Versammlungsordnung der Piratenversammlung vom 18.09.2010¶
Alle Funktions- und Personenbezeichnungen, die in dieser Ordnung sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten sinngemäss auch in der weiblichen Form.
Allgemeine Bestimmungen¶
- Diese Ordnung regelt den Lauf der Piratenversammlungen der Piratenpartei Schweiz
- Stimm- und antragsberechtigt sind alle zu Zeit und Ort der Piratenversammlung anwesenden natürlichen Personen, die Mitglied der Piratenpartei Schweiz sind.
- Änderungsanträge an diese Ordnung sind vor deren Verabschiedung zu machen, über die Änderungsanträge ist nach der Diskussion über den selben sofort abzustimmen. Für Änderungsanträge an dieser Versammlungsordnung ist eine absolute Mehrheit der Stimmberechtigten notwendig.
- Diese Ordnung muss von der absoluten Mehrheit der Mitglieder bestätigt werden und tritt sofort in Kraft.
- Bei widersprüchlichen Regelungen zwischen Statuten und dieser Versammlungsordnung, gelten in höchster Priorität die Statuten.
Gang der Verhandlungen¶
- Der Vorsitzende der Versammlung wird von der Versammlung bestätigt.
- Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen, teilt das Wort zu und sorgt für Ruhe und Ordnung an der Sitzung.
- Der Vorsitzende gibt die Wahl- und Abstimmungsresultate bekannt.
- Wortbegehren sind in der Reihenfolge ihres Eingangs zu berücksichtigen. Bei Unklarheiten entscheidet der Vorsitzende.
- Der Vorsitzende kann das Wort an Referenten und Antragsteller auch ausserhalb der Rednerliste erteilen.
- Entfernt sich ein Redner zu sehr von dem in Beratung stehenden Gegenstand, so ermahnt ihn der Vorsitzende, zur Sache zu sprechen.
- Missachtet ein Redner die Mahnungen und Ordnungsrufe des Vorsitzenden, so entzieht ihm dieser das Wort.
- Mindestens ein Protokollant wird von der Versammlung gewählt.
Änderungs- und Gegenanträge¶
- Die Mitglieder sind berechtigt, zu den Anträgen auf der Traktandenliste Änderungs- oder Gegenanträge inhaltlicher Art zu stellen.
- Die antragsstellende Person kann ihren Antrag im Sinne von gestellten Änderungs- oder Gegenanträgen modifizieren. Opponiert kein Mitglied, so gilt der Antrag als modifiziert.
- Änderungs- oder Gegenanträge dürfen nicht über den Rahmen des auf der Traktandenliste angekündigten Gegenstandes hinausgehen. Es ist insofern Rücksicht auf abwesende Mitglieder zu nehmen, dass diese nicht geltend machen können sie hätten einen grösseren Effort für ihre Teilnahme gemacht, wenn sie vorgängig über die darüber hinausgehende Debatte informiert gewesen wären.
Abstimmungen¶
- Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch Stimmenzähler, die nach Annahme dieser Ordnung zu wählen sind.
- Über Beschlussanträge, die voneinander unabhängig sind, wird nacheinander abgestimmt.
- Über Unteranträge ist vor den Hauptanträgen abzustimmen.
- Vor einer Abstimmung stellt der Vorsitzende die vorliegenden Anträge zusammen und schlägt den Abstimmungsmodus vor.
- Die relative Mehrheit ist erreicht, wenn eine Position mehr Stimmen erreicht, als eine andere Position. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
- Die einfache Mehrheit ist erreicht, wenn eine Position mehr Stimmen erreicht, als die Summe aller anderen Positionen. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
- Die absoluten Mehrheit ist erreicht wenn die Summe von Nein-Stimmen und Enthaltungen kleiner ist als die Summe der Ja-Stimmen
- Die einfache Zweidrittel-Mehrheit ist erreicht wenn die Anzahl der Ja-Stimmen gleich oder grösser dem Doppel der Nein-Stimmen sind. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
- Die Stimmabgabe erfolgt offen, es sei denn, zuvor sei geheime Abstimmung beschlossen worden.
- Bei offenkundigem Ergebnis kann auf die Auszählung verzichtet werden. Jeder Stimmberechtigte kann eine Auszählung verlangen.
- Der Vorsitzende stimmt nicht mit. Bei Stimmengleichheit beschliesst er mit Stichentscheid.
Ordnungsanträge¶
- Anträge zur Verhandlungs-, Abstimmungs- oder Wahlordnung können jederzeit ausserhalb der Rednerliste von Mitgliedern gestellt und begründet werden. Begehren auf Ordnungsanträge sind mit einem Time-Out-Signal (Hände in Form eines "T") anzuzeigen, damit sie von Wortbegehren unterschieden werden können.
