staatskonto. Prinzipiell ändert sich für ihn überhaupt nichts, ausser dass er statt wie bisher eines zum Salär proportionalen Betrag nun neu einen fixen BGE-Beitrag für jeden Angestellten bezahlt. Für Angestellte, die weniger verdienen als der BGE-Betrag, wird deren volles Salär auf das BGE-Staatskonto einbezahlt, eine Zahlung auf das Konto des Angestellten entfällt.
  • auf die staatliche Administration : dem BGE-Staatskonto fliessen die Pachtzinsen und die Arbeitnehmer-BGE-Beträge zu - dafür ist nur ein minimaler adminisztariver Überwachungsaufwand nötig. Zahlungen erfolgen automatisch, an jeden Staatsbürger gleich viel - auch hier ist der administrative Aufwand sowie allfällige Personalkosten vernachlässigbar gering. Vorallem die aufwendigen und kostenintensiven Massnahmen gegen Missbrauch entfallen völlig !

Überlegungen zur Höhe des BGE-Betrags und zum Umfang der Leistungen, deren Kosten mit dem BGE abgedeckt werden sollen:
Das BGE dient zur Existenzsicherung ! Der Betrag sollte also dafür ausreichend sein, er soll aber ausdrücklich NICHT einem gehobenen Anspruch an Lebensqualität genügen, denn diese Kosten sind durch den Verdienst aus eigenen Leistungen zu bezahlen.
Eine Gemeinschaft kann grundsätzlich mit Mehrheitsbeschluss selber bestimmen, welche Leistungen als existenziell zwingend notwendig und damit BGE-Betrags-relevant sind. Wird der BGE-Betrag auf 0 festgelegt, dann entspricht das faktisch einer Aberkennung des bedingungslosen Rechts auf leben resp. lebensnotwendige Ressourcen. Wird umgekeht ein Betrag so hoch veranschlagt, dass auch die ausgefallensten individuellen Ansprüche bezahlt werden können, dann entfällt der Anreiz zur Aufbesseung der eigenen finanziellen Möglichkeiten durch Verdienst aus eigener Leistungserbringung, und damit sind dann letztlich die Produkte und Dienstleistungen gar nicht mehr verfügbar, weil niemand sie bereitstellt (Situation ähnlich kommunistisches Osteuropa). Es ist wichtig, den Betrag so tief zu halten, dass das BGE finanzierbar bleibt UND für den einzelnen die Möglichkeit erhalten bleibt, einen möglichst hohen Lebensstandard durch eigene Leistungserbringung zu generieren (ohne dass der Nachbar den gleichen Lebensstandard hat, obwohl der dafür keinen Finger krumm macht und nur auf der faulen haut liegt)!

M.E. sollten neben den bereits erwähnten Kosten für Lebensraum und Nahrung auch die Kosten für Energie, Bildung und Gesundheitsversorgung durch das BGE abgedeckt sein.

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