Rohfassung des Berichts über die IGE-Informationsveranstaltung vom 14 Januar 2010¶
Begrüssung von F. Addor, Stv. Direktor des IGE¶
Feststellung¶
Vieles bei ACTA ist im Ungewissen. Er fand es selber erstaunlich, als er in Littauen bei den Verhandlungen war, wie wenig fortgeschritten das Ganze ist.
Website¶
Den Verhandlungstext gibt es darauf nicht. Es ist nichts drauf, weil kein offizieller Text vorlag, als er nach Littauen zu den Verhandlungen ging. Die Zusammenfassung auf der Website wurde von CH und Canada verfasst, ist aber nicht offiziell. Sie wurde jedoch von den anderen teilnehmenden Staaten toleriert.
Generelle Meinung der Schweiz¶
Multilateral ist immer besser als Plurilateral (ACTA ist Plurilateral). Die Schweiz hat in der WTO eine Eingabe gemacht. Sie wollte eine Diskussion, wie die Schweiz die Urheberrechtsvollstreckung durchführt, um es den anderen Staaten als funktionierendes gutes Recht zu präsentieren und um Feedback einzuholen. Gewisse Delegationen waren aber gar nicht bereit überhaupt drüber zu reden und schon gar nicht ihre eigene Lösung darzustellen.
Die Schweiz kann nicht sagen, welche Länder noch dazukommen werden.
Die Schweiz involviert sich in ACTA, um die eigenen Interessen einbringen zu können. Deswegen bleiben sie auch drin. Jedoch müssen sie gewisse Regeln einhalten, dürfen also auch keinen Verhandlungstext veröffentlichen, weil sie sonst aus den Verhandlungen ausgeschlossen würden und gar nichts mehr mitzureden hätten. Er selber findet aber, dass es so schnell wie möglicheinen offiziellen Text geben muss.
Schweizer Komitee¶
Das Komitee für die Verhandlungen besteht aus zwei Vertretern der SECO, zwei des IGE und einem der Oberzolldirektion.
Nicht beantwortete Fragen¶
Es wird nicht beantwortet: Fragen die nichts mit ACTA zu tun haben sondern allgemeine Fragen zum URG sind.
Es kann nicht beantwortet werden: Dinge, die man aufgrund des Stands der Verhandlungen noch nicht beantworten kann.
Information¶
Im März gibt es eine URG-Veranstaltung in Bern. Es werden wissenschaftliche Vertreter da sein, aber auch Vertreter der Unterhaltungsindustrie. Die Anmeldung kann bei E. Meyer eingereicht werden.
Der Sinn der Veranstaltung¶
Wir (die Gäste) sind so weit wie möglich vom IGE her informiert.
Der zweite Sinn: wenn sich zeigt, dass es mehrheitsfähige Meinungen gibt, werden diese aufgenommen, geprüft und so weit möglich in die Verhandlungen eingebracht.
Timeline¶
26.-29. Januar: Siebte Verhandlungswoche in Mexico
In der Woche vom 12. April: Achte Runde in Neuseeland
Fehlende Organisationen¶
Sollte eine wichtige Organisation fehlen: F. Addor anmailen, sie werden dann eingeladen und werden über die nächste Veranstaltung informiert und bekommen die Powerpointpräsentation zugemailt.
Einführung von M. Schäli¶
Fälschung & Piraterie ist ein weltweites Problem. Zahlen und Statistiken belegen einen Trend, der nach oben zeigt. Die OECD hat in einem kürzlich erschienenen Bericht geschrieben, dass das Ausmass weltweit auf etwa 250 Milliarden Franken geschätzt wird.
Zahlen vom WHO: 10% der Medikamente, die sich weltweit im Umlauf befinden, sind gefälscht. Im Internet sind es 50%! Es beschränkt sich also nicht mehr auf den Luxusgütermarkt sondern betrifft immer mehr auch die Alltagskonsumenten.
Wenn das Problem konstant zunimmt, müssen Massnahmen ergriffen werden. Die Weltorganisation für geistiges Eigentum hat ein Advicecomitee, die WHO (193 Mitglieder) behandelt gefälsche Medikamente, die WTO behandelt das Thema Rechtsdurchsetzung. Die Diskussionen und Prozesse sind langwierig und schwerfällig. Es wird nach dem Konsensprinzip gearbeitet. Die Schweiz engagiert sich stark und will die Diskussion auch in diesen Foren pflegen, denn die Multilaterale Arbeit hat die grösste Breitenwirkung.
