Datenschutzrichtlinie

Diese Richtlinie wurde in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der Piratenpartei Schweiz und deren Geschäftsprüfungskomission erstellt. Die Befolgung stellt sicher,
dass die Mitgliederdaten den Schutz geniessen, der ihnen würdig ist. Es gilt der Grundsatz: «So wenig wie möglich und nur wenn wirklich notwendig.»
Die Regeln lassen sich in verschiedene Arten des Umgangs unterteilen.

Zugriff

Wir sind gesetzlich verpflichtet, den Kreis der Zugriffsberechtigten so tief wie möglich zu halten. Deshalb gelten die folgenden einfachen und strikt zu befolgenden Regeln:

Speicherung

Für die Speicherung von Daten bestehen viele Möglichkeiten. Bei Befolgung der folgenden Regeln ist eine hoher Sicherheitsstandard gewährleistet.

Übermittlung

Bei der Übermittlung von Daten müssen die folgenden Punkte berücksichtigt werden. Es reicht nicht, ein Protokoll mit Verschlüsselung (z.B. SSL) zu verwenden!

Transport

Drucken

Es gibt nur wenige Situationen, in denen ein Ausdruck von Mitgliederdaten tatsächlich nowendig ist. Sollte dies der Fall sein (z.B. Akkreditierungsliste), gelten die folgenden Regeln:

Herausgabe

Die Mitgliedschaft in einer Partei gilt als besonders schützenswertes Datum und ist somit entsprechend vertraulich zu behandeln. Es dürfen also grundsätzlich nur mit Einwilligung der betroffenen Person Daten herausgegeben werden. Ausserdem ist folgendes zu berücksichtigen:

Sprechen

Achtung: Im Zug, in Büros, in der Öffentlichkeit und selbst zu Hause sind oft unerwartete Beobachter bzw. Lauscher. Vergewissere dich also, dass dir niemand zuhört.