h1. Sitzungsreglement des Vorstands h2. Gemeinsame Regelungen h3. Gültigkeit # Die Sitzungsordnung des Vorstandes regelt die Beschlussmodalitäten des Präsidiums, der Geschäftsleitung und des Gesamtvorstandes. Die Sitzungsordnung besitzt die Kapitel "Gesamtvorstand", "Präsidium" und "Geschäftsleitung". Die Sitzungsordnung kann mit jeweils einfachem 2/3 Mehr des jeweils zuständigen Gremiums geändert werden. # Die Regeln für den Gesamtvorstand sind nicht Teil der jeweiligen Sitzungsordnungen des Präsidiums oder der Geschäftsleitung. # Änderungen an der Sitzungsordnung müssen regulär für das jeweilige Gremium traktandiert werden. # Die Sitzungsordnung tritt am Tag nach der Annahme in Kraft. h3. Vetorecht # Der Vorstand der Piratenpartei Schweiz beschränkt sein Vetorecht, welches dem Präsidium und der Geschäftsleitung aus Art. 9 Abs 6 der Piratenstatuten vom 4.3.2012 erwächst, wie folgt: ## Das Veto wird durch ein alleiniges Antragsrechtsrecht des Präsidiums und der Geschäftsleitung an den Gesamtvorstand erfüllt. ## Das alleinige Recht auf ein Veto gibt keine aufschiebende Wirkung. ## Die Regelungen der Anträge an den Gesamtvorstand werden im Kapitel Gesamtvorstand geregelt h3. Besondere Bestimmungen # Mit Annahme dieser Sitzungsordnung werden alle allfällig früher beschlossenen Bestimmungen des Vorstandes zu Sitzungen aufgehoben. h2. Gesamtvorstand h3. Sitzung # Die Sitzung ist grundsätzlich öffentlich. # Sitzungen des Gesamtvorstands müssen entweder durch das Präsidium oder die Geschäftsleitung einberufen werden. # Gemeinsame Sitzung müssen mindestens 7 Tage im voraus angekündigt werden, falls das andere Gremium mit einfachem Mehr zustimmt kann diese Frist ignoriert werden. h3. Antragsrecht # Anträge an den Gesamtvorstand können nur das Präsidium oder die Geschäftsleitung stellen. # Gültige Anträge müssen folgende Punkte enthalten: ## Titel ## Das Gremium welches den Antrag stellt muss ersichtlich sein ## Wenn eine Abstimmung darüber erfolgen soll muss es als Ja / Nein Frage formuliert werden # Die Anträge an den Gesamtvorstand müssen hier eingereicht werden: http://projects.piratenpartei.ch/projects/pps-board/issues # Anträge müssen mindestens einen Tag vor der Sitzung eingereicht werden. h3. Beschlussfähigkeit # Eine ordentlich angekündigte Vorstandssitzung ist beschlussfähig. h3. Vorsitz # Der Präsident leitet die Sitzung # In Abwesenheit des Präsidenten kommt dem Geschäftsführer diese Aufgabe zu h3. Protokoll # Es wird mindestens ein Ergebnisprotokoll erstellt, ausnahmsweise nur ein Beschlussprotokoll. h3. Reguläre Beschlussfassung # Die Beschlussfassung an einer Vorstandssitzung besteht aus einer Diskussion und Abstimmung. # Ein Antrag gilt als angenommen wenn das einfache Mehr erreicht ist. h3. Ausserordentliche Beschlussfassung # Geschäfte welche einer dringlichen Behandlung bedürfen können auch im Konsens beschlossen werden. # Das Geschäft muss vollständig ausformuliert und gut begründet allen Vorständen mitgeteilt werden. # Eine Beschlussfassung auf dem Korrespondenzweg ist nur gültig wenn alle Vorstände abgestimmt haben. # Die ausserordentliche Beschlussfassung setzt Einstimmigkeit aller aktiven Vorstände voraus. # Wenn einer der Vorstände dem Beschluss ablehnt oder