Zollstatistiken beweisen auch, dass das Problem zunimmt. Siehe WTO Trips Abkommen. Das Abkommen ist aber aus den 90er Jahren und deswegen etwas veraltet.
Deswegen hat sich eine Gruppe von Staaten zusammengetan und steht seit 2008 in Verhandlungen.
Ziele¶
- Effektivere Massnahmen in der Rechtsdurchsetzung finden.
- Die internationale Kooperation zur Bekämpfung von Fälschungen und Piraterie vertiefen, zumindest unter den Staaten die ein Interesse daran haben und das als Anliegen empfinden.
Die Position der Schweiz in den Verhandlungen¶
Das IGE wurde vom Bundesrat beauftragt, gemeinsam mit der SECO und der Oberzolldirektion sowie weiterer zuständiger und kompetenter Verwaltungsstellen an den Verhandlungen teilzunehmen.
Die Teilnahme wurde vor dem Hintergrund beschlossen, dass die Schweiz als innovativer Wirtschaftsstandort ein Interesse am Schutz des geistigen Eigentums hat und somit auch an einer effizienten Durschsetzung dieses Schutzes hat.
Der Bundesrat ist aber auch überzeugt, dass das Schweizer System einen effizienten Standard darstellt. Deswegen ist für die Verhandlungsdelegation das schweizerische System eine Leitlinie, was ausgehandelt werden soll. Sie orientieren sich an der heutigen Gesetzgebung und möchten keine Verstrengung der jetzigen Gesetzgebung erwirken. Die Schweiz ist international auf einem sehr guten und hohen Standard und sie kann somit auch unbesorgt teilnehmen.
Einführung von J. Herren¶
Was wird diskutiert?¶
Es gibt bereits auf der Website eine Zusammenfassung von ACTA. In der folgenden Diskussion wird genauer auf die Fragen eingegangen. Diese Einführung wird also oberflächlich gehalten.
Der Fokus ist die Fälschung und Piraterie, also die Rechtsverletzungen, die in grossem Umfang passieren und einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen, aber auch anderer Natur. Der ACTA-Focks liegt nicht auf Handlungen von Einzelpersonen.
Kapitel¶
Es gibt 6 Kapitel in ACTA
Kapitel 2,3 und 4 sind essenziell: Rechtliche Rahmenbedingungen, Internatioale Kooperation und Praxis der Rechtsdurchsetzung. ACTA ist klar mehr als nur ein Abkommen über strengere rechtliche Vorschriften. Es geht nicht nur darum, die Strafsanktionen zu erhöhen. Zwei Drittel von ACTA betreffen deswegen etwas anderes. Das ist eine Folge der Einsicht, dass dieses Problem nicht mit schärferen Sanktionen gelöst werden kann. Deswegen muss man auf verschiedenen Ebenen vorgehen.
Anmerkung: Siehe Folie 7
Antworten und Diskussionen¶
Folie 8¶
M. Schäli:
Das Verhandlungsmandat hat der Bundesrat erteilt. Er hat im Rahmen von Verhandlungen die die Schweiz wahrnimmt das IGE mit der Leitung beauftragt. Fixe Teilnehmer sind das SECO und die Oberzolldirektion. Zweitere sind wegem dem Kapitel über die Massnahmen an der Grenze, die ein sehr effizientes Mittel gegen Fälschung und Piraterie sind, mit dabei.
Forderungen:
- Im Rahmen des Mandats müssen die Leitlinien des Bundesrats berücksichtigt werden.
- Die Ziele von ACTA trägt die Schweiz mit.
- Vorgabe vom Bundesrat: Die schweizerische Gesetzgebung stellt ein ausreichendes Mass dar, um effizient das Thema Fälschungen und Piraterie bekämpfen zu können. Für die schweizer Delegationen ist also das schweizerische System die Vertretung der Interessen.
- Die Rolle der Delegation: 1 von 11 Teilnehmenden Parteien, wobei 38 Staaten beteiligt sind, wenn man die EU als Verhandlungspartner aufschlüsselt.
