Sitzung vom 23. November 2013¶
Ort: Mumble
Start: 20:10
Ende: 21:55
Anwesend: Stefan Thöni, Renato Sigg, Florian Mauchle
Entschuldigt: Marc Schäfer, Sabrina Andali
Abwesend: -
Leitung: Stefan Thöni
Protokoll: Florian Mauchle
Infos¶
ST: Haben wir noch weitere Infos? Nicht der Fall.
Neue Richter¶
ST: Wir haben neue Richter und alte die noch Kontaktinfos nachreichen müssen. Bitte machen.
Bitte Kontaktinformationen ergänzen: https://projects.piratenpartei.ch/pad/edit/89
RS: Was ist mit Nickname genau gemeint?
FM: Der Nick unter dem du am ehesten erkannt wirst.
Regelungen¶
Verkürzung der Verfahrensdauer: Verkürzung der Fristen¶
ST: Mein Ziel Verfahrensdauer verkürzen. Dafür wär es gut auch Fristen zu verkürzen, Frage ist wie kurz darf es sein und wie kurz macht Sinn?
FM: Meinst Du Fristen für gegen aussen oder bei uns intern?
ST: Die externen.
ST: Frage ist ob eine Partei zum ersten Mal von einer Klage hört oder damit rechnen muss dass da was kommt. Bspw. für Nachbessern kann man Frist kürzer ansetzen als für Klageantwort. Man muss ja damit rechnen dass man was zurück bekommt.
Längere Diskussion über Fristdauer und Möglichkeiten, Fristen durch Tricks bei Briefpost zu erstrecken.
RS: Also für erste Antwort auf Klage erachte ich 4 Wochen als gut. Je nach Umfang der Klage muss der Beklagte vielleicht auch einen Anwalt suchen, finden, beauftragen. Zu späterem Zeitpunkt kann man dann auch auf 3 runter.
Wieder Diskussion über Fristdauern.
Vorschlag D20+3 für Anzahl Tage - kein Konsens.
SR: Fristen unterschiedlich für Hauptverfahren, vorsorgliche Massnahmen?
ST: Grundsätzlich 10 Tage für die Kurzen Sachen plus 4 dazu wenn es via Post geht.
Kurz: Benennung SR, Vorladungen, Ncahfragen etc.
20 Tage plus 4 bei Snailmail für Initiale Klageantwort
RS: Vorladungen Frist ansetzen eher schlecht. Wenn sich jemand weigert und das geht via Ziviles Gericht dann kann das 2 Monate und mehr dauern
ST: Man kann nicht doodeln für einen Gerichtstermin
FM: Möchte festgehalten haben dass alle untengenannten Fristen auf begründeten Antrag erstreckt werden können.
ST: Mit einer Ausnahme: Wenn jemand nach 14 Tagen nicht nachbessert ist Ende.
FM und RS stimmen zu.
- Benennung SR? 10+4 - Alle Ja.
- Nachbesserung der Klage? 10 + 4 - Alle Ja.
- Klageantwort? 21 + 4 - Alle Ja.
- Vorladung? mind. 10 + 4, wenn's nicht klappt, dann nochmal. - Alle Ja.
- Nachfrage (des Gerichts bei den Parteien): 10+4. Alle Ja.
FM: Offen gelassen: unsere internen Fristen. z.B. wie lange darf ein Richter sich Zeit nehmen um zu reagieren
ST: Legen wir das besser nicht fest aber fragen da mal rum
RS: Wer das Amt angenommen hat weiss dass er halt auch erreichbar sein muss und das einige Stunden Arbeit pro Monat geben kann
ST: Wird dann vielleicht mal ein Diskussionspunkt wenn wir grosse Verfahrenslast haben - so wie im grossen Kanton.
Verkürzung der Verfahrensdauer: Erledigung durch Einzelrichter¶
ST: Denke wir machen das wie BGer. Dinge die offensichtlich nicht gehen erledigen wir durch Einzelrichter
RS: Haben wir inoffiziell intern bis jetzt auch so geregelt. Aber gut wenn wir das festhalten.
Diskussion über Frage bei Abweisung / offensichtlich unbegründet.
Was passiert bei Unzuständigkeit / Abweisung? Schiedseinrede etc.
RS: Bedenken was "offensichtlich" heisst.
ST: Es braucht eine Begründung. Plus es ist bei Abweisung ja auch immer möglich nochmal einzureichen.
