h1. Umlaufbeschluss der GPK vom 15.11.2012 h2. Anträge # Die _Geschäftsprüfungskommission_ sieht das Vorgehen ihres _Präsidenten_ vom 13.11.2012 bezüglich der vertraulichen Arbeitstreffen des _Präsidiums_ durch ihr _Geschäftsreglement_ gedeckt. # Die _Geschäftsprüfungskommission_ ermächtig alle ihre Mitglieder ausdrücklich, alle der GPK zustehenden Einsichtsrechte wahrzunehmen und diese gegenüber den von ihr beaufsichtigten Organen einzufordern. # Die _Geschäftsprüfungskommission_ stellt fest, dass es dem _Vorstand_, dem _Präsidium_ und dem _Parteipräsidenten_ nicht zusteht, die _Kompetenzverteilung_ innerhalb der GPK zu beurteilen. Beantragt am _14.11.2012_ vom _Stefan Thöni_. h2. Begründung h3. Mail von _Stefan Thöni_ vom _13.11.2012_ Mit Bezug auf die heutige _Sitzung_ ist das _Präsidium_ hiermit darauf hingewiesen, dass Gemäss Art. 6 Abs. 1 des _Geschäftsreglements_ der Geschäftsprüfungskommission jedes Mitglied der GPK das _Recht_ hat, von den vollen _Einsichtsrechten_ der GPK jederzeit Gebrauch zu machen. Nichtsdestotrotz hat das _Präsidium_ ohne Zweifel das Recht, sich _im geheimen_ zu besprechen. Die GPK erwartet aber, laufend über die politische und organisatorische Ziele, Strategie, Taktik, Aktionen sowie ausserordentliche Vorkommnisse unterrichtet zu werden, auch wenn diese nicht unmittelbar in Beschlüssen münden. Diese Unterrichtung kann auch formlos an die Mitglieder der GPK erfolgen. h3. Mail von _Stefan Thöni_ vom _14.11.2012_ Das _Thomas Bruderer_ es nach meiner Mail schon wieder für nötig gehalten hat, mir vorzuhalten, ich agiere eigenmächtig als GPK möchte ich dazu gerne einen Beschluss. Zur Erklärung: Ich wurde durch die Antwort auf meine Frage nach der Vertraulichkeit der zukünftigen Arbeitstreffen des Präsidiums überrascht und wollte auf die Sache danach nicht weiter eingehen. Die Nachfrage von Jos Doekbrijder hat mich ein weiteres Mal überrascht. Die Anmerkung des Parteipräsidenten, ich solle doch bitte nicht ohne GPK-Beschluss handeln, war dann zu viel des Guten. Siehe hierzu das Protokoll der Präsidiumssitzung vom 13.11.2012 und meine darauffolgende Mail. Ich sehe mein Vorgehen durch Art. 6 GR-GPK gedeckt. Ausserdem ist es nicht Sache des Vorstandes respektive des Parteipräsidenten, sich in die inneren Angelegenheiten der GPK einzumischen. h2. Kommentare _Christian Tanner_ zu Antrag 2: Obschon das mE bereits der Fall ist, und ev. mit "jederzeit und auch ohne vorgängigen Beschluss des Organs GPK" zu ergänzen wäre. _Sara von Salis_ zu Antrag 3: Sofern es keine zwingende Umstände gibt, wie kritische Strafverfahren, aber das ist ja klar. h2. Voten * _Christian Tanner_ hat am _14.11.2012_ per signierter Mail zugestimmt. * _Sara von Salis_ hat am _15.11.2012_ per signierter Mail zugestimmt. * _Rudolf Sommer_ hat am _15.11.2012_ per signierter Mail zugestimmt. h2. Ergebnis 3 von 5 Mitgliedern der GPK haben signiert zugestimmt. Damit wurde der Antrag angenommen. h2. Für das Protokoll *Stefan Thöni* Steinhausen, 7.12.2012