Das Motiv zur Teilnahme an den Verhandlungen ist die Grundüberzeugung, dass die Schweiz mit einer hoch entwickelten Industrie und Wirtschaft stark auf Innovation angewiesen ist, um global wettbewerbsfähig zu sein. Somit ist auch das Interesse an einem effizienten Schutz vom geistigen Eigentum und eine effiziente Möglichkeit, die Rechte durchzusetzen, prioritär. Deshalb engagiert sich die Schweiz in diesen Verhandlungen.
Folie 9¶
M. Schäli:
Die Schweiz arbeitet auch multilateral und nimmt nicht nur an ACTA teil. Die erste Priorität gilt der multilateralen Ebene. Es ist im Moment aber so, dass bei den multilateralen Bestrebungen noch kein Ziel in Sicht ist, weil viele Länder überhaupt kein Interesse daran zeigen.
Die Schweiz engagiert sich auch in multilateralen Foren und sieht die Beteiligung bei ACTA als paralleles Engagement.
Addor:
Die Schweiz beteiligt sich, weil sie überzeugt ist, dass die verabschiedete nationale Gesetzgebung gut ist und weil sie der Meinung ist, dass diese auch international unter den ACTA Staaten einfliessen soll, kann, darf. Die Leitlinie vom Bundesrat gibt vor, dass die Schweiz keine Änderungen in der schweizer Gesetzgebung will.
Es ist ausserdem ein Test der Schweizer Standards, der ein Feedback zur Frage, der zu tief oder zu hoch ist, gibt. Das Ziel der Schweiz ist es nicht, Drittstaaten zu sagen “es gibt ACTA, ihr müsst das ratifizieren”. ACTA ist kein internationales Forum. Die Schweiz hat auch kein Interesse daran, bei anderen Ländern ihre Sicht auf das geistige Eigentum durchzubringen. Jedoch weiss die Schweiz nicht, was das Ziel der anderen Verhandlungsstaaten ist.
Folie 10¶
Der Vorwurf des Geheimen wird immer wieder aufgebracht. Er weiss aber nicht, was mit geheim gemeint sein soll. Die Tatsache, dass die Verhandlungen geführt werden, was der Inhalt und der Zweck der Verhandlungen ist, wurde schon immer veröffentlicht. Man kann also nicht von geheimen Verhandlungen sprechen.
Der Vorwurf komme wohl, weil die Vorschläge und Textelemente der beteiligten Staaten nicht veröffentlicht werden. Verhandlungsvorschläge und Verhandlungstexte im kleinen Kreis werden aber nach gängiger Praxis nicht veröffentlicht. Das sei sogar nach dem Öffentlichkeitsgesetz der Schweiz verwehrt. Es ist noch überhaupt nichts fix und es sind erste Vorschläge, die diskutiert und vielleicht sogar wieder zurückgezogen werden. So entsteht ein Vertrauensraum. Das Summarypaper umfasse aber schon in schönen Zügen, wo die ACTA-Parteien Handungsbedarf und -möglichkeiten sehen.
Wichtig ist: es gab bis im Dezember noch gar kein konsolidiertes Dokument des Verhandlungstextes. Es gab nur einzelne Verhandlungsvorschläge. Aber auch dieses Dokument ist noch nicht weit genug, es gibt noch keinen fixen Verhandlungstext. Das Summarypaper informiere aber sehr gut über den aktuellen Stand. Wenn die Verhandlungen voran geschritten sind, kann mehr veröffentlicht werden.
Ergänzung von Tschäni:
Die Geheimhaltung der Anträge wie sie bei den ACTA-Verhandlungen durchgeführt wird, entspreche auch in der Geschichte der schweizerischen Praxis einem vollkommen normalen Vorgehen. Vorbildhaft sei sogar, wie man kontinuierlich über den Stand der Verhandlungen informiert hat. Bei WTO-Vehandlungen passiere das z.B. auch regelmässig. Man informiert, gewährt aber keine Einsicht in die konkreten Verhandlungsvorschläge.
Folie 11¶
Schäli:
- Die Schweiz kann zu anderen Staaten keine Stellung nehmen, also auch nichts zur USA sagen. Dazu müsste man bei den Behörden in den USA anfragen.
