Rohfassung des Berichts über die IGE-Informationsveranstaltung vom 14 Januar 2010

Begrüssung von F. Addor, Stv. Direktor des IGE

Feststellung

Vieles bei ACTA ist im Ungewissen. Er fand es selber erstaunlich, als er in Littauen bei den Verhandlungen war, wie wenig fortgeschritten das Ganze ist.

Website

Den Verhandlungstext gibt es darauf nicht. Es ist nichts drauf, weil kein offizieller Text vorlag, als er nach Littauen zu den Verhandlungen ging. Die Zusammenfassung auf der Website wurde von CH und Canada verfasst, ist aber nicht offiziell. Sie wurde jedoch von den anderen teilnehmenden Staaten toleriert.

Generelle Meinung der Schweiz

Multilateral ist immer besser als Plurilateral (ACTA ist Plurilateral). Die Schweiz hat in der WTO eine Eingabe gemacht. Sie wollte eine Diskussion, wie die Schweiz die Urheberrechtsvollstreckung durchführt, um es den anderen Staaten als funktionierendes gutes Recht zu präsentieren und um Feedback einzuholen. Gewisse Delegationen waren aber gar nicht bereit überhaupt drüber zu reden und schon gar nicht ihre eigene Lösung darzustellen.

Die Schweiz kann nicht sagen, welche Länder noch dazukommen werden.

Die Schweiz involviert sich in ACTA, um die eigenen Interessen einbringen zu können. Deswegen bleiben sie auch drin. Jedoch müssen sie gewisse Regeln einhalten, dürfen also auch keinen Verhandlungstext veröffentlichen, weil sie sonst aus den Verhandlungen ausgeschlossen würden und gar nichts mehr mitzureden hätten. Er selber findet aber, dass es so schnell wie möglicheinen offiziellen Text geben muss.

Schweizer Komitee

Das Komitee für die Verhandlungen besteht aus zwei Vertretern der SECO, zwei des IGE und einem der Oberzolldirektion.

Nicht beantwortete Fragen

Es wird nicht beantwortet: Fragen die nichts mit ACTA zu tun haben sondern allgemeine Fragen zum URG sind.

Es kann nicht beantwortet werden: Dinge, die man aufgrund des Stands der Verhandlungen noch nicht beantworten kann.

Information

Im März gibt es eine URG-Veranstaltung in Bern. Es werden wissenschaftliche Vertreter da sein, aber auch Vertreter der Unterhaltungsindustrie. Die Anmeldung kann bei E. Meyer eingereicht werden.

Der Sinn der Veranstaltung

Wir (die Gäste) sind so weit wie möglich vom IGE her informiert.

Der zweite Sinn: wenn sich zeigt, dass es mehrheitsfähige Meinungen gibt, werden diese aufgenommen, geprüft und so weit möglich in die Verhandlungen eingebracht.

Timeline

26.-29. Januar: Siebte Verhandlungswoche in Mexico

In der Woche vom 12. April: Achte Runde in Neuseeland

Fehlende Organisationen

Sollte eine wichtige Organisation fehlen: F. Addor anmailen, sie werden dann eingeladen und werden über die nächste Veranstaltung informiert und bekommen die Powerpointpräsentation zugemailt.

Einführung von M. Schäli

Fälschung & Piraterie ist ein weltweites Problem. Zahlen und Statistiken belegen einen Trend, der nach oben zeigt. Die OECD hat in einem kürzlich erschienenen Bericht geschrieben, dass das Ausmass weltweit auf etwa 250 Milliarden Franken geschätzt wird.

Zahlen vom WHO: 10% der Medikamente, die sich weltweit im Umlauf befinden, sind gefälscht. Im Internet sind es 50%! Es beschränkt sich also nicht mehr auf den Luxusgütermarkt sondern betrifft immer mehr auch die Alltagskonsumenten.

