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Mitarbeit

Suborgane der AG PPP

Die Arbeitsgruppe Pirate Party Policy (PPP) hat entsprechend ihrem Pflichtenheft zwei Suborgane, PPP Versammlung und PPP Rat.

PPP Versammlung

Die PPP Versammlung erarbeitet Ideen, Haltungen und Positionen und ist ein offenes Diskussionsforum. Die Teilnahme ist für alle Interessierte offen und es wird keine Teilnehmerliste geführt. Es ist nicht Ziel schon an dieser Stelle eine einheitliche Position zu finden, vielmehr geht es um die Artikulation verschiedener Blickwinkel. Ein Konsens muss deshalb nicht zwingend gesucht werden.

Aufgaben der Versammlung:
  • Ideensammlung
  • Auslegeordnung der verschiedenen Positionen und Haltungen
  • Diskussion von Inhalten
  • Protokollierung der diskutierten Inhalte und Positionen

PPP Rat

Der PPP Rat hat die Aufgabe die Arbeit der PPP Versammlung zu strukturieren und in Form von Grundwert-, Themen- und Positionspapieren festzuhalten. Die Textformulierung ist Auufgabe des Rates, letztinstanzliche Entscheidung von Vorstand und Piratenversammlung vorbehalten. Die Arbeitsteilung in Versammlung und Rat soll die Qualität und Konsistenz der politischen Inhalte der Piratenpartei sicherstellen. Mitglieder des PPP Rates sind entsprechend Pflichtenheft Mitglieder der PPS und werden vom Rat selber aufgenommen.

Aufgaben des Rates:
  • Strukturierung, Kategorisierung und Priorisierung der Inhalte
  • Definition von Begriffen und Kategorien
  • Erstellen von Struktur und Abläufen

Mitgliedschaft im PPP Rat

Mitgliederliste

  • Jos Doekbrijder (Leiter)
  • Michael Gregr (Stv. Leiter)
  • Thomas Bruderer

Voraussetzungen für PPP Rat

Für die Mitarbeit im PPP Rat wird regelmässige Teilnahme an der PPP Versammlung vorausgesetzt. Die Mitarbeit hat schriftlich stattzufinden. Zusätzlich wird Fachwissen in politischer Theorie erwartet. Entsprechnde Veranstaltungen zum Aufbau dieses Wissens werden von der AG angeboten.

Zur Transparenz des PPP Rates führen Mitglieder und Interessenten keine Nicknames.

Aufnahme und Ausschluss

Der Rat beschliesst auf Grund geleisteter Arbeit und Fachwissen über die Aufnahme. Vorbehalten sind Benennungen durch den Vorstand.
Ein Ausschluss aus dem Rat ist in begründeten Fällen durch eine 2/3 Mehrheit aller Mitglieder des Rates möglich, Weiterzug an den Vorstand vorbehalten.

Beschlussfassung Rat

Consenses Management: Da die AG ein politisches Organ ist, das innerhalb der PPS auf inhaltliche Neutralität verpflichtet ist, werden keine Mehrheitsentscheide getroffen. Das Konsensprinzip versucht es zu verwirklichen, indem eine Kompromiss gesucht wird. Kann in nützlicher Frist keiner gefunden werden, so wird der Beschluss in einer Mehrheits- und einer Minderheitsmeinung dokumentiert.

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