- Ordnungsanträge sind:
- Ordnungsantrag auf Änderung der Reihenfolge der Traktanden;
- Ordnungsantrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge;
- Ordnungsantrag auf Änderung des Abstimmungsmodus;
- Ordnungsantrag auf Verschiebung von Geschäften;
- Ordnungsantrag auf Nichteintreten auf Geschäfte;
- Ordnungsantrag auf Pausierung der Sitzung;
- Ordnungsantrag auf generelle Beschränkung der Redezeit;
- Ordnungsantrag auf Abschluss der Diskussion;
- Ordnungsantrag auf Vertagung der Sitzung;
- Ordnungsantrag auf Meinungsbildung;
- Ordnungsantrag auf Abänderung eines Antrags;
- Ordnungsantrag auf Neuwahl des Vorsitzenden;
- Ordnungsantrag auf Neuwahl eines Stimmenzählers;
- Ordnungsantrag auf Neuwahl eines Protokollanten;
- Ordnungsantrag auf Rückkommen auf ein Geschäft;
- Ordnungsantrag auf geheime Beschlussfassung;
- Ordnungsantrag auf geheime Wahlberatung.
- Diese Aufzählung ist abschliessend.
- Falls nicht anders geregelt, wird in all diesen Fällen die Beratung bis zur Erledigung des Ordnungsantrages unterbrochen und sofort die Abstimmung vorgenommen.
- Ordnungsanträge sind:
Mehrheiten bei Ordnungsanträgen¶
- Der einfachen Mehrheit bedürfen Ordnungsanträge auf Änderung der Reihenfolge der Traktanden, auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge, auf Abschluss der Diskussion, auf Pausierung der Sitzung, auf generelle Beschränkung der Redezeit, auf Abänderung eines Antrags, auf Meinungsbildung, auf geheime Wahlberatung.
- Der einfachen Zweidrittel-Mehrheit bedürfen Ordnungsanträge auf Nichteintreten auf Geschäfte, auf Verschiebung von Geschäften, auf Änderung des Abstimmungsmodus, auf Vertagung der Sitzung, auf Neuwahl des Vorsitzenden, auf Neuwahl eines Stimmenzählers, auf Neuwahl eines Protokollanten, auf Rückkommen auf ein Geschäft.
- Der Ordnungsantrag auf geheime Beschlussfassung bedarf der Stimmen eines Viertels der Anwesenden (Statuten Art. 14 Abs. 5)
Ausführung der Ordnungsanträge¶
- Änderung der Reihenfolge der Traktanden: Ein Mitglied schlägt eine geänderte Reihenfolge von Traktanden vor, die noch nicht in Behandlung standen. Bei Annahme des Ordnungsantrages gilt die geänderte Reihenfolge.
- Ordnungsantrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge: Ein Mitglied schlägt eine geänderte Reihenfolge der Wahlgängen vor, die noch nicht in Behandlung standen. Bei Annahme des Ordnungsantrages gilt die geänderte Reihenfolge.
- Änderung des Abstimmungsmodus: Ein Mitglied schlägt eine Änderung des Abstimmungsmodus vor; der Vorsitzende kann diesem ohne Abstimmung zustimmen. Will sich der Vorsitzende dem Vorschlag nicht anschliessen, erfolgt die Abstimmung über den Ordnungsantrag. Bei Annahme des Ordnungsantrages gilt der geänderte Abstimmungsmodus.
- Verschiebung von Geschäften: Ein Mitglied schlägt die Verschiebung eines oder mehrerer Geschäftes auf die kommende PV vor. Bei Annahme des Ordnungsantrages werden die betreffenden Geschäfte nicht mehr behandelt und müssen vom Vorstand für die kommenden PV traktandiert werden.
- Nichteintreten auf Geschäfte: Ein Mitglied schlägt das Nichteintreten auf eines oder mehrerer Geschäftes vor. Bei Annahme des Ordnungsantrages werden die betreffenden Geschäfte nicht mehr behandelt.
- Pausierung der Sitzung: Ein Mitglied schlägt eine Zeitspanne in Minuten für einen Unterbruch der Sitzung vor. der Vorsitzende kann diesem ohne Abstimmung zustimmen. Will sich der Vorsitzende dem Vorschlag nicht anschliessen, erfolgt die Abstimmung über den Ordnungsantrag. Bei Annahme des Ordnungsantrages wird die Sitzung umgehend für die vorgeschlagene Zeit pausiert und die Rednerliste danach wieder aufgenommen.
- Generelle Beschränkung der Redezeit: Ein Mitglied schlägt eine Zeitspanne vor, die bei einem Wortbegehren nicht überschritten werden darf. Ausnahmen von einer allgemeingültigen Regelung dürfen lediglich für die Funktionen des Antragsstellers, eines Kandidierenden oder des amtierenden Vorstandes gemacht werden. Bei Annahme des Ordnungsantrages wacht der Vorsitzende über die Einhaltung der Beschränkung. Die vorgegebene Zeitspanne kann jederzeit abgeändert werden mittels eines erneuten Ordnungsantrages auf generelle Beschränkung der Redezeit.
- Abschluss der Diskussion: Ein Mitglied schlägt vor, die Diskussion abzuschliessen. Der Vorsitzende nimmt vor der Abstimmung vorhandene Wortbegehren auf der Rednerliste auf. Bei Annahme des Ordnungsantrages werden offene Wortbegehren berücksichtigt und die Rednerliste bleibt geschlossen. Dem Antragssteller wird ein Schlussvotum eingeräumt, anschliessend erfolgt die Abstimmung über das behandelte Geschäft.
