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Ordentliche Sitzung der GPK vom 03.06.2013

Anwesend: Stefan Thöni, Rudolf Sommer, Pat Mächler, Christian Tanner
Abwesend:
Leitung: Stefan Thöni
Protokoll: Christian Tanner
Ort: Mumble
Beginn: 19:04

Information

Keine

Anträge

Besprechung und Verabschiedung Bericht Mailversand

Der Berichtsentwurf wird besprochen und Änderungen werden vorgenommen. Rüedu Sommer stellt Bericht fertig und stellt ihn ins Projekt.
Stefan Thöni fragt, wie aggressiv der Bericht kommuniziert werden soll
Beschluss: Bericht wir publiziert und per Mail an Vorstand und ANK versandt.

Beschwerde der PPFR bzgl. Traktandierung PV

Eine Analyse der Statuten, insbesondere Art. 10bis, Abs. 8, sowie Art. 14, Abs. 9, ergibt, dass hier Unklarheiten bestehen.
Demzufolge nimmt sich die GPK dieses Themas an.
  • Es ist offensichtlich nicht möglich, Anträge statutenkonform einzureichen, da der Versammlungsleiter 14 Tage vor PV noch nicht bekannt ist.
  • Die Funktion des Versammlungsleiter beinhaltet die Aufgabe, Anträge auf Traktandierung entgegenzunehmen, und die von der ANK empfohlenen Traktanden zu versenden
  • Die Versammlungsordnung hält fest, dass alle Piraten Anträge stellen können, während alle Mitglieder (!) gegen Änderungsanträge opponieren können und Ordnungsanträge stellen können. Dies ist zu überdenken
  • Es ist offensichtlich, dass die Mitgliedsorganisationen nicht an die PV eingeladen wurden. Es stellt sich die Frage, ob eine Mitgliedsorganisation als nicht informiert gelten kann, wenn alle Mitglieder dieser Mitgliedsorganisation informiert wurden.
  • Es erweist sich als sinnvoll, in Zukunft alle Mitgliedsorganisationen einzuladen.
Antwort der GPK:
  1. Art. 67 ZGB ist dispositives Recht, welches durch Statuten derogiert wird. Die Statuten regeln, dass Mitgliedsorganisationen, inkl. kantonale Sektionen kein Stimmrecht haben. Weiterhin haben gemäss Versammlungordnung die Mitgliedsorganisationen auch kein Antragsrecht.
  2. Die Frist von 14 Tagen ist für die Sektion FR nicht relevant, da sie nicht antragsberechtigt ist (s.1). Selbst wenn die Mitgliedsorganisationen antragsberechtigt wären, wurde die Frist von 14 Tagen nicht eingehalten, da Anträge 14 Tage vor PV eingericht werden müssen (falls stundengenau gerechnet: Anträge zulässig bis 25.05.2013, 09:59, tagesgenau gerechnet: 24.05.2013 23:59)
  3. Dass die Sektion mangels Information keine Anträge stellen konnte ist in diesem zusammenhang irrelevant, da die Mitgliedsorganisationen nicht antragsberechtigt sind
  4. Die Sektion Fribourg soll darlegen, in welcher Form es problematisch ist, als Sektion mangels Information nicht an der ao PV teilnehmen zu können.

Besuch beim Schatzmeister 2013Q2 (#5200)

Stefan Thöni und Rüedu Sommer werden im Juli einen erneuten Versuch starten.
Wird als Inspektion stattfinden

"Aufhübschen" der Seite Berichte der GPK (#5241)

Ticket auf nächste Sitzung verschoben

Varia

Diskussion der Ausstandsregeln der GPK

Stefan Thöni erarbeitet einen Vorschlag, welcher an der nächsten Sitzung besprochen wird.

Ende der Sitzung

Ende: 21:07

Für die Sitzungsleitung:

Stefan Thöni
Steinhausen, 03.06.2013

Für das Protokoll:

Christian Tanner
Biberstein, 03.06.2013

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