h1. Protokoll der GPK Sitzung vom 09.09.2012 * Ort: Heim _Stefan Thöni_ * Start: 16:00 * Ende: 17:38 * Leitung: _Stefan Thöni_ * Anwesend: _Stefan Thöni_, _Sara von Salis_, _Christian Tanner_ * Entschuldigt: _Patrick Mächler_, _Rudolf Sommer_ h1. Formalitäten Protokoll vom 06.08.2012 _Stefan Thöni_: ja _Sara von Salis_: ja _Christian Tanner_: ja Angenommen h1. Information #3292 Status der Buchhaltung Termin gemacht, Geld noch nicht eingetroffen, sieht so aus, als ob es bald zum Abschluss kommt h1. Anträge h2. Transparente Buchhaltung auf der Hauptseite Antrag gestellt durch _Stefan Thöni_ Termin bis 15.09. Sollte gut kommen. Wird an nächster Sitzung besprochen. h2. Prüfung Wahlkampfbeiträge SGARAI Status z.Z unbekannt _Rudolf Sommer_ macht Termin. Wird an nächster Sitzung besprochen h2. Anmelden der Mitgliederdatenbank auf datareg.admin.ch _Christian Tanner_: Romandie Mitglied (Cédric Jeanneret) hat bei datareg.admin.ch reingeschaut. Gigantischer Fundus, die Personendbs behandeln. Wollen wir unsere MDB dort auch anmelden? Sind gesetzlich nicht verpflichtet, da mit dem SPO eine interne Position existiert, die die Korrekte Handhabung der MDB kontrolliert. im sinne transparenz wäre evtl. Vorteil. _Stefan Thöni_: Kosten? _Christian Tanner_: keine Müssen tun wir nicht. Aber schaden tut es uns nicht, Vorteile bringen tut es auch nicht, aber wäre transparent. Wollen wir dies der GL vorschlagen: _Stefan Thöni_: ja _Sara von Salis_: ja _Christian Tanner_: ja Angenommen. _Christian Tanner_ stellt Antrag an GL. h2. Beschwerde Antragskommission _Stefan Thöni_ als Mitglied der ANKOM tritt in Ausstand. Urabstimmung zum Thema Jugendmusikförderung wurde ohne die ANKOM zu involvieren gestartet. Chronologie: Nachträglich im Eil(st)verfahren durch ANKOM Umlaufbeschluss (innert 8h) bewilligt. Somit ist die Uarbstimmung gültig. _Sara von Salis_: Rüge an GL, mit Hinweis, die Verfahren strikt einzuhalten. _Christian Tanner_: Habe momentan noch keine Meinung dazu. Schlage vor dies auf nächste Sitzung zu verschieben, um klares Meinungsbild von mehr als 2 Mitgliedern GPK zu haben. _Sara von Salis_: Schreibe eine Mail an Moira um Sie zum Stand der Dinge zu informieren. h2. Dauer der Zertifizierung _Stefan Thöni_: Geht schon 1 Woche von Versendung bis zu _Thomas Bruderer_, da es nach Vallorbe geschickt und umadressiert. Danach landet es auf dem Stapel. Bis Stapel von Thomas und _Florian Mauchle_ wieder zu _Simon Rupf_ ging, waren 2 Monate vorbei. _Christian Tanner_: Hat im Jan Zertifikat beantragt und konnte erst im April abstimmen. Geht wieder lange bei Autoritäts Zertifikat, obwohl da kein Papier im Spiel ist. _Sara von Salis_: Evtl Vallorbe als Sitz ändern. _Christian Tanner_: Ist Floh der einzige, der Zertifikate signiert? _Stefan Thöni_: Ja _Christian Tanner_: Viele Sachen um den Hals, dass es so lange geht? _Sara von Salis_: Studium etc. _Christian Tanner_: Gibt es eine Regelung, dass nur eine Person diese Zertifikate signieren kann? _Stefan Thöni_: Laut UAO ist Registrar Zertifizierungsstelle. Es wäre evtl möglich zu delegieren an Unterzertifizierungsstelle. _Christian Tanner_: Zitiert UAO Art. 2. Heisst nicht, dass er sie signieren muss. Aber später explizit "Die Zertifizierungsstelle prüft"... _Stefan Thöni_: Müssen vorschlagen, dies zu ändern. _Christian Tanner_: Was ist die akzeptable Zeit zum signieren eines Zertifikats? _Stefan Thöni_:. 