VERALTET¶
Geschäftsreglement des Vorstands¶
Gemeinsame Regelungen¶
Gültigkeit¶
- Die Sitzungsordnung des Vorstandes regelt die Beschlussmodalitäten des Präsidiums, der Geschäftsleitung und des Gesamtvorstandes. Die Sitzungsordnung besitzt die Kapitel «Gesamtvorstand», «Präsidium» und «Geschäftsleitung». Die Sitzungsordnung kann mit jeweils einfachem 2/3 Mehr des jeweils zuständigen Gremiums geändert werden.
- Die Regeln für den Gesamtvorstand sind nicht Teil der jeweiligen Sitzungsordnungen des Präsidiums oder der Geschäftsleitung.
- Änderungen an der Sitzungsordnung müssen regulär für das jeweilige Gremium traktandiert werden.
- Die Sitzungsordnung tritt am Tag nach der Annahme in Kraft.
Vetorecht¶
- Der Vorstand der Piratenpartei Schweiz beschränkt sein Vetorecht, welches dem Präsidium und der Geschäftsleitung aus Art. 9 Abs 6 der Piratenstatuten vom 4.3.2012 erwächst, wie folgt:
- Das Veto wird durch ein alleiniges Antragsrechtsrecht des Präsidiums und der Geschäftsleitung an den Gesamtvorstand erfüllt.
- Das alleinige Recht auf ein Veto gibt keine aufschiebende Wirkung.
- Die Regelungen der Anträge an den Gesamtvorstand werden im Kapitel Gesamtvorstand geregelt
Finanzkompetenz¶
- Finanzgeschäfte, welche ausserhalb das Budget fallen, müssen einstimmig vom gesamten Vorstand abgesegnet werden.
- Der Schatzmeister ist finanziell voll handlungsfähig und darf Zahlungen autonom ausführen.
- Die Geschäftsleitung kann einzelne Budgetposten an andere delegieren.
- Der Schatzmeister muss alle Budgetausgaben absegnen.
- Das Präsidium ist verantwortlich namentlich für: Repräsentationsaufwand.
Unterschriftsberechtigung¶
- Unterschriftsberechtigt sind der Präsident, der Geschäftsleiter und der Schatzmeister.
- In den Gremien kann die Unterschriftsberechtigung Fallweise einzelnen Mitgliedern übertragen werden.
Besondere Bestimmungen¶
- Mit Annahme dieses Geschäftsreglements werden alle allfällig früher beschlossenen Bestimmungen des Vorstandes zu Sitzungen aufgehoben.
Gesamtvorstand¶
Sitzung¶
- Die Sitzung ist grundsätzlich öffentlich.
- Sitzungen des Gesamtvorstands müssen entweder durch das Präsidium oder die Geschäftsleitung einberufen werden.
- Gemeinsame Sitzung müssen mindestens 7 Tage im voraus angekündigt werden, falls das andere Gremium mit einfachem Mehr zustimmt kann diese Frist ignoriert werden.
Antragsrecht¶
- Anträge an den Gesamtvorstand können nur das Präsidium oder die Geschäftsleitung stellen.
- Gültige Anträge müssen folgende Punkte enthalten:
- Titel
- Das Gremium welches den Antrag stellt muss ersichtlich sein
- Wenn eine Abstimmung darüber erfolgen soll muss es als Ja / Nein Frage formuliert werden
- Die Anträge an den Gesamtvorstand müssen hier eingereicht werden: http://projects.piratenpartei.ch/projects/pps-board/issues
- Anträge müssen mindestens einen Tag vor der Sitzung eingereicht werden.
Beschlussfähigkeit¶
- Eine ordentlich angekündigte Vorstandssitzung ist beschlussfähig.
Vorsitz¶
- Der Präsident leitet die Sitzung
- In Abwesenheit des Präsidenten kommt dem Geschäftsführer diese Aufgabe zu
Protokoll¶
- Es wird mindestens ein Ergebnisprotokoll erstellt, ausnahmsweise nur ein Beschlussprotokoll.
Reguläre Beschlussfassung¶
- Die Beschlussfassung an einer Vorstandssitzung besteht aus einer Diskussion und Abstimmung.
- Ein Antrag gilt als angenommen wenn das einfache Mehr erreicht ist.
Ausserordentliche Beschlussfassung¶
- Geschäfte welche einer dringlichen Behandlung bedürfen können auch im Konsens beschlossen werden.