Wenn das Problem konstant zunimmt, müssen Massnahmen ergriffen werden. Die Weltorganisation für geistiges Eigentum hat ein Advicecomitee, die WHO (193 Mitglieder) behandelt gefälsche Medikamente, die WTO behandelt das Thema Rechtsdurchsetzung. Die Diskussionen und Prozesse sind langwierig und schwerfällig. Es wird nach dem Konsensprinzip gearbeitet. Die Schweiz engagiert sich stark und will die Diskussion auch in diesen Foren pflegen, denn die Multilaterale Arbeit hat die grösste Breitenwirkung.

Zollstatistiken beweisen auch, dass das Problem zunimmt. Siehe WTO Trips Abkommen. Das Abkommen ist aber aus den 90er Jahren und deswegen etwas veraltet.

Deswegen hat sich eine Gruppe von Staaten zusammengetan und steht seit 2008 in Verhandlungen.

Ziele

Die Position der Schweiz in den Verhandlungen

Das IGE wurde vom Bundesrat beauftragt, gemeinsam mit der SECO und der Oberzolldirektion sowie weiterer zuständiger und kompetenter Verwaltungsstellen an den Verhandlungen teilzunehmen.

Die Teilnahme wurde vor dem Hintergrund beschlossen, dass die Schweiz als innovativer Wirtschaftsstandort ein Interesse am Schutz des geistigen Eigentums hat und somit auch an einer effizienten Durschsetzung dieses Schutzes hat.

Der Bundesrat ist aber auch überzeugt, dass das Schweizer System einen effizienten Standard darstellt. Deswegen ist für die Verhandlungsdelegation das schweizerische System eine Leitlinie, was ausgehandelt werden soll. Sie orientieren sich an der heutigen Gesetzgebung und möchten keine Verstrengung der jetzigen Gesetzgebung erwirken. Die Schweiz ist international auf einem sehr guten und hohen Standard und sie kann somit auch unbesorgt teilnehmen.

Einführung von J. Herren

Was wird diskutiert?

Es gibt bereits auf der Website eine Zusammenfassung von ACTA. In der folgenden Diskussion wird genauer auf die Fragen eingegangen. Diese Einführung wird also oberflächlich gehalten.

Der Fokus ist die Fälschung und Piraterie, also die Rechtsverletzungen, die in grossem Umfang passieren und einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen, aber auch anderer Natur. Der ACTA-Focks liegt nicht auf Handlungen von Einzelpersonen.

Kapitel

Es gibt 6 Kapitel in ACTA

Kapitel 2,3 und 4 sind essenziell: Rechtliche Rahmenbedingungen, Internatioale Kooperation und Praxis der Rechtsdurchsetzung. ACTA ist klar mehr als nur ein Abkommen über strengere rechtliche Vorschriften. Es geht nicht nur darum, die Strafsanktionen zu erhöhen. Zwei Drittel von ACTA betreffen deswegen etwas anderes. Das ist eine Folge der Einsicht, dass dieses Problem nicht mit schärferen Sanktionen gelöst werden kann. Deswegen muss man auf verschiedenen Ebenen vorgehen.

Anmerkung: Siehe Folie 7

Antworten und Diskussionen

Folie 8

M. Schäli:

Das Verhandlungsmandat hat der Bundesrat erteilt. Er hat im Rahmen von Verhandlungen die die Schweiz wahrnimmt das IGE mit der Leitung beauftragt. Fixe Teilnehmer sind das SECO und die Oberzolldirektion. Zweitere sind wegem dem Kapitel über die Massnahmen an der Grenze, die ein sehr effizientes Mittel gegen Fälschung und Piraterie sind, mit dabei.

Forderungen:

Das Motiv zur Teilnahme an den Verhandlungen ist die Grundüberzeugung, dass die Schweiz mit einer hoch entwickelten Industrie und Wirtschaft stark auf Innovation angewiesen ist, um global wettbewerbsfähig zu sein. Somit ist auch das Interesse an einem effizienten Schutz vom geistigen Eigentum und eine effiziente Möglichkeit, die Rechte durchzusetzen, prioritär. Deshalb engagiert sich die Schweiz in diesen Verhandlungen.

