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Sitzungsordnung des Vorstands

  • Verabschiedet in der Vorstandssitzung am: 17.03.2010
  • verändert an der 2.Vorstandssitzung am: 17.08.2010
  • verändert an der Vorstandssitzung am : 17.03.2011
  • verändert an der Vorstandssitzung am : 25.08.2011

Sitzung

  • Der Vorstand trifft sich in der Regel einmal pro Woche. Die Vorstandssitzung ist grundsätzlich öffentlich, der Vorstand kann begründete Ausnahmen vorsehen.
  • Falls kein Traktanden vorliegen kann eine ordentliche Vorstandssitzung bis 12:00 Uhr des Tages der Vorstandssitzung abgesagt werden. Ohne Absage bis 12 Uhr findet sie in jedem Fall statt.

Anträge

  • Jeder Pirat kann einen Antrag einreichen.
  • Anträge müssen mindestens einen Tag vor der Sitzung eingereicht werden.
  • Wenn eine Abstimmung darüber erfolgen soll muss es als Ja / Nein Frage formuliert werden

Beschlussfassung

Beschlussfähigkeit

  • Die ordentliche Vorstandssitzung ist an einem Dienstag.
  • Ausserordentliche Vorstandssitzungen sind mindestens 7 Tage im Voraus zu bestimmen und es müssen mindestens 3 Vorstände anwesend sein.

Reguläre Beschlussfassung

  • Die Beschlussfassung an einer Vorstandssitzung besteht aus einer Diskussion und Abstimmung.
  • Ein Antrag gilt als angenommen wenn das einfache 2/3 Mehr erreicht ist.

Beschlussfassung auf dem Korrespondenzweg

  • Geschäfte welche einer dringlichen Behandlung bedürfen können auch auf dem Korrespondenzweg beschlossen werden.
  • Das Geschäft muss vollständig ausformuliert und gut begründet an alle Vorstände gesandt werden.
  • Eine Beschlussfassung auf dem Korrespondenzweg ist nur gültig wenn alle Vorstände abgestimmt haben.
  • Die Beschlussfassung muss einstimmig erfolgen.
  • Wenn einer der Vorstände dem Beschluss nicht zustimmt oder eine Diskussion verlangt muss der Beschluss per regulärer Beschlussfassung an einer Vorstandssitzung behandelt werden.

Ordnungsanträge

  • Ordnungsanträge können vom Vorstand formlos an die Sitzungsleitung gestellt werden.
  • Über Ordnungsanträge muss sofort abgestimmt werden.
  • Für Ordnungsanträge gilt das gleiche Mehr wie für die Reguläre Beschlussfassung.

Fragen von Mitgliedern

  • Am Ende der Sitzung werden direkte Fragen der Mitglieder beantwortet werden. Der Vorstand kann die Anzahl der Fragen beschränken.

Änderung der Sitzungsordnung

  • Diese Sitzungsordnug kann mit einem absoluten 2/3 Mehr der anwesenden Vorstandsmitglieder angepasst werden.
  • Eine Änderung an der Sitzungsordnung muss vollständig 14 Tage im voraus traktandiert werden.

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