- Die Schweiz macht solche Informationsveranstaltungen immer mit allen interessierten Kreisen, wenn sie etwas weitergibt.
- Wenn das IGE aber aus Vertraulichkeitsgründen etwas nicht weitergeben darf, dann gilt das ausnahmslos für alle. Alle haben die gleichen Informationen, keine Firmen werden anders behandelt.
- Nein, es gibt nur innerhalb der Verwaltung bei den betroffenen Stellen Einsicht. Ausserhalb der Verhandlungen ist niemand in einer privilegierten Position.
Frage aus dem Publikum¶
Herr Addor setzt sich dafür ein, dass der Verhandlungstext möglichst schnell veröffentlicht wird. In welchem Abstimmungsmodus wird sowas entschieden?
Antwort¶
Schäli:
Wenn 1 Staat sagt, es darf nicht veröffentlicht werden, dann wird es nicht veröffentlicht wegen dem Konsensprinzip. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass ein Maximum an Informationen bekannt gegeben wird zu gegebener Zeit.
Addor:
Am Anfang war klar: man kann nichts veröffentlichen, weil es nichts gab. Dann hat die Schweiz zusammen mit Kanada das Informationspaper gemacht. Neben der Schweiz hat also offensichtlicherweise auch Kanada einen solchen Willen. Auch Australien und Neuseeland haben dieses Interesse. Die EU hat aber leider eine etwas andere Haltung diesbezüglich. Es ist also eine Minderheit, die zur Zeit für eine grosse Transparenz steht. Es ist also nicht nur die USA, die blockt.
Frage aus dem Publikum¶
Es erstaunt, dass 2 Jahre lang verhandelt wird ohne mit den Betroffenen Rücksprache genommen zu haben.
Antwort¶
Schäli:
Mit dem Bundesratsmandat wurde ja die schweizer Grundlage, das neue Urheberrecht, in den Vordergrund gesetzt. Dieses wurde ja im Juli 2008 verändert (Anmerkung: er bezieht sich auf die Urheberrechtsrevision) und es wurde kein Referendum dagegen eingereicht. Also findet das Volk dieses gut. Ausserdem gibt es erst seit Dezember ein Gesamtdokument. Deswegen erachtet das IGE auch erst jetzt den Zeitpunkt als geeignet, alle Interessierten zu informieren.
Frage aus dem Publikum¶
Hat die Schweiz auch einen Vorschlag eingereicht?
Antwort¶
Schäli:
Nein, es wurde kein eigener Textvorschlag eingereicht. Die Schweiz hat sich auf die Transparenz konzentriert.
Folie 12¶
Schäli:
Der Bundesrat hat die Teilnahme beschlossen und das Mandat erteilt. Dies tut er natürlich auf der verfassungsmässigen Zuständigkeit.
Folie 13¶
Herren:
- Das Öffentlichektisgesetz regelt die Transparenz und welchen Zugang die Verwaltungen gewähren müssen.
- Das IGE hat Gesuche zum Zugang zum Verhandlungstext erhalten. Das BGÖ sieht aber nicht vor, dass über alles Auskunft gegeben werden muss.
- Der Zugang wurde nicht gewährt, weil die Schweiz zusammen mit den anderen Nationen vereinbart hat, dass sie nicht veröffentlicht werden. Die Schweiz kann sich nicht einfach darüber hinwegsetzen, weil sie sonst einen schlechten Status in den Verhandlungen hätte.
- Artikel 7, Absatz d) und h) im Öffentlichkeitsgesetz: hier ist vorgesehen, dass es nicht veröffentlicht werden darf.
- Ein Gesuch ist an die Behörde zu stellen, die das Dokument erhalten oder erstellt hat. In diesem Fall also das IGE. Wenn sie es verweigert aber findet, das sei nicht gerechtfertigt, dann kann man an die Schlichtungsstelle, dem EDÖB, gelangen.
Folie 14¶
Schäli:
- Durch diese Veranstaltung heute z.B.
- Die Schweiz glaubt, dass der Verhandlungsprozess nicht in einem Stadium ist, wo man von einem Ende der Verhandlungen sprechen könnte. Erst jetzt beginnt die eigentliche Verhandlungsphase.
