Umlaufbeschluss der GPK vom 12.07.2012¶
Antrag¶
Die Geschäftsleitung der Piratenpartei Schweiz wird durch die GPK aufgefordert, allen Gebietsparteien, welche Art. 22 Abs. 1 lit. f StPPS noch nicht erfüllen eine angemessene Frist zur Erfüllung zu setzen und sie über
die Konsequenzen der fortgesetzten Nichterfüllung zu belehren. Die Erfüllung oder Nicht-Erfüllung von Art. 22 Abs. 1 lit. f StPPS durch Gebietsparteien sowie die gestetzen Firsten sind der GPK mitzuteilen.
Beantragt am 08.07.2012 vom Stefan Thöni.
Voten¶
- Rudolf Sommer hat am 08.07.2012 per signierter Mail zugestimmt.
- Sara von Salis hat am 10.07.2012 per signierter Mail zugestimmt.
- Christian Tanner hat am 11.07.2012 per unsignierter Mail zugestimmt.
- Stefan Thöni hat am 12.07.2012 per signierter Mail zugestimmt.
Ergebnis¶
3 von 5 Mitgliedern der GPK haben signiert zugestimmt. Damit wurde der Antrag angenommen.
Für das Protokoll¶
Stefan Thöni
Steinhausen, 12.7.2012