Folie 9

M. Schäli:

Die Schweiz arbeitet auch multilateral und nimmt nicht nur an ACTA teil. Die erste Priorität gilt der multilateralen Ebene. Es ist im Moment aber so, dass bei den multilateralen Bestrebungen noch kein Ziel in Sicht ist, weil viele Länder überhaupt kein Interesse daran zeigen.

Die Schweiz engagiert sich auch in multilateralen Foren und sieht die Beteiligung bei ACTA als paralleles Engagement.

Addor:

Die Schweiz beteiligt sich, weil sie überzeugt ist, dass die verabschiedete nationale Gesetzgebung gut ist und weil sie der Meinung ist, dass diese auch international unter den ACTA Staaten einfliessen soll, kann, darf. Die Leitlinie vom Bundesrat gibt vor, dass die Schweiz keine Änderungen in der schweizer Gesetzgebung will.

Es ist ausserdem ein Test der Schweizer Standards, der ein Feedback zur Frage, der zu tief oder zu hoch ist, gibt. Das Ziel der Schweiz ist es nicht, Drittstaaten zu sagen “es gibt ACTA, ihr müsst das ratifizieren”. ACTA ist kein internationales Forum. Die Schweiz hat auch kein Interesse daran, bei anderen Ländern ihre Sicht auf das geistige Eigentum durchzubringen. Jedoch weiss die Schweiz nicht, was das Ziel der anderen Verhandlungsstaaten ist.

Folie 10

Der Vorwurf des Geheimen wird immer wieder aufgebracht. Er weiss aber nicht, was mit geheim gemeint sein soll. Die Tatsache, dass die Verhandlungen geführt werden, was der Inhalt und der Zweck der Verhandlungen ist, wurde schon immer veröffentlicht. Man kann also nicht von geheimen Verhandlungen sprechen.

Der Vorwurf komme wohl, weil die Vorschläge und Textelemente der beteiligten Staaten nicht veröffentlicht werden. Verhandlungsvorschläge und Verhandlungstexte im kleinen Kreis werden aber nach gängiger Praxis nicht veröffentlicht. Das sei sogar nach dem Öffentlichkeitsgesetz der Schweiz verwehrt. Es ist noch überhaupt nichts fix und es sind erste Vorschläge, die diskutiert und vielleicht sogar wieder zurückgezogen werden. So entsteht ein Vertrauensraum. Das Summarypaper umfasse aber schon in schönen Zügen, wo die ACTA-Parteien Handungsbedarf und -möglichkeiten sehen.

Wichtig ist: es gab bis im Dezember noch gar kein konsolidiertes Dokument des Verhandlungstextes. Es gab nur einzelne Verhandlungsvorschläge. Aber auch dieses Dokument ist noch nicht weit genug, es gibt noch keinen fixen Verhandlungstext. Das Summarypaper informiere aber sehr gut über den aktuellen Stand. Wenn die Verhandlungen voran geschritten sind, kann mehr veröffentlicht werden.

Ergänzung von Tschäni:

Die Geheimhaltung der Anträge wie sie bei den ACTA-Verhandlungen durchgeführt wird, entspreche auch in der Geschichte der schweizerischen Praxis einem vollkommen normalen Vorgehen. Vorbildhaft sei sogar, wie man kontinuierlich über den Stand der Verhandlungen informiert hat. Bei WTO-Vehandlungen passiere das z.B. auch regelmässig. Man informiert, gewährt aber keine Einsicht in die konkreten Verhandlungsvorschläge.

Folie 11

Schäli:

Frage aus dem Publikum

Herr Addor setzt sich dafür ein, dass der Verhandlungstext möglichst schnell veröffentlicht wird. In welchem Abstimmungsmodus wird sowas entschieden?