Nell:
in der Wirtschaft werden Informationen auch durch das Kooperationsforum USA-CH verhandelt. Es gibt da Sitzungen und da gibt es auch Informationen über alle Themen, die beide Parteien beschäftigen.
Folie 15¶
Schon beantwortet.
Folie 16¶
Schäli:
Der allfällige Beitritt wird vom Bundesrat empfohlen, dann wirds durch das Parlament ratifiziert werden müssen. Es gibt dann das fakultative Referendum.
Folie 17¶
Schon viel beantwortet.
Schäli:
Es wird international das Signal gesetzt, dass das Problem angegangen werden muss. So wird die multilaterale Diskussion weitergehen, wenn das Interesse anderer Länder geweckt wird.
Folie 18¶
Schäli:
Das ist eine plurilaterale Verhandlung, binden wird sie für die Länder die jetzt beteiligt sind und am Ende zur Einsicht kommen, dass sie ACTA unterzeichnen und ratifizieren wollen. Das Interesse besteht, weitere Staaten dazuzugewinnen. Grundsätzlich ist das aber der autonome Entscheid eines jeden künftigen potenziellen Partners von ACTA.
Folie 19¶
Meyer:
Es gibt generelle Analysen, im Moment gibt es aber nichts konkretes. Man weiss immer noch nicht, was in ACTA enthalten sein wird. ACTA ist wirklich erst eine Sammlung von Möglichkeiten, man kann darauf also keine Analysen machen.
Frage aus dem Publikum¶
Gibt es geplante Voranalysen?
Antwort¶
Meyer:
Weiss von nichts, vielleicht macht die USA was, aber das wurde noch nicht diskutiert. Das muss man aber tun.
Folgefrage aus dem Publikum¶
Sieht es so aus, als ob die Schweiz mit der Absicht das eigene Gesetz reinzubringen, durchkommt?
Antwort¶
Schäli:
Wir sind optimistisch.
Folie 20¶
Meyer:
- Die Richtschnur ist die Verfassung.
- Ein Abwägen der Interessen muss im Rahmen des Parlaments geschehen und bei der Durchsetzung bei den Gerichten. Bei ACTA geht es um die Durchsetzung und nicht um eine Änderung des bestehenden Schutzniveaus. Es geht nicht um eine Neugewichtung.
- Es geht um die Durchsetzung eines Schutzniveaus, das anerkannt ist, wo wir ja auch letztens eine Teilrevision hatten. Rechtsdurchsetzung ist nicht Rechtsmissbrauch. Rechtsmissbrauch wird in der Schweiz nicht geschützt.
Folie 21¶
Meyer:
- Das Mandat sagt klar: keine Gesetzesänderung.
- Es sollte eigentlich keine Gesetzesänderung zur Folge haben. Das IGE ist aber in den Verhandlungen und weiss natürlich nicht, wie es am Ende ausschaut. Also können sie auch nicht absolut sagen “Nein da gibt es ganz sicher nicht”. Sie setzen sich aber dafür ein, dass keine Gesetzesänderungen nötig sein werden.
- Zur Umsetzung kann auch nichts gesagt werden. Bundesverfassung Artikel 184, 140, 141 sagen aber generell, wie solche Verträge umgesetzt werden müssen.
Folie 22¶
Schäli:
Es wird Teil der Schlussbestimmungen sein, dass immer die Möglichkeit besteht, dass ein Staat den autonomen Entscheid treffen kann, zurückzutreten bzw. es zu kündigen. Damit verliert es sämtliche Pflichten aber auch seine Rechte. Ja, es ist auch im Interesse der Schweiz, dass diese Frage im Abkommen klar geregelt ist. Es sei aber völkerrechtlich bereits gegeben, dass ein Staat die autonomie hat, einem Abkommen beizutreten aber auch jederzeit wieder auszutreten.
Folie 23¶
Meyer:
- Es gibt klare Vorgabe im Rahmen des Mandates.
- Gesetzesänderungen müssen verhindert werden, also wird sich am URG auch nichts verändern.
Folgefrage aus dem Publikum¶
Wenn ACTA doch eine URG Änderung zur Folge hätte, was würde das IGE machen?
