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Einführung einer Delegiertenversammlung

Vorschlag: Eine Anpassung unsere Partei an erhöhte professionelle Anforderungen

Wir schlagen der Piratenpartei Schweiz vor, sich im Rahmen der strategischen Interessen der Piratenbewegung zu professionalisieren und sich effizienter und transparenter zu gestalten. Wir sind überzeugt, dass ein Delegierten-System, welches wir als Statutenänderung vorschlagen, dies bewerkstelligt und empfehlen der Piratenversammlung dringlichst dieses Anliegen zu unterstützen.

Jede Sektion wird vertreten durch 3 bis 5 Delegierte die jeweils gewählt werden sollen wie das die einzelne Sektion wünscht. Die Mitglieder welche in keiner Sektion sind werden zusammengefasst und kriegen nach den gleichen Regeln auch 3 bis 5 delegierte. Diese Delegierten werden durch den Vorstand bestimmt.

Antrag eingereicht durch

Thomas Bruderer, Präsident der Piratenpartei Schweiz, Leiter AG Digitale Infrastruktur

Jos Doekbrijder, Vize-Präsident der Piratenpartei Schweiz, Leiter AG Policy

Antragsfrage

Wollen wir die Statuten wie folgt ändern?

Begründung

Effizienz: Ein ende der Chaos. Keine Situationen so wie in Biel 2012, oder die Deutschen PV's in welcher es nicht mehr möglich war zu Diskutieren. Einem medialen Gesichtsverlust wird somit in der Schweiz vorgebeugt.

Professionalisierung: Die Sektionen müssen sich organisieren, entscheiden, delegieren, kontrollieren und das alles pro-aktiv und nicht reaktiv.

Transparenz: Möglichst viele offene, wohl dokumentierte und nachvollziehbare Prozesse.

Verantwortung übernehmen: Die Delegierten müssen ihren Sektionen Rechenschaft ablegen über ihr Stimmverhalten und lernen so für ihre Entscheidungen Verantwortung zu übernehmen.

Bewährt: Die Statutenänderung lehnt sich an Statuten anderer professioneller Parteien, Organisationen und Vereinen an.

Förderung der politischen Erfahrungen: Die Delegiertenversammlung zwingt sämtliche Teilnehmende sachlich zu debattieren und die Positionen ihre Sektionen mit stichhaltigen politische Argumenten zu präsentieren und/oder zu verteidigen.

Verhinderung eines Takeovers: Eine Manipulation der Partei ist nicht mehr so einfach möglich. Momentan könnte eine organisierte Gruppe die PV "übernehmen" und somit die gesamte strategische, finanzielle, politische und mediale Ausrichtung der Partei ändern.

Planbarkeit: Die Schwankungen bezüglich Anzahl teilnehmender erschwert das Planen, wir können bei bekannte grösse der Versammlung auch günstigere PVs veranstalten weil wir kleinere Räumlichkeiten mieten können.

Gerechte Regionale Verteilung: Je nach Wahl des Ortes der Versammlung waren die lokalen Piraten in beträchtlicher Überzahl. Eine gute geographische Verteilung ist mit dem Delegierten System sicher gestellt. Die Bevorteilung lokaler Sektionen wird dadurch verhindert.

Statuten Alt

Art.8 Piratenversammlung

1.) Die Piratenversammlung (PV) bildet das oberste Organ des Vereins.

2-5 {...}

6.) Im Beisein aller Piraten kann eine Universalversammlung abgehalten werden. In
diesem Falle können auch Beschlüsse gefasst werden, die vorher nicht angekündigt
wurden.

Art. 9ter Geschäftsleitung

1-4 {...}

5.) Der Registrar führt das Mitgliederverzeichnis und betreut die Mitglieder und organisiert
die Urabstimmung.

6-11 {...}

Art. 10bis Antragskommission

1-9 {...}

10.) Die Antragskommission entscheidet, auf Antrag, innert Wochenfrist über die Durch-
führung einer Urabstimmung. Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt sie

  • a.) die Vereinbarkeit des Antrags mit übergeordnetem Recht,
  • b.) die Durchführbarkeit des Antrags,
  • c.) die Wichtigkeit des Antrags, wenn sehr viele Anträge vorliegen.

Art. 13bis Referendumsfähige Vorstandsbeschlüsse

1-8 {...}

Art. 14 Versammlungsordnung an der Piratenversammlung

1-3a {...}

3.b) das Sammeln, Zusammenstellen und Versenden der Traktanden sowie
nicht tranktandierter Anträge an alle Mitglieder per E-Mail oder Briefpost
bis 7 Tage vor der Versammlung.

