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Umlaufbeschluss der GPK vom 12.07.2012

Antrag

Die Geschäftsleitung der Piratenpartei Schweiz wird durch die GPK aufgefordert, allen Gebietsparteien, welche Art. 22 Abs. 1 lit. f StPPS noch nicht erfüllen eine angemessene Frist zur Erfüllung zu setzen und sie über
die Konsequenzen der fortgesetzten Nichterfüllung zu belehren. Die Erfüllung oder Nicht-Erfüllung von Art. 22 Abs. 1 lit. f StPPS durch Gebietsparteien sowie die gestetzen Firsten sind der GPK mitzuteilen.

Beantragt am 08.07.2012 vom Stefan Thöni.

Voten

  • Rudolf Sommer hat am 08.07.2012 per signierter Mail zugestimmt.
  • Sara von Salis hat am 10.07.2012 per signierter Mail zugestimmt.
  • Christian Tanner hat am 11.07.2012 per unsignierter Mail zugestimmt.
  • Stefan Thöni hat am 12.07.2012 per signierter Mail zugestimmt.

Ergebnis

3 von 5 Mitgliedern der GPK haben signiert zugestimmt. Damit wurde der Antrag angenommen.

Für das Protokoll

Stefan Thöni

Steinhausen, 12.7.2012

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