eine Diskussion verlangt muss der Beschluss per regulärer Beschlussfassung an einer Vorstandssitzung behandelt werden. h2. Ordnungsanträge # Ordnungsanträge können von Mitgliedern des Vorstands formlos an die Sitzungsleitung gestellt werden. # Über Ordnungsanträge muss sofort abgestimmt werden. # Für Ordnungsanträge gilt das gleiche Mehr wie für die reguläre Beschlussfassung. h2. Wortbegehren # Der Vorstand kann Wortbegehren von Nichtvorstandsmitgliedern berücksichtigen und ihnen ein Rederecht erteilen. h2. Präsidium h3. Sitzung # Die Sitzung ist grundsätzlich öffentlich # Sitzungen des Präsidiums müssen durch ein Mitglied des Vorstandes angekündigt werden. # Sitzungen müssen mindestens 7 Tage im voraus angekündigt werden, falls das ganze Präsidium zustimmt kann diese Frist ignoriert werden. # Eine Sitzung gilt auch als angekündigt wenn der Vorstand sich auf einen regelmässigen Rhythmus geeignet hat und keine spezielle Ankündigung macht. # Falls keine Traktanden vorliegen kann eine ordentlich angekündigte Vorstandssitzung bis 12:00 Uhr des Tages der Vorstandssitzung abgesagt werden. Ohne Absage bis 12 Uhr findet sie in jedem Fall statt. h3. Antragsrecht # Jeder Pirat kann einen Antrag an das Präsidium einreichen # Gültige Anträge müssen folgende Punkte enthalten: ## Titel ## Der Pirat, welcher den Antrag einreicht ## Wenn eine Abstimmung darüber erfolgen soll, so muss es als Ja / Nein Frage formuliert werden # Die Anträge an den Gesamtvorstand müssen hier eingereicht werden: http://projects.piratenpartei.ch/projects/pps-presidium/issues # Anträge müssen mindestens einen Tag vor der Sitzung eingereicht werden. h3. Beschlussfähigkeit # Eine ordentlich angekündigte Sitzung des Präsidiums ist beschlussfähig. h3. Vorsitz # Der Präsident leitet die Sitzung. # In Abwesenheit des Präsidenten leitet die Sitzung ein als Stellvertreter designierter Vize-Präsident. h3. Protokoll # Es wird mindestens ein Beschlussprotokoll erstellt h3. Reguläre Beschlussfassung # Die Beschlussfassung an einer Sitzung des Präsidiums besteht aus einer Diskussion und Abstimmung. # Ein Antrag gilt als angenommen wenn das einfache Mehr erreicht ist. h3. Ausserordentliche Beschlussfassung # Geschäfte welche einer dringlichen Behandlung bedürfen können auch im Konsens beschlossen werden. # Das Geschäft muss vollständig ausformuliert und gut begründet allen Präsidiumsmitglieder mitgeteilt werden. # Eine Beschlussfassung auf dem Korrespondenzweg ist nur gültig wenn alle Präsidiumsmitglieder abgestimmt haben. # Die ausserordentliche Beschlussfassung setzt Einstimmigkeit aller aktiven Präsidiumsmitglieder voraus. # Wenn einer der Präsidiumsmitglieder dem Beschluss nicht zustimmt oder eine Diskussion verlangt muss der Beschluss per regulärer Beschlussfassung an einer Präsidiumssitzung behandelt werden. h2. Ordnungsanträge # Ordnungsanträge können von Mitgliedern des Präsidiums formlos an die Sitzungsleitung gestellt werden. # Über Ordnungsanträge muss sofort abgestimmt werden. # Für Ordnungsanträge gilt das gleiche Mehr wie für die Reguläre Beschlussfassung. h2. Wortbegehren # Das Präsidium kann Wortbegehren von Nichtvorstandsmitgliedern berücksichtigen und ihnen ein Rederecht erteilen. h3. Fragen von Mitgliedern # Am Ende der Sitzung können direkte Fragen an das Präsidium gestellt werden. # Fragen der Mitglieder sollen im Bereich der Strategischen Planung liegen. # Das Präsidium kann Fragen unbeantwortet lassen. h2. Geschäftsleitung h3. Sitzung # Die Sitzung ist grundsätzlich öffentlich # Sitzungen der Geschäftsleitung müssen durch ein Mitglied des Vorstandes angekündigt werden. # Sitzungen müssen mindestens 7 Tage im voraus angekündigt werden, falls die ganze Geschäftsleitung zustimmt kann diese Frist ignoriert werden. # Eine Sitzung gilt auch als angekündigt wenn der Vorstand sich auf einen regelmässigen Rhythmus geeignet hat und keine spezielle Ankündigung macht. # Falls keine Traktanden vorliegen kann eine ordentlich angekündigte Vorstandssitzung bis 12:00 Uhr des Tages der Vorstandssitzung abgesagt werden. Ohne Absage bis 12 Uhr findet sie in jedem Fall statt. h3. Antragsrecht # Jeder Pirat kann einen Antrag an die Geschäftsleitung einreichen # Gültige Anträge müssen folgende Punkte enthalten: ## Titel ## Der Pirat, welcher den Antrag einreicht ## Wenn eine Abstimmung darüber erfolgen soll muss es als Ja / Nein Frage formuliert werden # Die Anträge an den Gesamtvorstand müssen hier eingereicht werden: http://projects.piratenpartei.ch/projects/pps-direction # Anträge müssen mindestens einen Tag vor der Sitzung eingereicht werden. h3. Beschlussfähigkeit # Eine ordentlich angekündigte Sitzung der Geschäftsleitung ist beschlussfähig. h3. Vorsitz # Der Geschäftsleiter leitet die Sitzung. # In Abwesenheit des Präsidenten leitet die Sitzung der Koordinator. h3. Protokoll # Es wird mindestens ein Ergebnisprotokoll erstellt, ausnahmsweise nur ein Beschlussprotokoll. h3. Reguläre Beschlussfassung # Die Beschlussfassung an einer Sitzung der Geschäftsleitung besteht aus einer Diskussion und Abstimmung. # Ein Antrag gilt als angenommen wenn das einfache Mehr erreicht ist. h3. Ausserordentliche Beschlussfassung # Geschäfte welche einer dringlichen Behandlung bedürfen können auch im Konsens beschlossen werden. # Das Geschäft muss vollständig ausformuliert und gut begründet allen Mitgliedern der Geschäftsleitung mitgeteilt werden. # Eine Beschlussfassung auf dem Korrespondenzweg ist nur gültig wenn alle Mitglieder der Geschäftsleitung abgestimmt haben. # Die ausserordentliche Beschlussfassung setzt Einstimmigkeit aller aktiven Mitglieder der Geschäftsleitung voraus. # Wenn einer der Präsidiumsmitglieder dem Beschluss nicht zustimmt oder eine Diskussion verlangt muss der Beschluss per regulärer Beschlussfassung an einer Präsidiumssitzung behandelt werden. h2. Ordnungsanträge # Ordnungsanträge können von Mitgliedern der Geschäftsleitung formlos an die Sitzungsleitung gestellt werden. # Über Ordnungsanträge muss sofort abgestimmt werden. # Für Ordnungsanträge gilt das gleiche Mehr wie für die Reguläre Beschlussfassung. h2. Wortbegehren # Die Geschäftsleitung kann Wortbegehren von Nichtvorstandsmitgliedern berücksichtigen und ihnen ein Rederecht erteilen. h3. Fragen von Mitgliedern # Am Ende der Sitzung können direkte Fragen an die Geschäftsleitung gestellt werden. # Fragen der Mitglieder sollen im Bereich des operativen Geschäfts liegen. # Die Geschäftsleitung kann Fragen unbeantwortet lassen.