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Meeting Log 14.05.2010 - 20:00 / mumble

Anwesend: Apophis, mrw, Simon Rupf, MGregr, Valio

Protokollführer: mrw

bc. (Das Original ist ein kdissert (*.kdi) MIndmap, das kann ich leider nicht hochladen. Wer kann kdissert (KDE) bearbeiten?
Wer die Originaldatei will, bitte bei MRW melden)

Weitere Schritte:

  • Genauere Ausführungen zu den einzelnen Punkten (alle AG-Mitglieder, direkt hier im Wiki, nach eigenem Interesse)
  • Einleitung (Apophis)
  • Interessierte Piraten können im Forum mitdiskutieren.
  • Nächste Sitzung vereinbaren ...

Urheberrecht für die Zukunft

Konsens von der Sitzung vom 14.05.2010:

  • Reduktion Schutzdauer
    • Nicht der Tod soll entscheidend sein.
    • 14 Jahre ab Veröffentlichung
    • Anschreibepflicht
    • Namensnennung länger (z.B. 100 Jahre)
  • Suisa
    • CC-Lizenzen müssen erlaubt sein
    • Ausweisen von Urh R Abgaben (auf Leermedien, Kopiergeräten, Durchleitung)
    • Abschaffung der Leermedien-/ Kopierabgaben
    • Keine Abgaben für das Spielen eigener Werke
  • DRM
    • Verbot
    • Umgehung erlauben
  • Werkserstellung im Auftrags-/ Arbeitsverhältnis
    • Regeln, wem's gehört
    • Nur bei Computerprogrammen geregelt
  • Bearbeitungen
    • Frei bei wesentlichem eigenem Teil der Bearbeitung
  • Urheberrechte für Durchleitungen
    • Freie Weiterleitung
    • Art. 67 Urh R streichen
  • Mashup: Collagen, Bearbeitung, kombinierte Werke (Beispiel: Ferienfilm mit Soundtrack)
    • Erlaubt, wenn nicht kommerziell
    • Derjenige, der das Werk erstellt oder auf einer Plattform hinterlegt (Youtube) darf damit kein Geld verdienen
    • Plattformanbieter darf Geld mit Werbung verdienen.
  • Tauschbörsen
    • Download muss erlaubt bleiben
    • Upload
    • Antragsdelik (kleine Busse)
      • Angebote im grossen Stil sollen verhindert werden, nicht kleine Einzelfälle
      • Keine Möglichkeit zur Zivilklage
      • Beispiel: Wie Privatparkplatz mit richterlichem Verbot
  • Internationale Verträge
    • TRIPS und Berner Übereinkunft neu verhandeln
    • Revision rückgängig machen (Vernehmlassung 2005, WIPO treaty)
  • Staatlich bezahlte Werke sind Public Domain
    • Auch eigenproduktionen (Aufträge) der öffentlich rechtlichen Sender
    • Mit Kulturfördermittel erstellt, erst nach Frist.

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