Antwort

Schäli:

Wenn 1 Staat sagt, es darf nicht veröffentlicht werden, dann wird es nicht veröffentlicht wegen dem Konsensprinzip. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass ein Maximum an Informationen bekannt gegeben wird zu gegebener Zeit.

Addor:

Am Anfang war klar: man kann nichts veröffentlichen, weil es nichts gab. Dann hat die Schweiz zusammen mit Kanada das Informationspaper gemacht. Neben der Schweiz hat also offensichtlicherweise auch Kanada einen solchen Willen. Auch Australien und Neuseeland haben dieses Interesse. Die EU hat aber leider eine etwas andere Haltung diesbezüglich. Es ist also eine Minderheit, die zur Zeit für eine grosse Transparenz steht. Es ist also nicht nur die USA, die blockt.

Frage aus dem Publikum

Es erstaunt, dass 2 Jahre lang verhandelt wird ohne mit den Betroffenen Rücksprache genommen zu haben.

Antwort

Schäli:

Mit dem Bundesratsmandat wurde ja die schweizer Grundlage, das neue Urheberrecht, in den Vordergrund gesetzt. Dieses wurde ja im Juli 2008 verändert (Anmerkung: er bezieht sich auf die Urheberrechtsrevision) und es wurde kein Referendum dagegen eingereicht. Also findet das Volk dieses gut. Ausserdem gibt es erst seit Dezember ein Gesamtdokument. Deswegen erachtet das IGE auch erst jetzt den Zeitpunkt als geeignet, alle Interessierten zu informieren.

Frage aus dem Publikum

Hat die Schweiz auch einen Vorschlag eingereicht?

Antwort

Schäli:

Nein, es wurde kein eigener Textvorschlag eingereicht. Die Schweiz hat sich auf die Transparenz konzentriert.

Folie 12

Schäli:

Der Bundesrat hat die Teilnahme beschlossen und das Mandat erteilt. Dies tut er natürlich auf der verfassungsmässigen Zuständigkeit.

Folie 13

Herren:

Folie 14

Schäli:

Nell:

in der Wirtschaft werden Informationen auch durch das Kooperationsforum USA-CH verhandelt. Es gibt da Sitzungen und da gibt es auch Informationen über alle Themen, die beide Parteien beschäftigen.

Folie 15

Schon beantwortet.

Folie 16

Schäli:

Der allfällige Beitritt wird vom Bundesrat empfohlen, dann wirds durch das Parlament ratifiziert werden müssen. Es gibt dann das fakultative Referendum.

Folie 17

Schon viel beantwortet.

Schäli:

Es wird international das Signal gesetzt, dass das Problem angegangen werden muss. So wird die multilaterale Diskussion weitergehen, wenn das Interesse anderer Länder geweckt wird.

Folie 18

Schäli:

Das ist eine plurilaterale Verhandlung, binden wird sie für die Länder die jetzt beteiligt sind und am Ende zur Einsicht kommen, dass sie ACTA unterzeichnen und ratifizieren wollen. Das Interesse besteht, weitere Staaten dazuzugewinnen. Grundsätzlich ist das aber der autonome Entscheid eines jeden künftigen potenziellen Partners von ACTA.

Folie 19

Meyer:

Es gibt generelle Analysen, im Moment gibt es aber nichts konkretes. Man weiss immer noch nicht, was in ACTA enthalten sein wird. ACTA ist wirklich erst eine Sammlung von Möglichkeiten, man kann darauf also keine Analysen machen.

Frage aus dem Publikum

Gibt es geplante Voranalysen?

Antwort

Meyer:

Weiss von nichts, vielleicht macht die USA was, aber das wurde noch nicht diskutiert. Das muss man aber tun.

Folgefrage aus dem Publikum

Sieht es so aus, als ob die Schweiz mit der Absicht das eigene Gesetz reinzubringen, durchkommt?

