Project

General

Profile

Umlaufbeschluss der GPK vom 15.11.2012

Anträge

  1. Die Geschäftsprüfungskommission sieht das Vorgehen ihres Präsidenten vom 13.11.2012 bezüglich der vertraulichen Arbeitstreffen des Präsidiums durch ihr Geschäftsreglement gedeckt.
  2. Die Geschäftsprüfungskommission ermächtig alle ihre Mitglieder ausdrücklich, alle der GPK zustehenden Einsichtsrechte wahrzunehmen und diese gegenüber den von ihr beaufsichtigten Organen einzufordern.
  3. Die Geschäftsprüfungskommission stellt fest, dass es dem Vorstand, dem Präsidium und dem Parteipräsidenten nicht zusteht, die Kompetenzverteilung innerhalb der GPK zu beurteilen.

Beantragt am 14.11.2012 vom Stefan Thöni.

Begründung

Mail von Stefan Thöni vom 13.11.2012

Mit Bezug auf die heutige Sitzung ist das Präsidium hiermit darauf hingewiesen, dass Gemäss Art. 6 Abs. 1 des Geschäftsreglements der Geschäftsprüfungskommission jedes Mitglied der GPK das Recht hat, von den vollen Einsichtsrechten der GPK jederzeit Gebrauch zu machen.

Nichtsdestotrotz hat das Präsidium ohne Zweifel das Recht, sich im geheimen zu besprechen. Die GPK erwartet aber, laufend über die politische und organisatorische Ziele, Strategie, Taktik, Aktionen sowie ausserordentliche Vorkommnisse unterrichtet zu werden, auch wenn diese nicht unmittelbar in Beschlüssen münden. Diese Unterrichtung kann auch formlos an die Mitglieder der GPK erfolgen.

Mail von Stefan Thöni vom 14.11.2012

Das Thomas Bruderer es nach meiner Mail schon wieder für nötig gehalten hat, mir vorzuhalten, ich agiere eigenmächtig als GPK möchte ich dazu gerne einen Beschluss.

Zur Erklärung: Ich wurde durch die Antwort auf meine Frage nach der Vertraulichkeit der zukünftigen Arbeitstreffen des Präsidiums überrascht und wollte auf die Sache danach nicht weiter eingehen. Die Nachfrage von Jos Doekbrijder hat mich ein weiteres Mal überrascht. Die Anmerkung des Parteipräsidenten, ich solle doch bitte nicht ohne GPK-Beschluss handeln, war dann zu viel des Guten. Siehe hierzu das Protokoll der Präsidiumssitzung vom 13.11.2012 und meine darauffolgende Mail.

Ich sehe mein Vorgehen durch Art. 6 GR-GPK gedeckt. Ausserdem ist es nicht Sache des Vorstandes respektive des Parteipräsidenten, sich in die inneren Angelegenheiten der GPK einzumischen.

Kommentare

Christian Tanner zu Antrag 2: Obschon das mE bereits der Fall ist, und ev. mit "jederzeit und auch ohne vorgängigen Beschluss des Organs GPK" zu ergänzen wäre.

Sara von Salis zu Antrag 3: Sofern es keine zwingende Umstände gibt, wie kritische Strafverfahren, aber das ist ja klar.

Voten

  • Christian Tanner hat am 14.11.2012 per signierter Mail zugestimmt.
  • Sara von Salis hat am 15.11.2012 per signierter Mail zugestimmt.
  • Rudolf Sommer hat am 15.11.2012 per signierter Mail zugestimmt.

Ergebnis

3 von 5 Mitgliedern der GPK haben signiert zugestimmt. Damit wurde der Antrag angenommen.

Für das Protokoll

Stefan Thöni

Steinhausen, 7.12.2012

Also available in: PDF HTML TXT