6-9a {...}

9.b) Einreichung an den Vorsitzenden mindestens 14 Tage vor der Piratenversammlung.

10 {...}

Art. 15 Urabstimmung

1-11 {...}

Art. 28 Auflösung der Partei

1.) Für die Auflösung der Piratenpartei Schweiz, ist die Zweidrittelmehrheit eines 20%
Quorums sämtlicher Piraten erforderlich.

2 {...}

Statuten Neu

Art.8 Piratenversammlung

1 {...}

1bis.) Die Piratenversammlung wird gebildet von:

  • a.) Den Delegierten der kantonalen Sektionen;
  • b.) Den durch den Vorstand bestimmten Delegierten für Mitglieder ohne Sektion;
  • c.) den Vertreterinnen und Vertretern der Partei in der Bundesversammlung;

2-5 {...}

5.) Die Piratenversammlung muss mindestens 20 Tage im Voraus per E-Mail oder Briefpost den Sektionen angekündigt werden mit allen Traktanden und nötigen Informationen.

5bis.) Die Termine für die ordentlichen Versammlungen werden im Publikationsorgan frühzeitig publiziert.

5ter.) Anträge an die Versammlung müssen mindestens 30 Tage vor der Versammlung traktandiert werden.

5ter.) Die Sektionen geben mindestens 7 Tage vor der Piratenversammlung ihre Delegierten und eventuelle Stellvertreter bekannnt. Andernfalls werden sie ausschliesslich von Ihrem Präsidenten und weiterer Vorstandsmitglieder vertreten.

6.) aufgehoben

7.) Alle Abstimmungen an einer Piratenversammlung sind öffentlich.

8.) Alle Wahlen an einer Piratenversammlung sind geheim.

Art.8bis Delegierte der kantonalen Sektionen

1.) Jede Sektion bestimmt zwischen 3 und 5 Delegierte.

  • a.) Die kleinsten Sektionen bis und mit dem ersten Terzil bestimmen 3 Delegierte.
  • b.) Die mittleren Sektionen bis und mit dem zweiten Terzil bestimmen 4 Delegierte
  • c.) Die grossen Sektionen im dritten Terzil bestimmen 5 Delegierte

2.) Jede Sektion kann den Modus zur Wahl ihrer Delegierten selbst wählen

3.) Jede Sektion kann selbst Entscheiden in welcher Form sie den Delegierten einen Auftrag erteilt.

4.) Die Mitglieder welche in keiner Sektion sind werden zusammengefasst und als eine fiktive Sektion betrachtet. Sie erhalten die gleiche Anzahl Delegierte wie wenn es eine Kantonale Sektion wäre.

5.) Die Delegierten für die Mitglieder ohne Sektion werden durch den Vorstand bestimmt.

6.) Die Sektionen melden der Piratenpartei Schweiz die von ihnen bestimmten Delegierten und deren Ersatzdelegierte falls welche bestimmt wurden.

Art.8ter Teilnehmer mit beratenender Stimme

1.) Der Vorstand

2.) Die Geschäftsprüfungskommission und Revisionsstelle

3.) Die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

4.) Die Mitglieder des Schiedsgerichts

5.) Die Mitglieder der Antragskommission

6.) Durch den Vorstand geladene Gäste

Art. 9ter Geschäftsleitung

1-4 {...}

5.) Der Registrar führt das Mitgliederverzeichnis und betreut die Mitglieder.

6-11 {...}

Art. 10bis Antragskommission

[1-9] {...}

10. aufgehoben

Art. 13bis Referendumsfähige Vorstandsbeschlüsse

Artikel aufgehoben

Art. 14 Versammlungsordnung an der Piratenversammlung

1-3a {...}

3.b) das Sammeln, Zusammenstellen und Versenden der Traktanden sowie
nicht tranktandierter Anträge an alle Mitglieder per E-Mail oder Briefpost
bis 20 Tage vor der Versammlung.

6-9a {...}

9.b) Einreichung an den Vorsitzenden mindestens 30 Tage vor der Piratenversammlung.

10 {...}

Art. 15 Urabstimmung

Artikel aufgehoben

Art. 28 Auflösung der Partei

1 Für die Auflösung der Piratenpartei Schweiz, sind 75% der Delegiertenstimmen der Piratenpartei Schweiz nötig.

2 {...}

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