- Das Geschäft muss vollständig ausformuliert und gut begründet allen Vorständen mitgeteilt werden.
- Eine Beschlussfassung auf dem Korrespondenzweg ist nur gültig wenn alle Vorstände abgestimmt haben.
- Die ausserordentliche Beschlussfassung setzt Einstimmigkeit aller aktiven Vorstände voraus.
- Wenn einer der Vorstände dem Beschluss ablehnt oder eine Diskussion verlangt muss der Beschluss per regulärer Beschlussfassung an einer Vorstandssitzung behandelt werden.
Ordnungsanträge¶
- Ordnungsanträge können von Mitgliedern des Vorstands formlos an die Sitzungsleitung gestellt werden.
- Über Ordnungsanträge muss sofort abgestimmt werden.
- Für Ordnungsanträge gilt das gleiche Mehr wie für die reguläre Beschlussfassung.
Wortbegehren¶
- Der Vorstand kann Wortbegehren von Nichtvorstandsmitgliedern berücksichtigen und ihnen ein Rederecht erteilen.
Präsidium¶
Sitzung¶
- Die Sitzung ist grundsätzlich öffentlich
- Sitzungen des Präsidiums müssen durch ein Mitglied des Vorstandes angekündigt werden.
- Sitzungen müssen mindestens 7 Tage im voraus angekündigt werden, falls das ganze Präsidium zustimmt kann diese Frist ignoriert werden.
- Eine Sitzung gilt auch als angekündigt wenn der Vorstand sich auf einen regelmässigen Rhythmus geeignet hat und keine spezielle Ankündigung macht.
- Falls keine Traktanden vorliegen kann eine ordentlich angekündigte Vorstandssitzung bis 12:00 Uhr des Tages der Vorstandssitzung abgesagt werden. Ohne Absage bis 12 Uhr findet sie in jedem Fall statt.
Antragsrecht¶
- Jeder Pirat kann einen Antrag an das Präsidium einreichen
- Gültige Anträge müssen folgende Punkte enthalten:
- Titel
- Der Pirat, welcher den Antrag einreicht
- Wenn eine Abstimmung darüber erfolgen soll, so muss es als Ja / Nein Frage formuliert werden
- Die Anträge an den Gesamtvorstand müssen hier eingereicht werden: http://projects.piratenpartei.ch/projects/pps-presidium/issues
- Anträge müssen mindestens einen Tag vor der Sitzung eingereicht werden.
Beschlussfähigkeit¶
- Eine ordentlich angekündigte Sitzung des Präsidiums ist beschlussfähig.
Vorsitz¶
- Der Präsident leitet die Sitzung.
- In Abwesenheit des Präsidenten leitet die Sitzung ein als Stellvertreter designierter Vize-Präsident.
Protokoll¶
- Es wird mindestens ein Beschlussprotokoll erstellt
Reguläre Beschlussfassung¶
- Die Beschlussfassung an einer Sitzung des Präsidiums besteht aus einer Diskussion und Abstimmung.
- Ein Antrag gilt als angenommen wenn das einfache Mehr erreicht ist.
Ausserordentliche Beschlussfassung¶
- Geschäfte welche einer dringlichen Behandlung bedürfen können auch im Konsens beschlossen werden.
- Das Geschäft muss vollständig ausformuliert und gut begründet allen Präsidiumsmitglieder mitgeteilt werden.
- Eine Beschlussfassung auf dem Korrespondenzweg ist nur gültig wenn alle Präsidiumsmitglieder abgestimmt haben.
- Die ausserordentliche Beschlussfassung setzt Einstimmigkeit aller aktiven Präsidiumsmitglieder voraus.
- Wenn einer der Präsidiumsmitglieder dem Beschluss nicht zustimmt oder eine Diskussion verlangt muss der Beschluss per regulärer Beschlussfassung an einer Präsidiumssitzung behandelt werden.
Ordnungsanträge¶
- Ordnungsanträge können von Mitgliedern des Präsidiums formlos an die Sitzungsleitung gestellt werden.
- Über Ordnungsanträge muss sofort abgestimmt werden.
- Für Ordnungsanträge gilt das gleiche Mehr wie für die Reguläre Beschlussfassung.
Wortbegehren¶
- Das Präsidium kann Wortbegehren von Nichtvorstandsmitgliedern berücksichtigen und ihnen ein Rederecht erteilen.