Antwort

Schäli:

Wir sind optimistisch.

Folie 20

Meyer:

Folie 21

Meyer:

Folie 22

Schäli:

Es wird Teil der Schlussbestimmungen sein, dass immer die Möglichkeit besteht, dass ein Staat den autonomen Entscheid treffen kann, zurückzutreten bzw. es zu kündigen. Damit verliert es sämtliche Pflichten aber auch seine Rechte. Ja, es ist auch im Interesse der Schweiz, dass diese Frage im Abkommen klar geregelt ist. Es sei aber völkerrechtlich bereits gegeben, dass ein Staat die autonomie hat, einem Abkommen beizutreten aber auch jederzeit wieder auszutreten.

Folie 23

Meyer:

Folgefrage aus dem Publikum

Wenn ACTA doch eine URG Änderung zur Folge hätte, was würde das IGE machen?

Antwort

Addor:

Man müsste überprüfen, worum es geht. Je nach Fall könnte man das tun oder auch nicht. Man müsste die Gesetzesänderung aber vor dem Beitritt machen. Wenn es eine gute Änderung ist, dann würde es wohl gemacht. Wenn nicht dann müsste man auf den Beitritt zu ACTA verzichten, da das Gesetz ja Voraussetzung für den Beitritt wäre. Verordnungsänderungen im Rahmen der Gesetze sind aber möglich, dafür gibt es keine Vorgabe vom Bundesrat.

Folie 24

Meyer:

Ja, er denkt schon. ACTA beschränkt sich nicht auf ganz bestimmte Geschäftsmodelle. Wir hätten wahrscheinlich ein fundamentales Problem, wenn sowas in ACTA stehen würde. Die Freiheit der privatwirschaftlichen Erwerbstätigkeit ist gegeben und muss gegeben sein.

Anmerkung: Er hat die Frage falsch verstanden. Er wird den gesetzlichen Rahmen abklären und die Antwort noch per E-Mail nachreichen.

Folie 25

Schäli:

Im ACTA-Abkommen geht es um Rechtsdurchsetzungsmassnahmen, nicht um materielle Schutzniveaus oder Schutzstandards. Einige Parteien sehen das Problem nur im Urheberrecht und bei den Marken, andere finden, es muss über alle Bereiche gehen. Aus Schweizer Perspektive kann man auch auf ein breites Anwendungsfeld eintreten.

Folie 26

Herren:

Folie 27

Herren:

Folie 28

Herren:

Folie 29

Herren:

Folie 30

Folie 31

Folie 32

Meyer:

Folie 33

Meyer:

Folie 34

Bereits beantwortet.

Folie 35

Meyer:

Folie 36

Meyer:

Das ist etwas, was zu prüfen ist. Er hat Zweifel an der Verfassungsmässigkeit, das ist aber aus dem Bauch raus.

Folie 37

Meyer:

Folie 38

Schäli:

Folie 39

Ja, wurde schon beantwortet.

Folie 40

Wurde schon erwähnt.

Folie 41

Folie 42

Ja, solche Bestrebungen gibt es. Ist aber kein Thema hier.

Schluss

Diese Veranstaltung wurde vom IGE initiiert und durchgeführt. Die Fragen wurden so transparent wie möglich beantwortet. Das Ziel war, die verschiedenen Sichten, Anliegen und Probleme darzustellen.

Das IGE ist gerne bereit, nach der 8. Runde vom April ,noch einmal so eine Runde einzuberufen. Das Ziel ist, dass die Fragen die noch nicht beantworten werden konnten dann beantwortet werden können.

Die Details zum Verhandlungsmandat vom Bundesrat wurde am 30. Mai 2008 verabschiedet. Das IGE darf sie von Gesetzes wegen nicht veröffentlichen.

Die Slides werden nicht auf die Website getan wegen dem Datenschutz (es sind Namen drin). Sie werden den Besuchern aber per E-Mail zugeschickt.