FAQ Positionspapier Modernisierung des Urheberrechts¶
Dies ist die FAQ zum Positionspapier Modernisierung des Urheberrechts
Warum eine Schutzfrist von genau 14 Jahren? Warum überhaupt eine Schutzfrist?
Zitat von Simon Rupf aus dem [Forum]:
Es gab damals wirklich viele verschiedene Meinungen. Das Spektrum war etwa 0 bis 25 Jahre. Zuerst einigten wir uns, das ein Verzicht auf das Urheberrecht zu radikal sei. Selbst Richard Stallman sträubt sich dagegen, da er (und die FSF) das Urheberrecht über die Lizenzverträge zur Durchsetzung der GPL- Richtlinien nutzt). 20 und 25 Jahre waren einfach zu willkürlich (runde Zahlen) gewählt. Und 5 oder 7 Jahre eher zu kurz, da könnte man gleich einen Verzicht fordern. Die 14 Jahre lagen in der Mitte und entsprechen auch historisch der Frist des ursprünglichen Urheberrechts, wie im "Statute of Anne" im Jahr 1710 festgelegt.
Eine Schutzfrist hat den Sinn, einem Künstler ein begrenztes Monopolrecht zu verleihen, um sein Kunstwerk kommerziell auszubeuten, bevor es der Allgemeinheit zugute kommt. Einerseits will man den Künstler schützen und ihm eine (zeitlich begrenzte) Möglichkeit der kommerziellen Nutzung geben, andererseits aber die Werke nicht für immer und ewig der Öffentlichkeit vorenthalten.
Warum nicht unterschiedliche Fristen für unterschiedliche Medien?
Kurze Antwort: Eine klare Trennung wird nie möglich sein.
Lange Antwort: Derzeit lässt sich feststellen, dass zunehmend verschiedene Medien miteinander kombiniert werden. Der Schweizer Gesetzgeber war in diesem Bereich auch bereits relativ weitsichtig und in Artikel 2 des URG absichtlich keine abschliessende Aufzählung vorgenommen. Entsprechend sind auch alle Werke gleich lang geschützt, bis auf Computerprogramme (50 statt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers). Bereits dieser Punkt wird unseres Erachtens in absehbarer Zeit zu Rechtsunsicherheit und -streitigkeiten führen; nämlich dann wenn die ersten Computerprogramme aus dieser Frist herausfallen, die auch audiovisuelle oder literarische Komponenten beinhalten. Einige entsprechenden Rechteinhaber werden dazu tendieren, darauf zu bestehen, dass ihr Werk (oder zumindest Teile davon) einer längeren Schutzfrist unterstellt ist. Insgesamt stellen wir fest, dass in den letzten Jahren Werke zunehmen eine Kombination verschiedener Medien darstellen. Entsprechend lässt sich nur mit einer Schutzfrist für alle Medien eine effektive Rechtssicherheit herstellen, die uns sehr wichtig erscheint. Darüber hinaus ist die Arbeitsgruppe zum Positionspapier auch nach einiger Diskussion zum Fazit gelangt, dass die vorgeschlagene Schutzfrist für alle Medien ausreichend sein sollte.
Werden damit Künstler nicht Ihres Werkes beraubt/enteignet?
Diese Frage unterstellt ein naturgegebenes Besitzrecht an einem Werk. Tatsächlich ist die Situation natürlich weit komplexer: Erstellt ein Künstler ein Werk, so ist er erst einmal der einzige der sich an seinem Werk erfreuen kann. Solange er es niemandem zeigt/vorführt, muss er keine Angst haben, dass es ihm jemals jemand wegnimmt. Aber in dem Moment, in dem er das tut, kann er nicht verhindern, dass seine Idee von anderen Personen übernommen oder weiter entwickelt wird. Es ist somit ein Dilemma. Man versucht das mit dem Kompromiss einer begrenzten Schutzfrist zu lösen.
Was bedeutet es, wenn für ein Werk die Schutzfrist abläuft?
Dann wird es in die sog. "Public Domain" entlassen, es wird Gemeinfrei. Das ist je nach Land und Art des Werkes derzeit zwischen etwa 50 und 70 Jahren der Fall. Das Werk darf dann von jedem (Bürger, Künstler, Verwertungsgesellschaft) frei interpretiert, aufgeführt, remixt und weiterverwendet werden. Daraus entstandene, abgeleitete Werke, sind aber wieder von neuem einer Schutzfrist unterstellt. Das Medienunternehmen Disney ist beispielsweise bekannt dafür, eigene Interpretationen von Märchen in Form von Zeichentrickfilmen gross zu vermarkten. Die verarbeiteten Märchen sind meist nicht mehr einer Schutzfrist unterstellt und weder die Autoren noch deren Nachfahren profitieren mehr von Disneys (oder sonstigen) Interpretationen dieser Stoffe.
Was ist die heutige Praxis bezüglich Schutzfristen?
Aus dem Positionspapier: Mit der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst wurden 1886 die Schutzfristen auf 50 Jahre nach dem Tod des Autors gesetzt und in den Unterzeichnerstaaten erstmals international durchsetzbar. Das System in den USA war und ist in vielen Bereichen noch heute liberaler. Ein Beitritt zur Berner Übereinkunft lehnte die USA ab. Das "Fair Use" wird in den USA noch heute gross geschrieben und führt zu Milliardenumsätzen. In den USA wurde 1998 der hierzulande als Micky-Maus- Schutzgesetz bezeichnete "Copyright Term Extension Act" eingeführt. Dadurch wurden die Fristen auf 70 Jahre nach dem Tod der Urheber und zwischen 75 und 90 Jahren für Unternehmen verlängert. Auch die EU fordert von ihren Mitgliedsstaaten eine Mindestschutzfrist von 70 Jahren.