BÜPF Revision¶
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Worum geht es?¶
Die Revisionsvorlage des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) wurde in die Vernehmlassung geschickt. Nun können alle Parteien, Kantone, Verwaltungen, Organisationen Kritik und Vorschläge anbringen, welche in die definitive Vorlage einfliessen werden. Diese Vernehmlassung dauert bis am 18. August.
Wir haben nun die Möglichkeit uns an einer wichtigen Vernehmlassung zu beteiligen, dessen Thematik sich mit unserem Parteiprogramm abdeckt. Es ist wichtig, dass der Bericht detailiert als auch fundiert ist.
- Vernehmlassungsbericht
- Vorlage
- Info. Dokumente siehe rechte Spalte
- Dokumentation
- Swissblawg
- Andreas von Gunten Blog
- Inside IT
- Heise.de
- WOZ: Der Staat in deinem Computer
- BaZ: Bund verstärkt Internetüberwachung
Gedanken zur Änderungen¶
Allgemeines kann direkt hier verfasst werden. Auf dieser Seite gehen wir Abschnitt für Abschnitt durch und notieren unsere Gedanken.
Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetz betreffend die Überwachung¶
des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Piratenpartei Schweiz (PPS) wurde im Juli 2009 gegründet und zählt inzwischen rund 900 Mitglieder. Sie sieht sich als Vertreterin der «digitalen Generation» und setzt sich für die Stärkung der Bürgerrechte und der Privatsphäre, für den freien Zugang zu Wissen und Kultur, für einen transparenten Staat und die Bekämpfung von Medienverboten und Zensur ein.
Als Verein, welcher für eine starke Stimme für Freiheit und Bürgerrechte eintritt, nimmt die PPS gerne die Gelegenheit wahr, zur Änderung des Bundesgesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) Stellung zu nehmen.
Allgemeine Bemerkungen¶
- Blablabla
Zu den einzelnen Punkten¶
Nachfolgend unsere Stellungnahme und konkrete Kritik zu den Änderungen des BÜPF.
- Vernehmlassungsbericht http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1719/Bericht.pdf
- Kritik muss mit Parteiprogramm deckungsgleich sein: http://wiki.piratenpartei.ch/wiki/Parteiprogramm#Privatsph.C3.A4re_und_Datenschutz
- Es braucht nicht alles kritisiert zu werden :). Wenn wir jedoch etwas beanstanden, müssen wir dies dafür wirklich qualifiziert tun.
- Erhöhung der Aufbewahrungsfrist der Randdaten von 6 auf 12 Monate - Form/Format der Datenübermittelung, wenn über physische Wege übermittelt. (Art. 9, Abs. 5)
- Zertifizierung auf eigene Kosten? Strafen bis zu CHF 100'000.--? - Geld, das Dienst erhält von Behörden wird nicht weitergegeben an ISPs oder anderen Stellen, die effektiv überwachen müssen.
- Postverkehrsranddaten wird mit Aufbewahrungsfrist von 6 auf 12 Monate versehen, wieso?
- Aufbewahrungsfrist von Randdaten im Bereich Fernmeldeverkehr (inkl. Inet) auch erhöht von 6 auf 12 Monate (Art. 23).
- Art. 26 über die Duldung von Überwachungen in Hausnetzen; Ausmass? - Art. 30 über Kosten der Überwachung, welche die ISPs selber tragen müssen. - Änderung an der StPO Art. 270 (bis) - Bundestrojaner-Einsatz?
Schlussbemerkung¶
- Allgemeines Blabla
Gestützt auf diese Erwägungen lehnt die Piratenpartei die Änderungen des BÜPF grundlegend ab und spricht sich für die Überarbeitung der XYZ im Sinne der obigen Stellungnahme aus. Des Weiteren empfiehlt sie, XYZ.
Wir bedanken uns für die Berücksichtigung unserer Anmerkungen.
Mit freundlichen Grüssen
Denis Simonet / Pascal Gloor
Präsident / Vize Präsident
Quellen¶
Notizen¶
- Vorratsdatenspeicherung ist eine inakzeptable anlasslose Erfassung von Daten.
- Wichtig: die VDS wird durch die Revision nicht eingeführt sondern von 6 auf 12 Monate verlängert. (SciFi)
- Der EU "reichen" sechs Monate - begrenzt auf maximal sieben Monate. Eine Verdoppelung der Dauer bedeuted demzufolge auch eine Verdoppelung der Daten.
- Für Telko entsteht ein finanzieller Aufwand der absolut unverhältnismässig zur beabsichtigten Strafverfolgung ist.
- Es gibt auch Umsetzungsschwierigkeiten. Dazu weiss ich hoffentlich bald mehr. (SciFi)
- Angesicht der gewaltigen Datenerhebung und der inzwischen hohen Sensibilität betreffend Datenschutz entsteht mit grosser Wahrscheinlichkeit ein hoher Vertrauensverlust der Bürger in die neuen Medien.
- Vielleicht auch in die Behörden? ("Werde ich denn nun fichiert wenn ich im Amt X die Frage Y stelle?") (SciFi)
- Zum Teil äusserst sensible Daten werden erfasst ohne dass eine Straftat begangen wird. Es geht niemanden etwas an, wann eine Person einen Anwalt, Arzt, 0900er-Nummern, Journalisten, "Die dargebotene Hand" und ähnliche Einrichtungen etc. anruft. (Wahrung der Privatsphäre BV Art. 13 Abs. 1)
- gemäss Weltwoche wurde ISS vom EJPD im Wert von 30 Millionen bestellt, bevor die Vernehmlassungsfrist abgelaufen ist. Stellungname des Bundes
- VDS widerspricht unter Anderem EMRK & Allgemeine Erklärung der Menschenrechte => vorratsdatenspeicherung.de Urteil Verfassungsgericht Rumänien
- In DE dürfen gemäss Verfassungsgericht die Daten bloss dezentral gespeichert werden. Wikipedia
- Da Verbindungsdaten automatisiert analysierbar sind, können sie aussagekräftiger sein als Inhaltsdaten. Stellungnahme CCC DE zu VDS. S. 3