Umlaufbeschluss der GPK vom 12.07.2012

Antrag

Die Geschäftsleitung der Piratenpartei Schweiz wird durch die GPK aufgefordert, allen Gebietsparteien, welche Art. 22 Abs. 1 lit. f StPPS noch nicht erfüllen eine angemessene Frist zur Erfüllung zu setzen und sie über
die Konsequenzen der fortgesetzten Nichterfüllung zu belehren. Die Erfüllung oder Nicht-Erfüllung von Art. 22 Abs. 1 lit. f StPPS durch Gebietsparteien sowie die gestetzen Firsten sind der GPK mitzuteilen.

Beantragt am 08.07.2012 vom Stefan Thöni.

Voten

Ergebnis

3 von 5 Mitgliedern der GPK haben signiert zugestimmt. Damit wurde der Antrag angenommen.

Für das Protokoll

Stefan Thöni

Steinhausen, 12.7.2012