FM: Einfach vielleicht bei zweiteinreichung genau abklären
ST: Rückfragen intern sind immer möglich und auch gewünscht. Einfach nid komplettes SG einberufen.
- offensichtlicher Unzuständigkeit
- offensichtlich fehlender Klageberechtigung
- offensichtlich fehlender Begründung (zunächst Nachbesserung)
- offensichtlichem Prozesshindernis vor Konstituierung des Schiedsgerichts
- Einigung vor Konstituierung des Schiedsgerichts
Verbesserung der Transparenz: Öffentliche Auflistung aktueller und vergangener Fälle¶
FM wünscht anständige Anonymisierung, nicht wie Lausanne das macht.
ST: Wünsch ich mir auch.
ST: Ein bisschen transparenter werden, einfach wie das BGer auch zumindest drum schreiben worums grad geht. So wie bei den "Neuigkeiten".
- Aktenzeichen
- Kategorie/Rechtsgebiet
- Eingangsdatum
- Erledigungsart
- Erledigungsdatum
- Weiterzug
Sind alle einverstanden? Ja.
Verbesserung der Transparenz: Publikation der anonymisierten Urteile/Beschlüsse/Verfügungen¶
Ist die Publikation zulässig...- bei Urteilen? RS: Sofern ordentlich anonymisiert. FM und ST stimmen zu.
ST: Ordentlich anonymisieren beinhaltet auch Anonymisierung von Daten und Orten sofern dies nötig ist. - bei Zwischenentscheiden? FM und RS dagegen. ST sieht ein.
- bei provisorischen Verfügungen
FM: Nur wenn sinnvoll
ST: Wenn etwas in der Öffentlichkeit getan oder unterlassen werden muss.
Alle Ja.
Kleiner Exkurs von RS auf ZPO 372 Abs. 2
ST: Wer wird anonymisiert? Von mir aus Richter ganz klar nicht. Organe der Partei auch nicht.
FM: Hilfspersonen / Beauftragte von Organen?
ST: Ja, anonymisieren. RS: auch. (FM: auch)
ST: Was ist mit gewählten Mitgliedern der Organe?
FM: Wieso sollten wir die anonymisieren? Ist ja öffentlich dass wir sie gewählt haben.
RS: Wenn aktuell dann ja, aber wenn jemand z.B. schon nicht mehr in der Partei ist
z.B. bei Amtsenthebung?
ST: Nein, wenn ein Organ durch ein Mitglied repräsentiert wird nicht anonymisieren. Vertreter würden prinzipiell anonymisiert ausser Nachfrage ergibt dass sie nicht anonymisiert werden wollen. Könnte ja bei Teil Rechtsanwälten sein (oder bei denen, die es werden wollen)
FM: Drittpersonen (Auskunftspersonen, Zeugen) anonymisieren
ST: Ja, klar.
Sind wir alle dafür? Ja.
Verbesserung der Transparenz: Öffentliche Verhandlung/Urteilsberatung¶
Wann machen wir das? Wann sicher nicht?
FM: Bin gegen öffentliche Verhandlung sobald Eingriff in Persönlichkeitsrechte
RS: Bis jetzt galt: Nicht öffentlich ausser es wird gefordert.
ST: Wer in ein Amt gewählt wird muss damit rechnen dass die Fehler auch in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Betrifft vor allem Amtsenthebungen. Aber eigentlich alle Amtshandlungen die schief gegangen sind.
RS: Aber warum genügts dann nicht nur Urteilspublikation und rest nicht öffentlich?
ST: Gute Frage. Ist ein Abwägen zwischen Transparenz unseres eigenen Politbetriebs und der Persönlichkeitsrechte des betroffenen. Finde es einseitig gewichtet wenn man sagt wenn persrechte betroffen dann machen wir es nicht öffentlich. ist ja nicht so dass wir ein Chüngelizüchterverein sind und in diesem Sinne ist eigentlich jeder Vortstand eine Person öffentliches Intereses.
FM: Ich meinte mit Persönlichkeitsrechte die Geheimsphäre. Masstab aus dem alltäglichen Leben verwendnen
ST: Massstab runterbrechen einverstanden
RS: öffentliche Verhandlung nützt nichts. 2-3 Schriftenwechsel dann ist alles gesagt und dann gibt's an der Verhandlung nicht szu sagen. Nur Eindruck schinden vor den Parteien und zu zeigen dass sie was für ihr Geld machen.
ST: Seh ich ein wenig anders, bin Freund der Mündlichkeit.
RS: wir sollten die Parteien öfters mal zum Miteinander reden einladen. Statt immer gleich Klage.