Antwort¶
Addor:
Man müsste überprüfen, worum es geht. Je nach Fall könnte man das tun oder auch nicht. Man müsste die Gesetzesänderung aber vor dem Beitritt machen. Wenn es eine gute Änderung ist, dann würde es wohl gemacht. Wenn nicht dann müsste man auf den Beitritt zu ACTA verzichten, da das Gesetz ja Voraussetzung für den Beitritt wäre. Verordnungsänderungen im Rahmen der Gesetze sind aber möglich, dafür gibt es keine Vorgabe vom Bundesrat.
Folie 24¶
Meyer:
Ja, er denkt schon. ACTA beschränkt sich nicht auf ganz bestimmte Geschäftsmodelle. Wir hätten wahrscheinlich ein fundamentales Problem, wenn sowas in ACTA stehen würde. Die Freiheit der privatwirschaftlichen Erwerbstätigkeit ist gegeben und muss gegeben sein.
Anmerkung: Er hat die Frage falsch verstanden. Er wird den gesetzlichen Rahmen abklären und die Antwort noch per E-Mail nachreichen.
Folie 25¶
Schäli:
Im ACTA-Abkommen geht es um Rechtsdurchsetzungsmassnahmen, nicht um materielle Schutzniveaus oder Schutzstandards. Einige Parteien sehen das Problem nur im Urheberrecht und bei den Marken, andere finden, es muss über alle Bereiche gehen. Aus Schweizer Perspektive kann man auch auf ein breites Anwendungsfeld eintreten.
Folie 26¶
Herren:
- Ist bereits zu einem guten Bereich beantwortet worden.
- Es ist noch nicht klar, welche Arten von Immeterialgüterrechten in ACTA drin sein werden.
- Es ist zu erwarten, dass in unterschiedlichen Teilen von ACTA unterschiedlich differenziert wird.
- Definition counterfeiting: es gibt in den vorliegenden Dokumenten noch keine solche Definition. Höchstwahrscheinlich wird aber die Definition von TRIPS übernommen.
Folie 27¶
Herren:
- ACTA wird auf dem bestehenden internationalen Regelwerk von Urheberrechten basieren.
- Wie weit es darüber hinausgehen wird, ist noch Gegenstand der Diskussionen.
- Nationale Situation: es werden keine Änderungen in diesem Bereich erwartet. Der Zoll muss schon heute von Amtes wegen auf Verdacht von Urheberrechtsverletzungen dies verfolgen.
Folie 28¶
Herren:
- Das Hauptziel ist die Bekämpfung von gross angelegten Fälschungs- und Pirateriehandlungen. Es müssen also auch wirtschaftlich relevante Schäden verursacht werden und einen gewisser kommerzieller Level erreicher werden.
- Was unter diesem Level geht ist Bestandteil der Verhandlungen.
- Es wird davon ausgegangen, dass es in der Schweiz keine Änderungen gibt. Vorsätzliche Verletzungen von Immaterialgüterrechten können auf Antrag hin schon bei heutiger Gesetzgebung her verfolgt werden.
Folie 29¶
Herren:
- Im Rahmen der Verhandlungen wird diskutiert, ob so eine Bestimmung drin sein soll. Die Frage wird von den Parteien unterschiedlich beurteilt.
- Das schweizerische geltende Recht sieht keine entsprechende Bestimmung vor. Deswegen gibt sich die Schweiz hier im Moment zurückhaltend.
Folie 30¶
- ACTA ändert an den geltenden Normen zur Vertraulichkeit von Daten und Informationen nichts.
- Der Schutz der Privatsphäre wird von der Schweiz in den Verhandlungen aktiv unterstützt.
Folie 31¶
- ACTA darf die nationalen Bestimmungen nicht übersteuern.
- ACTA soll in einzelnen Bereichen die Rechte der Gegenpartei berücksichtigen. Es werden Einschränkungen und Ausnahmen diskutiert.
- Bsp: Zollhilfemassnahme. Dem antragsstellenden Rechtsinhaber soll auferlegt werden können, dass er eine Sicherheit zu leisten hat um die Rechte des Eigentümers sicherzustellen.
Folie 32¶
Meyer:
- Das ist ein Vorschlag der USA.
- Es wird Gegenstand der Diskussion sein. Die Frage kann leider noch nicht beantwortet werden.
- Ja, ricardo.ch ist ein ISP der darunter fällt.