2 W. nach Ankunft bei Vereinsadresse. Vorschlag: PO-Box in Region ZH. Chance dass 2 Vorstände in Region ZH sind wird immer ziemlich gross sein. Kosten: falls PO Box in ZH 4 x 135.00 falls Vereinsadresse weiterhin in Vallorbe Papierantrag wird weiter beibehalten werden, auch wenn weitere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. _Stefan Thöni_: Schreiben Antrag die Vereinsadresse zu ändern. GL kann Postfach immer noch beschliessen. Allerdings kommt Änderung auf Vereinsadresse nach Zürich evtl an PV nicht durch. Abstimmung: Vorschlag Adressänderung an PV, sowie Änderung der Adresse im PiVote Tool _Sara von Salis_: ja _Christian Tanner_: ja _Stefan Thöni_: ja Angenommen h2. Mögliche Verletzung der UaO Art 14 Der Registrar hat einem Notar ein Zertifikat signiert, ohne dass dieser gewählt wurde. _Stefan Thöni_ hat diesen Vorfall dem Vorstand gemeldet. Somit ist ein Verfahren im Gang. Da Schuld und Tatfolgen geringfügig sind (konkret: es wurde ein Notarzertifikat signiert, es braucht mindestens zwei weitere um ein gültiges Zertifikat zu erlangen) liegt hier keine schwere Missachtung der Vereinsgrundsätze vor. Die GPK stellt dem Vorstand den Antrag, das Verfahren gegen den Registrar wegen Verletzung von Art. 14 Abs. 2 UaO infolge Geringfügigkeit einzustellen. h3. Zuständigkeiten Für Ausschlussverfahren nach Art. 5 Abs. 1 StPPS, inklusive solcher wegen Verletzung von Art. 14 UaO, ist der Vorstand zuständig. Nimmt der Vorstand ein solches Verfahren nicht oder nicht korrekt an die Hand, so begründet dies nach Art. 10 Abs. 1 und 1bis StPPS bzw. nach Art. 1 Abs. 2 GR-GPK eine Untersuchung der GPK. h3. Vorgehen Nimmt der Vorstand ein Ausschlussverfahren nicht oder nicht korrekt an die Hand, so untersucht die GPK den Fall und stellt entsprechende Anträge an den Vorstand. Nimmt der Vorstand ein Ausschlussverfahren trotz Antrag der GPK nicht oder nicht korrekt an die Hand, so ruft die GPK das Schiedsgericht an. _Sara von Salis_: ja _Christian Tanner_: ja _Stefan Thöni_: ja h3. Grundsätze: Aufgrund von Art. 2 Abs. 1 lit. f StPPS erkennt die GPK, vorbehaltlich andereslautender Scheidsgerichtentscheide, dass Art. 3 bis 11 StPO auf Ausschlussverfahren nach Art. 5 Abs. 1 StPPS sinngemäss zur Anwendung kommen. _Sara von Salis_: ja _Christian Tanner_: ja _Stefan Thöni_: ja h3. Vorliegender Fall Mit Email vom 29.08.2012 hat _Stefan Thöni_ über eine mögliche Verletzung von Art. 14 Abs. 2 UaO durch _Florian Mauchle_ hingewiesen. Der Vorstand hat darauf bis heute nicht regiert. Deshalb wird der Fall nun durch die GPK untersucht. _Sara von Salis_: ja _Christian Tanner_: ja _Stefan Thöni_: ja h3. Faktenlage Aufgrund der Email von _Florian Mauchle_ vom 28.08.2012 und des entsprechenden gültigen Zertifikats geht die GPK davon aus, dass _Florian Mauchle_ _Stefan Agner_ ein Zertifikat als Notar gemäss Art. 5bis Abs. 1 UaO mit dem Rootzertifikat signiert hat. Weiterhin stellt die GPK aufgrund der Protokolle des AKO fest, dass _Stefan Agner_ nicht zum Notar gewählt worden ist. _Sara von Salis_: ja _Christian Tanner_: ja _Stefan Thöni_: ja h3. Beurteilung Die GPK sieht in dem Vorgehen von _Florian Mauchle_ eine Verletzung von Art. 14 Abs. 2 UaO. Sie sieht es als wahrscheinlich an, dass _Florian Mauchle_ einem Verbotsirrtum unterlegen ist. Sie geht davon aus, dass der Verbotsirrtum bei genügender Sortfalt hätte vermieden werden können und daher fahrlässig war. Deshalt geht die GPK weiter davon, dass Art. 14 Abs. 9 UaO zum tragen kommt. _Sara von Salis_: ja _Christian Tanner_: ja _Stefan Thöni_: ja h3. Antrag Weil durch die verbotene Handlung kein Schaden entstanden ist und die Schuld gering ist, erkennt die GPK nach Art. 8 Abs. 1 StPO und Art. 52 StGB einen Grund für die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit. _Sara von Salis_: ja _Christian Tanner_: ja _Stefan Thöni_: ja h3. Antrag Die GPK stellt dem Vorstand den Antrag, das Verfahren gegen Florian Mauchle wegen Verletzung von Art. 14 Abs. 2 UaO wegen Geringfügigkeit einzustellen. _Sara von Salis_: ja _Christian Tanner_: ja _Stefan Thöni_: ja _Stefan Thöni_ beantragt bei der GL, diesen Punkt für die nächste Vorstandssitzung zu beantragen. h1. Varia Neues GPK Logo _Christian Tanner_ Strich an Rolle dicker machen h1. Schluss h3. Für die Sitzungsleitung *Stefan Thöni* Steinhausen, 01.10.2012 h3. Für das Protokoll *Christian Tanner* Biberstein, 01.10.2012