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General

Profile

Geschäftsreglement des Vorstandes

  • Der Vorstand macht Zielvorschläge an die PV und bekommt letztlich von der PV den Auftrag seine Ziele zu realisieren.

Ziele

  • Handlungsfähigkeit der Partei erhöhen
  • Verbesserung der parteiinternen Kommunikation
  • Frauenanteil der Mitglieder erhöhen

Der Vorstand erstellt zur Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Kontrolle von jedem Ziel eine Liste von Erfolgsfaktoren mit Kurzbeschreibungen, sowie Verknüpfungen mit PPS Sektionen oder externen Faktoren. An der PV präsentiert der Vorstand den Erfolg eines jeden Ziels.

Der Beirat

Der Vorstand soll nicht im stillen Kämmerlein vor sich hinarbeiten, sondern soll sich von einem Beirat beraten lassen, welcher aus unterschiedlichen Bereichen zusammengestellt wird. Der Beirat wird vom Vorstand (Präsidium und/oder Gerschäftsleitung) bestellt und dient zur Unterstützung und Kommunikation, er kann auch externe Experten enthalten, welche unsere Themen unterstützen.

  • Sektionsvertreter(n)
  • Experte(n) aus der Partei
  • Politische Persönlichkeit(en)
  • Person(en) aus der Wissenschaft

Selbstbeschränkung der Machtbefugnis

Aus Art 9bis, 7d in den Statuten der PPS geht hervor, dass das Präsidium die Möglichkeit hat, die in Art 15.3 genannten Entscheidungen zu treffen, da die Urabstimmung kein Organ ist. Das Präsidium beschränkt sich selbst und verzichtet auf die Möglichkeiten in Art.15.3 a, a^bis, b, c, d und e.

Vertretungsregelung

  • Der Präsident bestimmt, wer ihn bei seiner Abwesenheit vertritt.
  • Jeder Vizepräsident kann einen oder mehrer Vertreter designieren.
  • Die Vertretung der Vizepräsidenten wird sonst ad-hoc regional und thematisch bestimmt
  • Der Geschäftsleiter bestimmt, wer ihn bei seiner Abwesenheit vertritt.
  • Der Koordinator wird in Abwesenheit vom Geschäftsleiter vertreten.
  • Der Aktuar wird in Abwesenheit durch den Registrar vertreten
  • Der Registrar wird in seiner Abwesenheit durch den Aktuar vertreten.
  • Der Schatzmeister wird in seiner Abwesendheit durch die in dem Jahre 2012 zu gründenden AG Finanzen vertreten und durch die Geschäftsleitung überwacht.

Handlungsvollmacht

  • Für politische Geschäfte unterschreibt der Vorsitz des Präsidiums zusammen mit mindestens einem anderen Mitglied des Präsidiums.
  • Für organisatorische Geschäfte unterschreibt der Vorsitz der Geschäftsleitung zusammen mit mindestens einem anderen Mitglied der Geschäftsleitung.

Finanzkompetenz

  • Finanzgeschäfte, welche ausserhalb das Budget fallen, müssen einstimmig vom gesamten Vorstand abgesegnet werden.
  • Der Schatzmeister ist finanziell voll handlungsfähig und darf Zahlungen autonom ausführen.
  • Die Geschäftsleitung

Pflichtenheft des Präsidiums

  • Das Präsidium führt die strategische Leitung der PPS und wahrt die Parteiinteressen.
  • Das Präsidium erarbeitet eine mittel- und langfristige Kommunikationsstrategie zur Erreichung der poltischen Ziele der Piratenpartei.
  • Das Präsidium nimmt Entscheide der Piratenversammlung und der Urabstimmung in die Strategie auf.
  • Das Präsidium macht Beschlussfassung in Angelegenheiten von strategischer Bedeutung

Ziele

  • Erhöhung medialer Präsenz der PPS
  • Erhöhung Mitgliederzahl bez: Sponsoring Einkünften der PPS
  • Erhöhung des Stimmenanteils
  • Das Präsidium erstellt zur Nachvollziehbarkeit, Transparenz und Kontrolle von jedem Ziel eine Liste von Erfolgsfaktoren mit Kurzbeschreibungen, sowie Verknüpfungen mit PPS Sektionen oder externen Faktoren. An der PV präsentiert er den Erfolg eines jeden Ziels.
  • Koordination und pro-aktive Mitarbeit in den folgenden AG's:

Politisch Strategische AGs

AG Policy, AG Kampagnen, AG Presse + Relations, AG Podcast, AG Fundraising

  • Zusammenarbeit mit den Sektionen
  • Die Sektionen akquirieren neue Mitglieder, pflegen den Kontakt, motivieren zur Mitarbeit und organisieren regionale Anlässe. Das Präsidium wird diesbezüglich vorrangig informiert und beteiligt sich wenn gewünscht und wenn Terminlich möglich.
  • Fundraising ist Sache des Präsidiums
  • Public Relations

Pflichtenheft der Geschäftsleitung

Koordination und pro-aktive Mitarbeit in den folgenden AG's:

Organisatorische Strategische AGs

  • AG Digitale Infrastruktur
  • AG Moderation
  • AG Organisation and Administration
  • AG Merchandising
  • AG Multimedia und Design
  • AG Text and Translation

Die Gesamtkoordination der AGs bleibt bei der Geschäftsleitung.

Die Geschäftsleitung gründet im Jahre 2012 die AG Finanzen.

Ziele
Die Zahlungsquote der Mitglieder, welche bei um die 40% liegt, zu erhöhen.
Die Verwaltung der Mitgliederdaten zu vereinfachen.
Die Aktivität in allen Arbeitsgruppen fördern und den Posten des Leiters, sowie seines Stellvertreters besetzen.
Die Kommunikation unter den Sektionen fördern.
Einheitliche Handhabung von verschlüsselten Daten.

Änderung des Geschäftsreglements

  • Änderungen am Pflichtenheft des Präsidiums können durch das Präsidium mit Zweidrittelsmehr der Anwesenden durchgeführt werden.
  • Änderungen am Pflichtenheft des Geschäftsleitung können durch die Geschäftsleitung mit Zweidrittelsmehr der Anwesenden durchgeführt werden.
  • Alle übrigen Änderungen der Geschäftsordnung benötigen ein Zweidrittelsmehr der Anwesenden einer gemeinsamen Vorstandssitzung.
  • Sämtliche Änderungen werden dem Gesamtvorstand und der Geschäftsprüfungskommission zur Kenntnissnahmen zugeschickt.

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