Folie 33¶
Meyer:
- Die USA hat einen Vorschlag gemacht. Dieser entspricht einen hohen Detailgrad, der vom Detailgrad her eher an die amerikanische Gesetzgebung als an gebräuchlichen Formulierungen von internationalen Abkommen erinnert. Er bezweifelte, dass das dies letzte Wort ist.
- Es ist aber nicht mal ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch, aus seiner Sicht. Es ist aber seines Erachtens eine Absicht vorhanden, dass das rein kommt. Er bezweifelt, dass das mehrheitsfähig ist.
Folie 34¶
Bereits beantwortet.
Folie 35¶
Meyer:
- Er kann dazu nichts sagen. Das IGE ist neutral. Auf Antrag hin wird die Frage nach der Regelungseffizienz gestellt. Die zentrale Fragestellung: ist es geeignet und angemessen ein Problem zu beheben?
- Bisher kam von den Befürwortern solcher Regelungen kein Antrag, wo auf Nutzen, Folgen, Auswirkungen etc hingewiesen wird, also kann das IGE dazu auch nichts sagen.
Folie 36¶
Meyer:
Das ist etwas, was zu prüfen ist. Er hat Zweifel an der Verfassungsmässigkeit, das ist aber aus dem Bauch raus.
Folie 37¶
Meyer:
- Es geht wahrscheinlich nicht über das hinaus, was die Schweiz schon hat.
- Die Schweiz hat entsprechende Strafbestimungen nicht, also wird sich daran höchstwahrscheinlich auch nichts ändern.
Folie 38¶
Schäli:
- Es gibt Massnahmenvorschläge, um die Public Awareness zu erhöhen.
- Es geht mehr um einen Katalog von möglichen Massnahmen und nicht um eine Verpflichtung, dass die Staaten diese auch umsetzen. Es kann nicht das Ziel sein, die Staaten in ihrer Flexibilität, wie es umgesetzt wird, einzuschränken.
- Die public awareness wird als klare Voraussetzung gesehen um etwas zu erzielen. Er glaubt, dass ein ganzes Kapitel diesem Thema gewidmet wird. Somit ist also auch die Priorität gesetzt.
Folie 39¶
Ja, wurde schon beantwortet.
Folie 40¶
Wurde schon erwähnt.
- Die 7. Verhandlungsrunde ist für ende Januar in Mexico geplant.
- Die übernächste Mitte April in Neuseeland.
- Das Ziel: man versucht bis Ende 2010 zu einem Abschluss der Verhandlungen zu kommen.
- Das IGE betrachtet dieses Ziel als ambitiös und unrealistisch. Es kann sich aber noch viel tun dieses Jahr. Man wird sehen.
- Das erste Ziel war, das Abkommen auf Ende 2009 abzuschliessen.
Folie 41¶
- Nein, das ist kein Gegenstand von ACTA. Es befasst sich nicht mit Vertragsrecht.
- Bereich Software: Softwarepatente sind amerikanisch und die gibt es kaum sonst wo.
- Die missbräuchliche Einforderung wird in der Schweiz nicht geschützt, der Richter entscheidet darüber. Die Schweiz setzt sich nicht für eine missbräuchliche Durchsetzung ein.
- In der Schweiz ist keine Änderung des Patentrechts geplant. Zu den USA ist es dem IGE nicht möglich was zu sagen.
Folie 42¶
Ja, solche Bestrebungen gibt es. Ist aber kein Thema hier.
Schluss¶
Diese Veranstaltung wurde vom IGE initiiert und durchgeführt. Die Fragen wurden so transparent wie möglich beantwortet. Das Ziel war, die verschiedenen Sichten, Anliegen und Probleme darzustellen.
Das IGE ist gerne bereit, nach der 8. Runde vom April ,noch einmal so eine Runde einzuberufen. Das Ziel ist, dass die Fragen die noch nicht beantworten werden konnten dann beantwortet werden können.
Die Details zum Verhandlungsmandat vom Bundesrat wurde am 30. Mai 2008 verabschiedet. Das IGE darf sie von Gesetzes wegen nicht veröffentlichen.
Die Slides werden nicht auf die Website getan wegen dem Datenschutz (es sind Namen drin). Sie werden den Besuchern aber per E-Mail zugeschickt.