ST: Es geht darum dass die Piraten sehen wie das Gericht arbeitet.
FM. Wie wärs mit einer Schlichtungsstelle innerhalb des Piratengerichts?
RS: findet das gut
ST: Hängt vom Gegenstand ab.
Ein Konsens wird gesucht: Wir überlegen wegen einer Schlichtungsstelle und unter Berücksichtigung der obigen Einwände auch öffentliche Verhandlungen möglich.
Verbesserung der Transparenz: Twitter¶
FM: Nein. Das soll über den PPSde account gehen. Auf so einem Urteilsaccount läuft zu wenig. Wenn alle paar Monate was publiziert wird entfollowen die Leute.
ST zieht zurück
RS: falls wir mal mehr Fälle hätten
FM: Finde ich auch. Falls wir deutsche Zustände erreichen: No problem.
Beobachtung: Das @BundesSG twittert jeweils neue Urteile.
Account fürs PGer?
Verwaltung: Externe Kommunikation¶
FM. Argumentiert für nur Zustellung, nicht jedoch für Versand durchs Gericht. Mangelhafte Verbreitung. Mail akzeptieren. Elektronisches Postfach einfach für Fristwahrung
RS: Trotzdem sollten wir Eingangsbestätigungen verschicken.
ST stimmt zu. FM auch.
ST gibt Auftrag an FM das Einzurichten.
Wichtig: Klarstellen dass dieses Postfach nur zur Zustellung für Schriften ans PGer dient und nicht als eGov-Postfach der gesamten Piratenpartei
Zustellplattform gemäss VeÜ-ZSSchK.
Status?
Zwingend?
Bedenken?
Verwaltung: Interne Kommunikation¶
ST: Vorschlag: PGP-Key fürs Gericht
FM: Wer hat den Private? Gültigkeitsdauer?
ST: Private sollte jeder Richter haben. Widerruf wenn Gerichtszusammensetzung ändert
ST: Renato wie sieht's bei dir mit PGP aus?
RS: Ich habe keine Ahnung von nichts.
ST: OK, auch wegen externen Richtern: Unabhängiges, internes Redmine mit Dokumenten, Notifikation per Email.
Ist einfacher als bei jedem PGP einzurichten. Wer ein Dok empfängt kann es dort hochladen. Würde das so machen dass ich im Redmine für jeden Fall ein Projekt anlege, alle Dokumente hochlade und alle Richter zu mitgliedern mache.
FM. Auf welchem Server?
ST: Auf meinem Privaten Server. Kann aber falls angebracht zu späterem Zeitpunkt verschoben werden.
Weitere Kommentare zu Extranet?
Verwaltung: Aktenzeichen¶
ST: Sprechende Aktenzeichen wie das andere Gerichte auch haben.
FM: Will für Nummerierung römisch oder binär.
Einigung auf dezimalsystem.
Wir sind gegen das Jahreszahlsystem. Wir machen das wie das Bundesgericht: Jahr Y seit Entstehung Piratengericht, beginnend bei 1.
- XX: Entscheidgruppe (Ausschluss AS, Amtsenthebung AE, Organstreit OS, Persönlichkeitsverletzung PV, Vermögensrechtliche Angelegeneheit VA, Stimmrechtsangelegeheit SR)
- #Y: Jahr nach entstehung Piratengericht
- #Z: Fortlaufend Nummer
Somit bisherige Fälle: SR.1.1, SR.1.2, AE.2.1, AE.2.2, PV.2.3
Verwaltung: Templates¶
FM: Gesehen und für gut befunden.
ST: Sämtlicher Inhalt ist völlig zufällig
FM: Möchte ein Diskussion über den Begriff "Zufall" starten... /dev/random sieht anders aus!!!!
ST: Zufällig im juristischen, nicht kryptologischen Sinne.
- http://projects.piratenpartei.ch/dmsf_files/2776?download=
- http://projects.piratenpartei.ch/dmsf_files/2772?download=
Kommentare?
Gefällt allgemein. RS findet komisch wegen manchmal Untertitel und manchmal nicht.
Weitere Topics?¶
RS: Rechtsmittelbelehrung, muss man da wirklich reinschreiben wann die Fristen ruhen etc?
ST: Rechtsmittelbelehrung ist im Template ein Befehl
FM: (non-verbal): Facepalm.
ST: Der Inhalt ändert sich ja nicht, ist ja aus dem Gesetz
ST: Ende Sitzung 21:53