h1. Ordentliche Sitzung der GPK vom 03.06.2013 Anwesend: _Stefan Thöni_, _Rudolf Sommer_, _Pat Mächler_, _Christian Tanner_ Abwesend: Leitung: _Stefan Thöni_ Protokoll: _Christian Tanner_ Ort: Mumble Beginn: 19:04 h1. Information h2. Keine h1. Anträge h2. Besprechung und Verabschiedung Bericht Mailversand Der Berichtsentwurf wird besprochen und Änderungen werden vorgenommen. _Rüedu Sommer_ stellt Bericht fertig und stellt ihn ins Projekt. _Stefan Thöni_ fragt, wie aggressiv der Bericht kommuniziert werden soll Beschluss: Bericht wir publiziert und per Mail an Vorstand und ANK versandt. h2. Beschwerde der PPFR bzgl. Traktandierung PV Eine Analyse der Statuten, insbesondere _Art. 10bis, Abs. 8_, sowie _Art. 14, Abs. 9_, ergibt, dass hier Unklarheiten bestehen. Demzufolge nimmt sich die GPK dieses Themas an. * Es ist offensichtlich nicht möglich, Anträge statutenkonform einzureichen, da der Versammlungsleiter 14 Tage vor PV noch nicht bekannt ist. * Die Funktion des Versammlungsleiter beinhaltet die Aufgabe, Anträge auf Traktandierung entgegenzunehmen, und die von der ANK empfohlenen Traktanden zu versenden * Die Versammlungsordnung hält fest, dass alle Piraten Anträge stellen können, während alle Mitglieder (!) gegen Änderungsanträge opponieren können und Ordnungsanträge stellen können. Dies ist zu überdenken * Es ist offensichtlich, dass die Mitgliedsorganisationen nicht an die PV eingeladen wurden. Es stellt sich die Frage, ob eine Mitgliedsorganisation als nicht informiert gelten kann, wenn alle Mitglieder dieser Mitgliedsorganisation informiert wurden. * Es erweist sich als sinnvoll, in Zukunft alle Mitgliedsorganisationen einzuladen. Antwort der GPK: # Art. 67 ZGB ist dispositives Recht, welches durch Statuten derogiert wird. Die Statuten regeln, dass Mitgliedsorganisationen, inkl. kantonale Sektionen kein Stimmrecht haben. Weiterhin haben gemäss Versammlungordnung die Mitgliedsorganisationen auch kein Antragsrecht. # Die Frist von 14 Tagen ist für die Sektion FR nicht relevant, da sie nicht antragsberechtigt ist (s.1). Selbst wenn die Mitgliedsorganisationen antragsberechtigt wären, wurde die Frist von 14 Tagen nicht eingehalten, da Anträge 14 Tage vor PV eingericht werden müssen (falls stundengenau gerechnet: Anträge zulässig bis 25.05.2013, 09:59, tagesgenau gerechnet: 24.05.2013 23:59) # Dass die Sektion mangels Information keine Anträge stellen konnte ist in diesem zusammenhang irrelevant, da die Mitgliedsorganisationen nicht antragsberechtigt sind # Die Sektion Fribourg soll darlegen, in welcher Form es problematisch ist, als Sektion mangels Information nicht an der ao PV teilnehmen zu können. h2. Besuch beim Schatzmeister 2013Q2 (#5200) _Stefan Thöni_ und _Rüedu Sommer_ werden im Juli einen erneuten Versuch starten. Wird als Inspektion stattfinden h2. "Aufhübschen" der Seite Berichte der GPK (#5241) Ticket auf nächste Sitzung verschoben h1. Varia h2. Diskussion der Ausstandsregeln der GPK _Stefan Thöni_ erarbeitet einen Vorschlag, welcher an der nächsten Sitzung besprochen wird. h2. Ende der Sitzung Ende: 21:07 h3. Für die Sitzungsleitung: *Stefan Thöni* Steinhausen, 03.06.2013 h3. Für das Protokoll: *Christian Tanner* Biberstein, 03.06.2013