Fragen von Mitgliedern¶
- Am Ende der Sitzung können direkte Fragen an das Präsidium gestellt werden.
- Fragen der Mitglieder sollen im Bereich der Strategischen Planung liegen.
- Das Präsidium kann Fragen unbeantwortet lassen.
Geschäftsleitung¶
Sitzung¶
- Die Sitzung ist grundsätzlich öffentlich
- Sitzungen der Geschäftsleitung müssen durch ein Mitglied des Vorstandes angekündigt werden.
- Sitzungen müssen mindestens 7 Tage im voraus angekündigt werden, falls die ganze Geschäftsleitung zustimmt kann diese Frist ignoriert werden.
- Eine Sitzung gilt auch als angekündigt wenn der Vorstand sich auf einen regelmässigen Rhythmus geeignet hat und keine spezielle Ankündigung macht.
- Falls keine Traktanden vorliegen kann eine ordentlich angekündigte Vorstandssitzung bis 12:00 Uhr des Tages der Vorstandssitzung abgesagt werden. Ohne Absage bis 12 Uhr findet sie in jedem Fall statt.
Antragsrecht¶
- Jeder Pirat kann einen Antrag an die Geschäftsleitung einreichen
- Gültige Anträge müssen folgende Punkte enthalten:
- Titel
- Der Pirat, welcher den Antrag einreicht
- Wenn eine Abstimmung darüber erfolgen soll muss es als Ja / Nein Frage formuliert werden
- Die Anträge an den Gesamtvorstand müssen hier eingereicht werden: http://projects.piratenpartei.ch/projects/pps-direction
- Anträge müssen mindestens einen Tag vor der Sitzung eingereicht werden.
Beschlussfähigkeit¶
- Eine ordentlich angekündigte Sitzung der Geschäftsleitung ist beschlussfähig.
Vorsitz¶
- Der Geschäftsleiter leitet die Sitzung.
- In Abwesenheit des Präsidenten leitet die Sitzung der Koordinator.
Protokoll¶
- Protokolle müssen im offiziellen Publikationsorgan veröffentlicht werden.
- Es wird mindestens ein Ergebnisprotokoll erstellt, ausnahmsweise nur ein Beschlussprotokoll.
Reguläre Beschlussfassung¶
- Die Beschlussfassung an einer Sitzung der Geschäftsleitung besteht aus einer Diskussion und Abstimmung.
- Ein Antrag gilt als angenommen wenn das einfache Mehr erreicht ist.
Ausserordentliche Beschlussfassung¶
- Geschäfte welche einer dringlichen Behandlung bedürfen können auch im Konsens beschlossen werden.
- Das Geschäft muss vollständig ausformuliert und gut begründet allen Mitgliedern der Geschäftsleitung mitgeteilt werden.
- Eine Beschlussfassung auf dem Korrespondenzweg ist nur gültig wenn alle Mitglieder der Geschäftsleitung abgestimmt haben.
- Die ausserordentliche Beschlussfassung setzt Einstimmigkeit aller aktiven Mitglieder der Geschäftsleitung voraus.
- Wenn einer der Präsidiumsmitglieder dem Beschluss nicht zustimmt oder eine Diskussion verlangt muss der Beschluss per regulärer Beschlussfassung an einer Präsidiumssitzung behandelt werden.
Ordnungsanträge¶
- Ordnungsanträge können von Mitgliedern der Geschäftsleitung formlos an die Sitzungsleitung gestellt werden.
- Über Ordnungsanträge muss sofort abgestimmt werden.
- Für Ordnungsanträge gilt das gleiche Mehr wie für die Reguläre Beschlussfassung.
Wortbegehren¶
- Die Geschäftsleitung kann Wortbegehren von Nichtvorstandsmitgliedern berücksichtigen und ihnen ein Rederecht erteilen.
Fragen von Mitgliedern¶
- Am Ende der Sitzung können direkte Fragen an die Geschäftsleitung gestellt werden.
- Fragen der Mitglieder sollen im Bereich des operativen Geschäfts liegen.
- Die Geschäftsleitung kann Fragen unbeantwortet lassen.
Unterschriftsberechtigung¶
- Die Leitung der folgenden AGs ist für die aufgeführten Budgets unterschriftsberechtigt:
- AG ROA für den Bugetposten: 4000 Versammlungen
- AG Shop für den Bugetposten: 4002 Webshop
- AG DI für die gesprochene Summe der Bugetposten: 464 Internet; 471 Verwaltungsaufwand