h1. Geschäftsreglement h3. Art 1 Mitglieder # Die Benennung eines Vertreters einer kantonalen Sektion erfolgt schriftlich an die Co-Präsidenten. Es ist das Protokoll des Beschlusses der Kantonalen Sektion beizufügen. Ein Wechsel ist ab angegebenen Datum oder, falls dieses fehlt, ab dem Datum der Mitteilung wirksam. # Alle Vorstandsmitglieder haben das gleiche Stimmrecht. # Unterschriftsberechtigt sind die Co-Präsidenten und der Schatzmeister jeweils einzeln. h3. Art 2 Ressorts # Der Vorstand beschliesst für jedes Ressort ein verantwortliches Vorstandsmitglied und einen Stellvertreter. # Der Verantwortliche sorgt eigenständig dafür, dass alle mit dem Ressort zusammenhängenden Aufgaben erfüllt werden und trifft die dazu notwendigen Beschlüsse, soweit in seiner Kompetenz. # Der Verantwortliche kann Beauftragungen aussprechen und entziehen. # Der Verantwortliche dokumentiert seine Beschlüsse. h3. Art 3 Finanzkompetenz # Die Ausgabenkompetenz liegt grundsätzlich beim Gesamtvorstand. # Jedes Vorstandsmitglied hat innerhalb des Budgets Ausgabenkompetenz bis 100 Franken pro Monat, die Co-Präsidenten und der Schatzmeister jeweils bis 500 Franken pro Monat. Mehrere Vorstandsmitglieder können ihre Ausgabenkompetenz kumulieren. # Der Schatzmeister führt Zahlungen und Erstattungen gemäss Beschlusslage autonom aus. h3. Art 4 Personal # Über die Anstellung, Entlassung und Entlöhnung des Personals entscheiden die Co-Präsidenten mit dem Schatzmeister in nicht-öffentlicher Sitzung. # Der Schatzmeister ist der Vorgesetze des gesamten Personals. h3. Art. 5 Abmeldung # Abgemeldete Mitglieder des Vorstandes werden bei der Berechnung von Mehrheiten und Quoren nicht berücksichtigt. # Es gilt als abgemeldet, wer per E-Mail oder Telefon nicht innerhalb von 5 Tagen erreichbar ist. h3. Art 6 Allgemeine Beschlussfassung # Die Entscheide werden grundsätzlich mit einfachem Mehr der Anwesenden gefasst. # Gibt es keine Gegenrede, so gilt an der Sitzung als beschlossen, was der Sitzungsleiter vorschlägt. h3. Art 7 Sitzungen # Die Sitzung muss mindestens eine Woche im Voraus unter Angabe von Ort, Zeit und Datum bekannt gegeben werden. # Mit Zustimmung aller nicht abgemeldeten Vorstandsmitglieder kann jederzeit eine ausserordentliche Sitzung abgehalten werden. # Die regelmässige Sitzung des Vorstandes findet online jeden zweiten Dienstag statt. Zur regelmässigen Sitzung muss nicht eingeladen werden. h3. Art 8 Umlaufbeschluss # Ein Umlaufbeschluss wird im Projects gefasst und per Email angekündigt. # Der Umlaufbeschluss gilt als gefasst, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder zustimmen. h3. Art 9 Antragsrecht # Anträge an den Vorstand sind vorgängig mit dem zuständigen Ressortleiter zu besprechen und dann im Project einzugeben. # Der Vorstand behandelt in der Regel nur Anträge, welche 24 Stunden vor der Sitzung gestellt wurden.