- Vertagung der Sitzung: Ein Mitglied schlägt den Abbruch und die Vertagung der Sitzung vor. Der Vorsitzende nimmt vor der Abstimmung vorhandene Wortbegehren auf der Rednerliste auf. Bei Annahme des Ordnungsantrages auf Abschluss der Sitzung werden das in Behandlung-Stehende und die noch nicht behandelten Geschäfte auf die nächste Sitzung verschoben. Wortbegehren, die vor dem Ordnungsantrag auf Abschluss der Sitzung gestellt worden sind, werden noch berücksichtigt.
- Die Vertagungssitzung ist binnen 6 Wochen fortzusetzen und wird ordentlich einberufen; die Terminfindung obliegt dem Vorstand.
- Die Vertagungssitzung kann neue Traktanden zur Traktandenliste der Ursprungssitzung hinzufügen, sofern diese gemäss den Vorschriften der Statuten eingereicht werden.
- Meinungsbildung: Ein Mitglied schlägt eine bis drei JA/NEIN-Fragen vor, über die es eine konsultative Abstimmung in der Versammlung wünscht. Sofern der Ordnungsantrag nicht zum Abschluss der Sitzung gestellt wird, müssen die Fragen in einem direkten Zusammenhang mit dem derzeit behandelten Geschäft stehen. Bei Wahlen, dürfen die Fragen nicht auf identifizierbare Personen gerichtet sein. Bei Annahme des Ordnungsantrages wird über die vorgeschlagenen Fragen konsultativ abgestimmt. Der Ausgang der Abstimmungen wird protokolliert, hat aber in keinem Fall unmittelbar weitergehende Auswirkungen.
- Abänderung eines Antrags: Ein Mitglied schlägt vor eine redaktionelle (nicht inhaltliche) Abänderung eines vorliegenden Antrages vor. Wird dem Ordnungsantrag zugestimmt, so ist der entsprechende Antrag redaktionell anzupassen.
- Neuwahl des Vorsitzenden: Ein Mitglied schlägt vor den Vorsitzenden durch ein anwesendes Mitglied zu ersetzen. Wird dem Ordnungsantrag zugestimmt, so übernimmt das vorgeschlagene Mitglied den Vorsitz.
#Ordnungsantrag auf Neuwahl eines Stimmenzählers: Ein Mitglied schlägt vor einen gewählten Stimmenzähler durch ein anwesendes Mitglied zu ersetzen. Wird dem Ordnungsantrag zugestimmt, so übernimmt das vorgeschlagene Mitglied die Funktion des betreffenden Stimmenzählers.
#Ordnungsantrag auf Neuwahl eines Protokollanten: Ein Mitglied schlägt vor einen gewählten Protokollanten durch ein anwesendes Mitglied zu ersetzen. Wird dem Ordnungsantrag zugestimmt, so übernimmt das vorgeschlagene Mitglied die Funktion des betreffenden Protokollanten.
#Rückkommen auf ein Geschäft: Ein Mitglied schlägt vor ein an der PV bereits abgeschlossenes Geschäft erneut zu öffnen. Eine kurze Begründung des Ordnungsantrages ist zulässig, danach erfolgt die Abstimmung. Bei Annahme des Ordnungsantrages wird das wieder eröffnete Geschäft behandelt und bis zu dessen Schliessung ein allenfalls noch in Beratung stehendes Geschäft unterbrochen. Werden Änderungsanträge angenommen, die einen bereits zuvor beschlossene Hauptantrag abwandeln sollen, muss über diesen erneut abgestimmt werden. Ein Rückkommensantrag auf die Wahl eines nicht-vakanten Sitzes ist nicht zulässig.
#Geheime Beschlussfassung: Ein Mitglied schlägt vor eine oder mehrere Abstimmungen oder Wahlen im Geheimen vorzunehmen. Bei Annahme des Ordnungsantrages müssen die betreffenden Beschlussfassungen im Geheimen vorgenommen werden.
#Geheime Wahlberatung: Ein Mitglied schlägt während einer Wahlberatung vor eine geheime Beratung ohne die Kandidierenden vorzunehmen. Bei Annahme des Ordnungsantrages bittet der Vorsitzende am Ende der öffentlichen Beratung die betroffenen Kandidierenden hinaus. Die geheime Beratung ist nicht zu protokollieren. Am Ende der Beratung und vor Beginn der Wahl dürfen die Kandidierenden wieder hereintreten.
Formale Anforderungen an Anträge¶
- Über die Annahme von Anträgen entscheidet der Vorstand gemäss Statut.
- Anträge haben mindestens folgende Punkte zu enthalten:
- Der Antrag soll einen Titel tragen.
- Der Antragssteller soll klar gekennzeichnet sein.
- Jedem Antrag ist eine Begründung anzufügen.
- Bei Anträgen zur Änderung der Statuten muss klar ersichtlich sein was geändert werden soll
- Andere Anträge haben des Weiteren festzulegen wer sie auszuführen hat.